gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kosten für Attest

gefragt von kleine007kleine007 am 12.08.2008 um 10:56 Uhr

war heute beim Frauenarzt und brauchte ein Attest für meine Krankenhaustagegeldversicherung,nun der Hammer die wollten 18€ ist das nicht übertrieben für ein paar Zeilen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesundheit (54626)
Geld (20841)
Medizin (13159)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


monja1995
beantwortet von monja1995 am 12. August 2008 10:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Sätze bei Fachärzten sind höher und die 18 Euro kann er verlangen, da er die Zeit der Erstellung nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 12. August 2008 10:59

Versuche, die Kosten über die Krankentagegeldversicherung zurück zu bekommen, die stellen sich da in der Regel nicht quer


Resistance
beantwortet von Resistance am 12. August 2008 11:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie viel ein Arzt für ein Attest verlangen kann, ist unter Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Die Kosten für ein Attest können je nach Arbeitsaufwand 2,33 Euro (einfacher Satz), 5,36 Euro (2,3-facher Satz) und in Ausnahmefällen 8,16 Euro (3,5-facher Satz) betragen.http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/356719.phtml

Kommentar von wallenstein am 13. August 2008 08:55

Patsch ... und da ist es wieder, das Problem, wenn sich Laien zu Dingen äussern ...

Typisch Medien, typisch WDR ... oberflächliche Journalisten... die hier zitierte Quelle ist unvollständig ... und irgendjemand nimmt das für bare Münze und unterstellt dem Arzt, er würde falsch abrechnen. So schnell geht das dann.

Einfach mal die Primärliteratur (zB http://www.aerztekammer-bw.de/20/goae/volltext.pdf) hernehmen und zwei Zeilen weiterlesen - und siehe da ...

80 Schriftliche gutachtliche Äußerung 300 Punkte 17,49

Ich habe keine Ahnung, ob das Attest für die Tagegeldversicherung ein einfacher Zweizeiler ist oder unter Position 80 fällt - ich kann in unserem Bürokratenstaat nur vermuten, dass letzteres zutrifft - und schon wäre der Arzt völlig im Recht ...

Wobei übrigens - nur mal als Vergleich - irgendwelche Bestätigungen bei der Gemeinde sogar mehr kosten ... bei weniger Aufwand ...

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 13. August 2008 09:26

Falls es Dir entgangen sein sollte, wallenstein, hier ist ein Laienforum. Wenn Du etwas besser zu wissen glaubst, dann steht es Dir frei, dies als Antwort einzustellen. :-)) Wobei der von Dir genannte Link nicht unbedingt aktuell zu nennen ist und regionalen Bezug hat. Nicht wahr?

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 13. August 2008 09:59

Hier ist ein Laienforum, aber dann sollte man darauf achten, Meinungen einzustellen, nicht so tun, als wenn Journalisten die Weisheit mit Löffeln gefressen hätten, und ihre Meinung einfach als gegebene Tatsache hinstellen, hmm? Abgesehen davon, wissen wir, wo der fragende wohnt?

und - was ist überhaupt die Frage? Ich habe hier keine Frage gelesen

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 18. August 2008 13:30

>>hier ist ein Laienforum

Genau das ist die Gefahr. Niemand weiß genau, ob der antwortende Laie tatsächlich weiß, von was er schreibt, oder nicht. Daher ist die Auskunft von Experten immer der Laien-Meinung vorzuziehen.

Wallenstein ist offensitchtlich vom Fach und seine Auskunft ist vollkommen korrekt. Bei mir gibt es Atteste auf Wunsch des Patienten auch nicht für 2,33 € x 3,5, denn auch ich muss die Beglaubigung einer Kopie durch eine angelernte Angestellte im Rathaus mit 10€ bezahlen.

Für ein einfaches Attest für eine private Versicherung ist der GOP 80 der GOÄ anzusetzen.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 12. August 2008 10:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hm bei meinem Arzt kostet so ein Attest 5 Euro, das halte ich für einen normalen Preis. 18 Euro ist schon viel.

Kommentar von 2d070601d54e094ab3c23ef63fa8d657smallkleine007 am 12. August 2008 10:58

finde ich auch aber er meinte nur die neue Verordnung


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. August 2008 11:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wir zahlen hier normal 10 Euro. Egal welcher Arzt.


Repro
beantwortet von Repro am 12. August 2008 11:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DA gibt es eine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die regelt das. Wenn er aber vorher zu Dir sagt: kostet soundso viel, hast Du eine Sondervereinbarung geschlossen, die dann auch gilt. Wie gesagt, vorher! Und die GOÄ gilt für alle Ärzte! REPRO



IrisFaghira
beantwortet von IrisFaghira am 12. August 2008 18:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für einen Zweizeiler ist 5,- € angebracht. Je mehr Aufwand, desto mehr Kosten.


anonym
beantwortet von Tigerkater am 13. August 2008 14:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich muß Resistance Recht geben. In Ihrem Fall handelt es sich um eine einfache Bescheinigung, die der Arzt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nach der Ziffer 70 abrechnen sollte. Er hat dann den Ermessensspielraum, die Grundgebühr mit dem 1 fachen bis zum 3,5 fachen zu multiplizieren Dies ergibt dann die Kosten zwischen 2,33 und 8,16 EURO.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 13. August 2008 15:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

18 € erscheint mir noch günstig. Es gibt halt nix mehr umsonst...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.