Cinamon83 am 19.08.2009 um 9:39 Uhr
Hallo zusammen,
dass die meisten privaten Arbeitsvermittler im Erfolgsfall der Arbeitsvermittlung Kohle sehen wollen ist hinreichend bekannt. Wie sieht es aber aus, wenn diese Vermittler Stellenanzeigen schalten. (z.B. auf diversen Internetforen) und man sich dann darauf bewirbt. Muss man dann auch- sollte es zu einem Arebitsvertrag kommen- eine Vermittlungsgebühr zahlen??
Ja, die schreiben die Ihre bekannten freien Stellen ganz normal aus, dann bewirbt man sich bei denen, unterschreibt einen vermittlungsvertrag (zahlung entweder über gutschein arbeitsamt und nach selbst verhandelter gebühr - ist gar nicht so teuer wie man denkt, erfolgsabhängig und vom erzielten lohn abhängig) und bekommt erst dann die firmendaten. zur dienstleistung der vermittler gehört auch eine überprüfung deiner bewerbungsunterlagen, eventuelle korrektur, bewerbungstraining etc.
alles in allem zwar etwas kostenintensiv aber ein guter weg, um eine vernünftige stelle zu bekommen, mein männe hat auch ohne vermittlungsgutschein einen solchen vertrag unterschrieben und deshalb haben wir uns damit gründlich auseinander gesetzt

Normalerweise verlangen diese einen Vermittlungsschein vom Arbeitsamt. Das heisst sie bekommen dann das Geld vom Arbeitsamt

schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Arbeitsvermittlung und frage mal bei der arbeitsagentur nach, unter welchen vorraussetzungen diese gebühr erhoben werden darf.

sorry, seit 2002 dürfen sie wohl auch vom arbeitssuchenden geld verlangen.

Ist mir neu, dass Arbeitsvermittler für die Vermittlung Kohle bekommen.Jedenfalls nicht für die reine Vermittlungstätigkeit. Wenn Du in dem vermitteltem Job bist, dann bekommen die Kohle.
flirtheaven am 19. August 2009 09:48 sie bekommen auch für die vermittlung geld, das muss aber der auftraggeber (arbeitgeber) bezahlen und nicht der bewerber.
Cinamon83 am 19. August 2009 09:49 Ja und von wem? Vom AN oder AG? Arbeitsamt sheidet aus, denn ich bin ja noch im festen Job!
flirtheaven am 19. August 2009 09:53 am besten fragst du den vermittler, ob er dir kosten in rechnung stellt. ich habe mich geirrt, seit 2002 ist das erlaubt. aber in der regel übernimmt das die firma, die dich einstellt.

Ja, denn die Bewerbung läuft nur über die Vermittler. Meistens verlangen sie mindestens einen Bruttolohn an Vermittlungsgebühr.
flirtheaven am 19. August 2009 09:47 das dürfen sie aber nicht vom bewerber kassieren! wenn sie es doch machen, kann man anzeige erstatten.
flirtheaven am 19. August 2009 09:53 ich nehme diese aussage wieder zurück.
das ist aber verhandelbar! wir haben auch runter gehandelt - mit erfolg!
Das muß das Arbeitsamt bezahlen da brauchst Du einen Vermittlungsgutschein
Lifthrasil am 19. August 2009 09:41 Nur, wenn man man sich zumindest als arbeitssuchend gemeldet hat oder gar arbeitslos ist.
Cinamon83 am 19. August 2009 09:48 Eben und das bin ich nicht. Ich würd mich nur gerne umorientieren. Und hab da ein nettes Angebot gefunden...

von arbeitnehmern dürfen sie keine gebühren erheben, das zahlt in der regel der arbeitgeber.
Herzlichen Dank für die Antwort. Habe mir sowas fast schon gedacht. Die werben zwar mit "kostenloser Dienstleistung für Bewerber", aber das spielt dann sicher nur auf den Gutschein da an! Von irgendwas müssen die ja auch leben!
richtig - aber ganz so schlimm teuer ist das nicht. wir haben es so ausgehandelt: bei erfolgter vermittlung ist für die ersten 6 monate ein honorar zu zahlen in form von 10% des vereinbarten bruttogehaltes! wenn mein männe den weg von zeitarbeit in normale anstellung hierdurch schafft, dann haben wir im zahlungszeitraum immer noch mehr zur verfügung wie aktuell - und sechs monate sind schnell rum und dann sind keine zahlungen mehr fällig - sollte zwischenzeitlich eine betriebsbegründete kündigung erfolgen muss auch nicht mehr gezahlt werden -> folgich auch eine sicherheit für uns