Ist es möglich die Kosten eines privaten Umzugs auf die Steuer anzurechnen, wenn ja, was muss ich dafür tun?
Ja, das ist möglich, habe ich selbst schon machen können. Voraussetzung ist aber, dass du zum einen eine Rechnung der Spedition und zum anderen die Kosten mittels einer Überweisung gezahlt hast. Wenn beides vorliegt kannst du 20 Prozent der Kosten auf die Steuer anrechnen.
der Umzug muß beruflich dringend Notwendig sein
Ioooo am 18. April 2009 23:27 Dann sind es Werbungskosten.
Aber die von gartenzwerg88 angefragte Version gibt es auch.
www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushaltsnahe_dienstleistung

Nur, wenn der Umzug dich näher an deinen Arbeitsplatz führt.
Das fällt unter Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen und (die 20 % sind es) ist ab 2008 auf € 1.200 limitiert (wirklich ab 2008! Da ist die Abstimmung zwischen BMWi und BMF im Dezember 2008 schiefgelaufen! Beabsichtigt seitens des BMF war natürlich 2009) und werden im Mantelbogen 2008 in Zeile 110 bzw. 112 angegeben.