gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kostenerstattung bei Unfall im Parkhaus mit Dachgepäckträger?

gefragt von supimelone am 24.02.2009 um 12:11 Uhr

Blöderweise bin ich vorhin im Parkhaus mit meinem Dachträger bzw. Dachgepäckträger an die Decke des Parkhauses gekommen, als ich eine Etage abwärts fahren wollte. Nun habe ich natürlich den Dachträger und einen kleinen Teil des Autodaches verkratzt. Bekomme ich die Kosten von der Versicherung erstattet?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.292 Finanzen x 23.751 Auto x 23.223 Versicherung x 5.660 Unfall x 1.217 Parkhaus x 38 Kostenerstattung x 24 Dachträger x 13 Dachgepäckträger x 11

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. Februar 2009 12:12
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du eine Vollkasko hast, dann ja. Die Schäden am Parkhaus zahlt die Teilkasko.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 24. Februar 2009 12:14

Die Schäden am Parkhaus wären ein Fall für die Haftpflicht, nicht für die Teilkasko.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 24. Februar 2009 12:15

Stimmt natürlich, nicht die Teilkasko, sondern die Haftpflicht.

Kommentar von Fb68f83a2333f636247d21ba0f44dcc6smallaristokrat am 24. Februar 2009 12:15

Schäden am Parkhaus zahlt die Kfz-Haftpflicht.


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 24. Februar 2009 12:12
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn an der einfahrt ein schild hängt,das die höhe angibt,(also höhe die zugelassen ist im parkhaus)dann leider nicht

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 24. Februar 2009 12:42

so ist es. DH


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 24. Februar 2009 14:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den Schaden am Parkhaus muss du oder deine Versicherung bezahlen. Du bekommst kein Geld, wenn du mit einem Aufbau in die Garage fährst. Denn du musst wissen, ob du die Durchfahrt fahren kannst, das liegt in deiner Verantwortung.


Benjy
beantwortet von Benjy am 24. Februar 2009 12:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Dein Verhalten war leider grob Fahrlässig. LKW die in der Unterfürhung stecken bleiben, bekommen auch kein Geld.


JoScho
beantwortet von JoScho am 24. Februar 2009 12:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steht ein Scild, das die Durchfahrshöhe angibt? Ich glaube nicht, das das eine Versicherung, außer Deiner Vollkasko, zahlt.


miniwo
beantwortet von miniwo am 24. Februar 2009 12:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Versuchs halt ma,.. aber eigentlich is das deine eigene Schuld, vor jedem Parkhaus steht immerhin ein Schild, bis welche Höhe man maximal einfahren kann. Kommt aber auch drauf an, was du für ne Versicherung hast, und dann musst rechnen ob sich das überhaupt lohnt, bevor Du mit den % hochgehst


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 24. Februar 2009 12:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Miss die gesamte Höhe und vergleiche mit der Höhenangabe des Parkhauses. Irgendwie ist da was faul. Normalerweise ist doch am Eingang so ein "Höhenbegrenzer"?


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 24. Februar 2009 12:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur von der Vollkasko. Und wegen ein paar Kratzer lohnt das nicht!


merci27
beantwortet von merci27 am 24. Februar 2009 12:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, vor jeder Tiefgaragen-Einfahrt hängt ein Schild mir der Höhenbegrenzung. Wenn du das nicht beachtest bist du selber Schuld.


Salia24
beantwortet von Salia24 am 24. Februar 2009 12:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde jetzt mal behaupten Vollkasko ja, Teilkasko nein. Aber ruf doch einfach bei deiner Versicherung an und frag :-) die können in jedem Fall helfen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.