Kosten Arztarteste etwas ?
wenn man von einem artzt einen artest fordert, muss man dann dafür etwas bezahlen oder nicht ?
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Hallo! Ärztliche Atteste müssen immer bezahlt werden - es gibt dort sogar Preisunterschiede - je nach dem um was für ein Attest es sich handelt - die Preisspanne ist von 5 Euro an aufwärts - Du bekommst das Geld auch NICHT von der Krankenkasse zurück erstattet.
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Alle Atteste außer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängt vom Aufwand ab. Das geht los bei ca. 5 € für eine einfache Anwesenheitsbescheinigung oder ein Schulunfähigkeitsattest, aber je nach Zeit- und Untersuchungsaufwand des Arztes kann ein Attest auch einige hundert Euro kosten, wobei es sich dann eher um ein Gutachten mit ausführlicher Untersuchung des Patienten handelt.
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in Deutschland nicht - in Österreich musst du sie selbst zahlen!
http://www.kaerngesund.at/aerztezeitung/2005/oktober/pflegeurlaub.htm
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In der Regel kosten Atteste etwas. Wieviel weiß ich nicht. Es wird auch auf den Umfang des Attests ankommen.
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Kommt auf den Artzt an. Mein Hausartzt hatte mir immer kostenlos eines ausgestellt, mein Zahn- und Spangenartzt wollten immer 2€ dafür haben...
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das sollte eigentlich nichts kosten; ich würde aber nach einem Attest fragen...
Kommentar von IsartaucherIsartaucher 22.05.2011Die Brötchen beim Bäcker und das Benzin an der Tankstelle sollten eigentlich auch nichts kosten.
Ironie off
Ich welcher Welt lebst du?
Kommentar von krustyderklownkrustyderklown 22.05.2011Ich sage ja nicht, dass die Behandlung nichts kostet. Aber ein Attest ist ja nur eine Art Quittung.
Oder bezahlst du etwas für den Kassenzettel, wenn du Brötchen beim Bäcker und Benzin an der Tankstelle kaufst?
Kommentar von IsartaucherIsartaucher 22.05.2011Ein Attest hat mit einer Quittung gar nichts zu tun! Ein Attest ist eine Urkunde, mit der ein Arzt Kraft seiner Approbation etwas bescheinigt oder bestätigt. Das Honorar für das Ausstellen dieser Urkunde ist in der Gebührenordnung für Ärzte ganz eindeutig geregelt, zudem ist Ärzten generell untersagt, Leistungen kostenlos anzubieten. Das Ausstellen eines Attestes muss also liquidiert werden.
Allerdings sollte ein Patient immer eine Quittung über das bezahlte Honorar für das Ausstellen eines Attestes bekommen.
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Nein aber vierteljährlich Praxisgebühr von 10 euro
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Nein.
Auch in Deutschland müssen Wunschatteste immer vom Patienten selbst gezahlt werden.