Muss die Grundsicherungsstelle dir Kosten für Maklercourtage und Mietkaution übenehmen (bei Umzug in eine angemessene Wohnung)?
den Makler nicht, denn du kannst selber eine Wohnung suchen, die Kaution, stellen sie dir in Form einer Bürgschaft, denn das Geld bekommst nicht in die Finger,die Bürgschaft direkt an Vermieter

Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten mit vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden.
Die Maklercourtage ist den Wohnungsbeschaffungskosten zuzuordnen - ob diese übernommen wird, hängt ganz sicherlich vom Einzelfall ab.
Also, besprich Dich mit der zuständigen Stelle und laß Dir Zusicherungen schriftlich geben.

Informier dich bei der Grundsicherunsstelle, bevor du irgendwas unterschreibst.....