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Kostenerasttung von der Allianz bei Einreichung eines Kostenvoranschlages

gefragt von honor am 20.10.2008 um 18:57 Uhr

Muß mir die Allianz bei Einreichung eines Kostenvoranschlages für eine Reparatur den vollen Betrag der Reparaturkosten erstatten oder kann sie die Reparaturkosten wegen Alter der Kamera kürzen. Bei Neukauf meine ich kann sie kürzen, aber bei Reparatur müßte ich die Kosten voll ersetzt bekommen. Der Schaden ist durch die Haftpflichtversicherung meines Nachbarn abgesichert. Ich kann doch die Differenz der Reparaturkosten von meinem Nachbarn ni ht verlangen. Dafür ist er doch versichert. Verhält sich die Versicherung richtig ?

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anonym
beantwortet von IchSchauMal am 21. Oktober 2008 18:05
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Hilfreichste Antwort

Eine Haftpflichtversicherung erstattet immer den Zeitwert. Eine Reparatur wird zu 100% erstattet wenn diese insgesamt nicht den Zeitwert der Kamera überschreitet.

Lediglich eine Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung bei der max. der Betrag erstattet würde den ein gleichwertiges neues Gerät in der Neuanschaffung kostet.


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anonym
beantwortet von honor am 26. Oktober 2008 13:43
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Hallo Ich Schau Mal, wer weiß denn ob der Zeitwert meiner Kamera niedriger oder höher wie der Reparaturwert lt. Kostenvoranschlag ist ? Wer legt denn den Zeitwert fest. Vor 4 Jahren hat meine Kamera 237.- € gekostet. Die Reparatur soll 99.-€ kosten und die Versicherung erstattet mir nur 70.- € Paßt das den zusammen ?


anonym
beantwortet von steufelchen am 21. Oktober 2008 23:01
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Bei einem Kostenvoranschlag in der Haftpflichtversicherung bekommst du den Zeitwert minus die Mehrwertsteuer. Also kein gutes Geschäft. Wieso reichst du nicht die Rechnung ein?


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 20. Oktober 2008 18:58
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Bei einem Kostenvoranschlag wird, sofern die Reparatur nicht durchgeführt wird, sowieso immer die Mehrwertsteuer bei der Erstattung durch die Versicherung abgezogen.

Würdest Du die Reparaturrechnung einreichen, bekämst Du den vollen Betrag.


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