mia68 am 26.07.2008 um 19:17 Uhr
Habe heute eine Rechnung von meinem Zahnarzt bekommen, wie ich gerade sehe - für das Entfernen von Zahnstein... Seit wann muss man denn auch das nun noch bezahlen!? Ich geh´ganz regelmäßig hin (alle drei Monate), und außer dieser Zahnsteinbehandlung wurde die letzten paar Male auch nichts gemacht. Habe diesmal noch dazu auch meine 10,- Euro Praxisgebühr nicht zurückbekommen, so wie sonst, wenn er "nicht mal gebohrt!" hat... Ist das alles korrekt jetzt so!? (fürchte, dass ja; aber vielleicht weiß jemand hier bisschen mehr...)

Du hast zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr frei. Hier muss keine Praxisgebühr bez. werden. Gehst Du aber vier Mal im Jahr zur Kontrolluntersuchung, musst Du die anderen zwei bezahlen.
Zur Kontrolluntersuchung gehören Röntgenaufnahmen u. Zahnsteinentfernung. Erfolgt darüber hinaus aber eine Behandlung ist die Praxisgebühr zu entrichten.
Die Zahnsteinentfernung wird nur noch 1 Mal im Jahr bez.,bei jeder weiteren musst Du die Kosten selber tragen.
http://www.zaek-saarland.de/rundschreiben/2004/Kassengebuehr_ask.pdf
Hallo Mia, eine Zahnsteinentfernung übernimmt deine Krankenkasse einmal im Kalenderjahr ohne dafür die Praxisgebühr zahlen zu müssen.Wenn Du jetzt eine Rechnung dafür bekommen hast OHNE dafür eine schriftliche VEREINBARUNG VOR der Behandlung unterschrieben zu haben, muss Du die Rechnung auch nicht begleichen. Egal ob Deinen Zahhnarzt Zahnstein entfernt hat oder eine professionelle Zahnreinigung gemacht hat, OHNE vorherige schriftliche Vereinbarung läuft hier nix.
mia68 am 26. Juli 2008 22:52 ...das ist ja mal interessant! Nein, unterschrieben habe ich nichts. Die Zahnarzthelferin hat übrigens die Entfernung vorgenommen, und mich vorab nur mündlich darauf aufmerksam gemacht, dass es wohl berechnet würde. Beim Gehen fragte ich vorne am Empfang noch mal nach, ob ich das jetzt bezahlen müsste obder per Überweisung; und erst in dem Moment notierte sich das dann die Sprechstundenhilfe, dass Zahnstein gemacht worden war. Hatte den Eindruck, wenn ich das nicht noch mal erwähnt hätte, wäre es zudem "untergegangen". War alles ganz komisch irgendwie, dieses Mal. Und wie gesagt: die 10,- Euro Praxisgebühr gab´s diesmal auch nicht zurück, so wie sonst...
Bin nun kein Pfennigfuchser, aber lass´mich auch nicht so gerne unnötig schröpfen...;-)
Nur "Durchsicht" ohne was zu machen kostet keine Praxisgebühr, ich weiß allerdings nicht, ob das auch bei 4 Besuchen im Jahr noch gilt. Zahnsteinentfernung ist wáhrscheinlich nicht überall Kassenleistung, ich musste dafür auch schon bezahlen.

schon mal überlegt, ob dein za ein kleiner abzocker ist?? von den zehn euro hat er nichts, die werden an die kasse durchgereicht, wenn es mit normalen dingen zugeht, aber das mit der zahnsteinentfernung würde mir zu denken geben. man kann es privat abrechnen, damit bleibt mehr im täschchen vom za, aber man kann es auch als kassenleistung abrechnen, das wäre der faire weg
mia68 am 26. Juli 2008 19:32 ...mich wundert eben auch, dass es jetzt das erste Mal überhaupt auf meine Kappe geht mit dem Bezahlen. Dachte, ich hätte da evtl. irgendeine gesetzliche Neuerung verpasst...
wienochmal am 26. Juli 2008 19:35 ruf doch einfach mal bei der krankenkasse an, die können dir auskunft geben, wie oft sie diese leistung übernehmen
mia68 am 26. Juli 2008 19:37 ...ja, das werd´ich wohl noch mal machen dann. Danke dir!
Zahnsteinentfernúng wird i.d.R. von der Krankenkasse nur jedes 2.Quartal, also jedes halbe Jahr übernommen. Alles weitere muss man selber bezahlen. Warum die die 10€ überhaupt wieder bekommen hast weiß ich auch nicht. Sorry.
mia68 am 26. Juli 2008 19:30 ...hab´ich in den letzten Jahren immer zurück bekommen, direkt bei dem Termin, bevor ich die Praxis wieder verlassen habe. Sofern eben nichts gemacht wurde, außer Zahnstein entfernen...

an sich kostet das schon was. Wundert mich nur, daß du die Rechnung kriegst. Bist du privat versichert?
mia68 am 26. Juli 2008 19:28 Nein, nein. Nicht privat...
Einmal im Jahr ist Zahnsteinentfernen umsonst.UNd wenn nix ist bekommst Du zu Deiner normalen KOntrolluntersuchung auch die 10 EUR zurück. Wieso gehst Du alle 3 MOnate zum Zahnarzt?
mia68 am 26. Juli 2008 19:25 ...aber in den Jahren zuvor hab´ich dafür nix bezahlt! Und da wurde es auch mehr als nur einmal gemacht, mit dem Zahnstein. Das finde ich eben so verwunderlich...
Kleiner "Spleen" von mir. Fühl´mich besser, als wenn es nur halbjährlich ist. (habe ganz schöne Zähne, und das soll auch so bleiben....;-))
Danke erst einmal!
so weit ich weiß, bezahlt die kasse noch eine zahnsteinentfernung im jahr.
am besten du fragst bei deiner kasse nach, ob das so seine richtigkeit hat.
mia68 am 26. Juli 2008 19:27 ...in den Jahren zuvor hab´ich nie was gezahlt, auch wenn das 2. Mal Zahnstein entfernt wurde. Hm. Danke dir aber!
ja, die alten zeiten, die sind wohl rum :o))
Es wäre eine Unverschämtheit gegenüber der Versicherten-Gemeinschaft, wenn die Kasse die Kosten für einen Hobby-Zahnstein-Entferner, alle 3 Monate übernehmen würde, einmal im Jahr ist zweckmäßig.............und wird übernommen !!!!!!!!
mia68 am 27. Juli 2008 18:33 ...oha!! OhrenanlegvorlauterGegenwind... Welcher Nerv wurde denn da getroffen!?
Ich fall´ "der Versichertengemeinschaft", wie du so schön sagst (und damit ja ganz sicher auch dich im Einzelnen meinst...) schon nicht unnötig zur Last, da ich -wie du richtig anmerkst- regelmäßig den Zahnarzt aufsuche, und nicht -wie manch anderer- erst, wenn es längst zu spät ist...
Ein bisschen moderaterer, nicht ganz so wütender Ton wär´übrigens schön! ;-) Viele Grüße.

Eine Zahnsteinentfernung wurde mir noch nie berechnet. Hat er vielleicht eine professionelle Zahnreiningung gemacht? Das sollte so 30-45 Minuten gedauert haben.
mia68 am 26. Juli 2008 19:20 ...nee, nee. War ganz normal "karo-einfach", so wie sonst auch...
Ein schriftliche Vereinbarung muss vorliegen. Aber oftmals kommt der Zahnarzt nicht dazu, weil zu viel Betrieb in der Praxis herrscht oder ihm ist der Vewaltungsaufwand zu groß und gibt deshalb nur einen mündlichen Hinweis, dass der Patient die Kosten zB. die der Z.steinentfernung zu tragen hat. Das Risiko ist aber dann, dass der Patient sich streitig stellen kann und schlussendlich der Zahnarzt auf den Kosten sitzen bleibt. Mit anderen Worten, das ist auch Vertrauenssache. So die Worte meiner Zahnärztin. Da hatten wir dieses Thema. ( Aber so ganz sicher bin ich mir aber auch nicht, ob eine mündliche Vereinbarung auch rechtlich bindend ist, müsste ich nochmals nachfragen.)