Blöderweise bin ich vorhin im Parkhaus mit meinem Dachträger bzw. Dachgepäckträger an die Decke des Parkhauses gekommen, als ich eine Etage abwärts fahren wollte. Nun habe ich natürlich den Dachträger und einen kleinen Teil des Autodaches verkratzt. Bekomme ich die Kosten von der Versicherung erstattet?

Wenn Du eine Vollkasko hast, dann ja. Die Schäden am Parkhaus zahlt die Teilkasko.

wenn an der einfahrt ein schild hängt,das die höhe angibt,(also höhe die zugelassen ist im parkhaus)dann leider nicht
Benjy am 24. Februar 2009 12:42 so ist es. DH

Den Schaden am Parkhaus muss du oder deine Versicherung bezahlen. Du bekommst kein Geld, wenn du mit einem Aufbau in die Garage fährst. Denn du musst wissen, ob du die Durchfahrt fahren kannst, das liegt in deiner Verantwortung.

Nein. Dein Verhalten war leider grob Fahrlässig. LKW die in der Unterfürhung stecken bleiben, bekommen auch kein Geld.

Steht ein Scild, das die Durchfahrshöhe angibt? Ich glaube nicht, das das eine Versicherung, außer Deiner Vollkasko, zahlt.

Versuchs halt ma,.. aber eigentlich is das deine eigene Schuld, vor jedem Parkhaus steht immerhin ein Schild, bis welche Höhe man maximal einfahren kann. Kommt aber auch drauf an, was du für ne Versicherung hast, und dann musst rechnen ob sich das überhaupt lohnt, bevor Du mit den % hochgehst

Miss die gesamte Höhe und vergleiche mit der Höhenangabe des Parkhauses. Irgendwie ist da was faul. Normalerweise ist doch am Eingang so ein "Höhenbegrenzer"?

Nur von der Vollkasko. Und wegen ein paar Kratzer lohnt das nicht!

Nein, vor jeder Tiefgaragen-Einfahrt hängt ein Schild mir der Höhenbegrenzung. Wenn du das nicht beachtest bist du selber Schuld.
Ich würde jetzt mal behaupten Vollkasko ja, Teilkasko nein. Aber ruf doch einfach bei deiner Versicherung an und frag :-) die können in jedem Fall helfen.
Die Schäden am Parkhaus wären ein Fall für die Haftpflicht, nicht für die Teilkasko.
Stimmt natürlich, nicht die Teilkasko, sondern die Haftpflicht.
Schäden am Parkhaus zahlt die Kfz-Haftpflicht.