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Kosten für Bau neues Büro als Freiberufler im eigenen Haus

gefragt von Fritzili am 03.03.2009 um 12:42 Uhr

Hallo, mein Mann ist Freiberufler (Ing.Büro). Wir bauen (selbst) im eigenen Haus ein neues, größeres Büro für ihn, wo er auch Kunden empfangen kann. Die Kosten dafür (vorwiegend Material belaufen sich bisher auf ca 2000,-) möchte ich in der Steuererklärung angeben. Da das Büro allerdings noch nicht fertiggestellt ist, kann ich keine Nutzung und auch kein Fertigstellungsdatum angeben. Das zukünftige Büro wird sich in einem Nebengebäude befinden, was so bisher noch nicht genutzt wurde - als ein komplett eigenes Büro mit eigenem Eingang und Eingangsbereich. Der Eingangsbereich wird allerdings zu 50% vom eigentlichen Wohnhaus mit benutzt. Kann mir bitte jemand sagen unter welche Rubrik diese Kosten fallen? Oder muss ich die gar linear abschreiben? Danke für die Antworten


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 3. März 2009 12:51
1x
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Die Abschreibung beginnt erst mit der fertigstellung.

Bisher sind also nur die Finanzierungskosten abzugsfähig (wenn welche anfallen) und ggf. die Vorsteuer abzugsfähig.

Die bisherigen Baukosten sind in das Anlageverzeichnis aufzunehmen. Das mit dem gemeinsamen Eingangsbereich würde ich nicht groß berücksichtigen. Wenn das FA da etwas abziehen will, dann sollen sie es selbst merken.

Welche Abschreibung richtig ist, ob die üblichen 50 Jahre, oder ein anderer Satz hängt davon ab, wie groß die Änderungen am Gebäude ausfallen. MAchen diese Umbauten das gebäude zu etwas völlig neuem, dann wäre es als Gebüäude abzuschreiben (der Bestand müßte dann sozusagen als Einlage noch dazu), oder es wäre als Umbaukosten abzuschreiben, so wie es ein fremder Drtter machen würde, der sich das Gebäude mietet udn dann für sich verändert.

Kommentar von Fritzili am 3. März 2009 12:59

Danke, sind Umbaukosten - wie langen ist denn da die Abschreibungsdauer?

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 3. März 2009 13:04

ich würde es mal mit 10 Jahren versuchen. Ggf. von FA auf 20 hochverhandeln lassen.

10 ahre ist üblich, weil solche Mietverträge auch 10 jahre laufen würden. wenn bisher 20.000 verbaut sind, werden es ja evtl. so um die 30.000. das geht mit 10 jahren noch.

Aber bitte das ist unverbindlich. bei einem Mandanten würde ich mir vor einer Entscheidung das Büro selbst ansehen.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 3. März 2009 12:47
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ich denke, du solltest da besser einen STeuerberater fragen, der weiß mit sicherheit auch ein paar kleinere details, die du evtl noch berücksichtigen kannst.

Grundsätzlich denke ich aber als Ing. und quasi selbständiger müsste da schon was gehen

Kommentar von Fritzili am 3. März 2009 13:04

Danke, werde ich wahrscheinlich tun müssen



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