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Kostenlose Rechtsberatung

gefragt von Klaus0808Klaus0808 am 22.06.2008 um 20:23 Uhr

Wer weiß wo ich mich kostenlos im Kreis Oberhausen Rheinland rechtsberaten lassen kann


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 22. Juni 2008 20:25
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An Amtsgerichten gibt es normalerweise eine Rechtsberatungsstelle. (Weiß jetzt nicht, wie das in NRW heißt.) Das ist aber nur eine Art juristische Erste Hilfe.


angelela
beantwortet von angelela am 22. Juni 2008 20:25
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Ich meine das ein Beratungsgespräch 10€ kostet.. Einfach mal anrufen und nachfragen..Kostenlos kenne ich keinen..

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. Juni 2008 20:30

Ein wenig teurer ist die Erstberatung beim Anwalt schon: Grundsätzlich nach Streitwert, aber das erste Gespräch ist bei etwa 350 Euro gedeckelt. (Bitte nicht festlegen; ich hab's nicht mit Zahlen.)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. Juni 2008 20:45

Ah, jetzt weiß ich, was Du meinst; Regenmacher hat mich darauf gebracht: Wenn es darauf hinausläuft, daß der Anwalt Prozeßkostenkilfe beantragen soll, ist das so korrekt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 20:55

Nicht PKH sondern Beratungshilfe kostet mit Beratungshilfeschein noch 10.- €.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 24. Juni 2008 12:46
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Wie immer hat jeder ein Bißchen Ahnung, aber keiner so ganz richtig: Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist die Rechtsberatung den Rechtsanwälten vorbehalten. Ausnahme: Einige öffentliche Stellen. Das ist auch gut so, weil damit u.a. Interessenkonflikte vermieden werden. Ein Rechtsanwalt darf nicht umsonst arbeiten. Manchmal würde er es sogar gerne tun, wenn das aber die lieben Kollegen mitbekommen, gibt es teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und erheblichen Ärger mit der Kammer. Damit kostet auch das erste Gespräch mit dem Rechtsanwalt Geld. Dafür gab es im Gebührenrecht (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) die sog. Erstberatungsgebühr, die mit € 190,- netto gedeckelt ist. Wenn man sich das nicht leisten kann, muß man zu seinem Amtsgericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein besorgen. Damit zahlt man dem Rechtsanwalt € 10,-. alles Andere zahlt die Landeskasse. Ist man für die Beratungshilfe zu reich, muß man zahlen. Die Bundesjustizministerin hat vor gut einem Jahr die Tatbestände der Beratungsgebühren aus dem RVG rausgenommen. Jetzt sind die Beratungsgebühren zwischen Ratsuchendem und Rechtsanwalt, unabhängig vom Gegenstandswert, frei verhandelbar. Als Erstes muß man also mit dem Rechtsanwalt also über Geld reden, erst dann kann man sich beraten lassen. "Beraten" aber heißt nicht lesen, schreiben oder telefonieren, sondern nur Fragen beantworten. Für alles andere entsteht für den Rechtsanwalt die sog. Geschäftsgebühr, deren Höhe vom Wert abhängt und die auch beim ersten Mal nicht nach oben gedeckelt ist. Wenn es nicht um umfangreiche Sachverhalte geht, sondern klare Fragestellungen, kann eine Alternative auch eine Rechtsberatungshotline wie z.B. www.nordanwalt.de sein. Zwar kostet es auch hier Geld, aber häufig weniger als in einer Kanzlei.

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 2. Juli 2008 12:54

Nachsatz: Die Zeit hat die Antwort überholt, seit dem 01.07.2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz, das auch anderen Berufsgruppen die Möglichkeit oder auch die Pflicht der Rechtsberatung gibt.


TiiuK
beantwortet von TiiuK am 22. Juni 2008 20:30
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An Unis gibt es in der Regel kostenlose Rechtsberatungen. Ich glaube da kann man auch hingehen, wenn man kein Student ist (merkt eh keiner ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 20:58

Alles klar ... das merkt ja auch keiner, wenn da ein 48-jähriger hinkommt, dass der kein Student ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallTiiuK am 22. Juni 2008 21:04

Nicht ungewöhnlich, in dem Alter zu studieren. Wir hatten immer viele "Senioren".

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 21:13

Kann aber schon etwas peinlich werden, wenn die Mitarbeiter dort just mal den Studentenausweis verlangen. Und vermutlich gibts da doch auch nicht zu allen Rechtsgebieten Beratung. Oder?


anonym
beantwortet von Luzius am 22. Juni 2008 20:33
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Normalerweise ist das erste Gespräch / Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt immer kostenlos. Sollte der Rechtsanwalt das nicht wollen, geh einfach, ist besser, der bringt Dir nichts. So nebenbei haben auch die Gewerkschaften Beratungseinrichtungen.


Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 20:53

''Normalerweise ist das erste Gespräch / Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt immer kostenlos.''

Das darf der Rechtsanwalt aber eigentlich nicht. Siehe http://kuerzer.de/FgT9YEETP und Berufsordnung der Rechtsanwälte/innen § 21.

Kommentar von Luzius am 22. Juni 2008 21:39

Sicher hast Du Recht. Aber das erste Gespräch mit einem Rechtsanwalt ist kostenlos. Was dabei herauskommt ist Sache des Rechtsanwaltes und gute Rechtsanwälte sagen Dir ganz klar, was sie von diesem Fall halten.... das ist keine offizielle Rechtsauskunft sonder nur ein Informationsgespräch. Ein Rechtsanwalt der sich dagegen sperrt, ist nicht mein Rechtsanwalt :-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. Juni 2008 20:37
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Wenn es daran liegt, dass dir die Knete für den Anwalt abhanden gekommen ist, dann geh zu deinem zuständigen Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein.

Dann kostet dich die Erstberatung garantiert nicht mehr als 10,- Euro. Und wenn nötig, wird der Anwalt PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 22. Juni 2008 20:58
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Vor einem Anwalt kann man ggf. auch ein spezielles Recht-Forum nutzen.

Auswahl:

http://www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 21:10

In den Foren ist Rechtsberatung aber verboten. Offiziell wird (meist anonymisiert) nur über Rechtsfälle theoretisch diskutiert. Und rechtsverbindlich sind die Antworten dort natürlich nicht. Was bei falscher ''Beratung'' dann also Problem des Fragestellers ist, wenn er z.B. Fristen verpasst oder sonst irgendwie Geld einbüßt dadurch.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 23. Juni 2008 20:29

Es ist klar, dass so was nicht rechtsverbindlich sein kann.

Aber es kann dem Fragesteller schon mal eine Idee geben, in welche Richtung er weiter fragen oder denken kann.


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