kleine007 am 12.08.2008 um 10:56 Uhr
war heute beim Frauenarzt und brauchte ein Attest für meine Krankenhaustagegeldversicherung,nun der Hammer die wollten 18€ ist das nicht übertrieben für ein paar Zeilen.
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Die Sätze bei Fachärzten sind höher und die 18 Euro kann er verlangen, da er die Zeit der Erstellung nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt
Wie viel ein Arzt für ein Attest verlangen kann, ist unter Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Die Kosten für ein Attest können je nach Arbeitsaufwand 2,33 Euro (einfacher Satz), 5,36 Euro (2,3-facher Satz) und in Ausnahmefällen 8,16 Euro (3,5-facher Satz) betragen.http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/356719.phtml
Patsch ... und da ist es wieder, das Problem, wenn sich Laien zu Dingen äussern ...
Typisch Medien, typisch WDR ... oberflächliche Journalisten... die hier zitierte Quelle ist unvollständig ... und irgendjemand nimmt das für bare Münze und unterstellt dem Arzt, er würde falsch abrechnen. So schnell geht das dann.
Einfach mal die Primärliteratur (zB http://www.aerztekammer-bw.de/20/goae/volltext.pdf) hernehmen und zwei Zeilen weiterlesen - und siehe da ...
80 Schriftliche gutachtliche Äußerung 300 Punkte 17,49
Ich habe keine Ahnung, ob das Attest für die Tagegeldversicherung ein einfacher Zweizeiler ist oder unter Position 80 fällt - ich kann in unserem Bürokratenstaat nur vermuten, dass letzteres zutrifft - und schon wäre der Arzt völlig im Recht ...
Wobei übrigens - nur mal als Vergleich - irgendwelche Bestätigungen bei der Gemeinde sogar mehr kosten ... bei weniger Aufwand ...
Falls es Dir entgangen sein sollte, wallenstein, hier ist ein Laienforum. Wenn Du etwas besser zu wissen glaubst, dann steht es Dir frei, dies als Antwort einzustellen. :-)) Wobei der von Dir genannte Link nicht unbedingt aktuell zu nennen ist und regionalen Bezug hat. Nicht wahr?
Hier ist ein Laienforum, aber dann sollte man darauf achten, Meinungen einzustellen, nicht so tun, als wenn Journalisten die Weisheit mit Löffeln gefressen hätten, und ihre Meinung einfach als gegebene Tatsache hinstellen, hmm? Abgesehen davon, wissen wir, wo der fragende wohnt?
und - was ist überhaupt die Frage? Ich habe hier keine Frage gelesen
>>hier ist ein Laienforum
Genau das ist die Gefahr. Niemand weiß genau, ob der antwortende Laie tatsächlich weiß, von was er schreibt, oder nicht. Daher ist die Auskunft von Experten immer der Laien-Meinung vorzuziehen.
Wallenstein ist offensitchtlich vom Fach und seine Auskunft ist vollkommen korrekt. Bei mir gibt es Atteste auf Wunsch des Patienten auch nicht für 2,33 € x 3,5, denn auch ich muss die Beglaubigung einer Kopie durch eine angelernte Angestellte im Rathaus mit 10€ bezahlen.
Für ein einfaches Attest für eine private Versicherung ist der GOP 80 der GOÄ anzusetzen.

Hm bei meinem Arzt kostet so ein Attest 5 Euro, das halte ich für einen normalen Preis. 18 Euro ist schon viel.
kleine007 am 12. August 2008 10:58 finde ich auch aber er meinte nur die neue Verordnung

Wir zahlen hier normal 10 Euro. Egal welcher Arzt.

DA gibt es eine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die regelt das. Wenn er aber vorher zu Dir sagt: kostet soundso viel, hast Du eine Sondervereinbarung geschlossen, die dann auch gilt. Wie gesagt, vorher! Und die GOÄ gilt für alle Ärzte! REPRO

Für einen Zweizeiler ist 5,- € angebracht. Je mehr Aufwand, desto mehr Kosten.
Ich muß Resistance Recht geben. In Ihrem Fall handelt es sich um eine einfache Bescheinigung, die der Arzt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nach der Ziffer 70 abrechnen sollte. Er hat dann den Ermessensspielraum, die Grundgebühr mit dem 1 fachen bis zum 3,5 fachen zu multiplizieren Dies ergibt dann die Kosten zwischen 2,33 und 8,16 EURO.

18 € erscheint mir noch günstig. Es gibt halt nix mehr umsonst...
Versuche, die Kosten über die Krankentagegeldversicherung zurück zu bekommen, die stellen sich da in der Regel nicht quer