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Kosten eines privaten Umzugs und einer Spedition auf die Steuer anrechenbar?

gefragt von gartenzwerg88 am 18.04.2009 um 23:18 Uhr

Ist es möglich die Kosten eines privaten Umzugs auf die Steuer anzurechnen, wenn ja, was muss ich dafür tun?


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anonym
beantwortet von leandro am 18. April 2009 23:19
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Ja, das ist möglich, habe ich selbst schon machen können. Voraussetzung ist aber, dass du zum einen eine Rechnung der Spedition und zum anderen die Kosten mittels einer Überweisung gezahlt hast. Wenn beides vorliegt kannst du 20 Prozent der Kosten auf die Steuer anrechnen.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 19. April 2009 01:56

Das fällt unter Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen und (die 20 % sind es) ist ab 2008 auf € 1.200 limitiert (wirklich ab 2008! Da ist die Abstimmung zwischen BMWi und BMF im Dezember 2008 schiefgelaufen! Beabsichtigt seitens des BMF war natürlich 2009) und werden im Mantelbogen 2008 in Zeile 110 bzw. 112 angegeben.


anonym
beantwortet von newcomer am 18. April 2009 23:19
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der Umzug muß beruflich dringend Notwendig sein

Kommentar von 37104297e004d11aba9e92dddc90e08csmallIoooo am 18. April 2009 23:27

Dann sind es Werbungskosten.

Aber die von gartenzwerg88 angefragte Version gibt es auch.

www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushaltsnahe_dienstleistung


ba1250
beantwortet von ba1250 am 18. April 2009 23:22
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Nur, wenn der Umzug dich näher an deinen Arbeitsplatz führt.

Kommentar von 37104297e004d11aba9e92dddc90e08csmallIoooo am 18. April 2009 23:27

nicht nur:

In Deinem Beispiel sind es Werbungskosten.

Aber die von gartenzwerg88 angefragte Version gibt es auch.

Kommentar von 0eb474294cee5d004674a957924b0e91smallba1250 am 18. April 2009 23:35

Danke, das wusste ich nicht.


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