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Kosten für Beschwerdeverfahren

gefragt von Kasiopeia am 27.11.2008 um 12:34 Uhr

Ich hatte eine Klage am OLG laufen, die in einem Beschwerdeverfahren endete. Die Klage wurde von mir und meinem Anwalt auf Anraten der Richterin zurückgenommen. Nun haben wir das Protokoll der Verhandlung und einen Beschluss vom Gericht erhalten. Es wurden keine Kosten für das Beschwerdeverfahren festgesetzt, sondern in dem Beschluss nur der Streitwert. Die gegnerische AW hat nach dem Beschluss eine Fax-Eingabe an das Gericht gemacht und gebeten durch Beschluss auszusprechen, dass ich als Beschwerdeführerin die Kosten zu tragen. Sehe ich das richtig, dass in einem Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen und jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat. Hätte eine Regelung über die Kosten in dem Protokoll und der Verhandlung festgesetzt werden müssen?

Danke für Antworten.....Scorpi


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anonym
beantwortet von anjanni am 27. November 2008 12:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

... du hast doch einen Anwalt, der beantwortet dir auch diese Frage ... das ist im Preis inbegriffen

Kommentar von 4972ef9d396557b8cf4009b3f91e5995smallBowen am 27. November 2008 12:40

Vielleicht ist der Anwalt gerade krank und Kasiopeia hätte dennoch gern eine Antwort?



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