Kostenfrage bei Absage zum Immobilienkauf

1 Antwort

Es kommt drauf an, wer den Entwurf in Auftrag gegeben hat.

Der Makler ist dies regelmäßig nicht, da er nur als Vermittler der Vertragsteile handelt. Theoretisch könnte auch der Makler Kostenschuldner des Notars sein, aber in 99 % der Fälle wird zumindest stillschweigend von Verkäufer/Käufer der Auftrag gegeben, alles bezüglich des Kaufvertrages zu regeln, also auch den Entwurf bei einem Notar fertigen zu lassen.

Wenn es also nicht zum Verkauf kommt, dann kann es durchaus sein, dass der Notar seine Gebühren erheben wird. Es fällt hierbei die volle 2,0 Gebühr aus dem vollständigen Kaufpreis an, wie es auch bei einem beurkundeten Kaufvertrag abgerechnet wird.

Sollte das Objekt an sich aber doch noch bei dem Notar verkauft werden (nur von einem anderen Käufer), dann könnte es auch sein, dass der Notar von einer Rechnung für den Entwurf absieht.

vielen Dank, das war sehr hilfreich