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Kosten für Maklercourtage und Kaution

gefragt von OessiD am 10.07.2009 um 9:42 Uhr

Muss die Grundsicherungsstelle dir Kosten für Maklercourtage und Mietkaution übenehmen (bei Umzug in eine angemessene Wohnung)?


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anonym
beantwortet von Reisefreunde am 10. Juli 2009 09:47
2x
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den Makler nicht, denn du kannst selber eine Wohnung suchen, die Kaution, stellen sie dir in Form einer Bürgschaft, denn das Geld bekommst nicht in die Finger,die Bürgschaft direkt an Vermieter


geige
beantwortet von geige am 10. Juli 2009 10:02
2x
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Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten mit vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden.

Die Maklercourtage ist den Wohnungsbeschaffungskosten zuzuordnen - ob diese übernommen wird, hängt ganz sicherlich vom Einzelfall ab.

Also, besprich Dich mit der zuständigen Stelle und laß Dir Zusicherungen schriftlich geben.


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 10. Juli 2009 09:46
1x
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Informier dich bei der Grundsicherunsstelle, bevor du irgendwas unterschreibst.....


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