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Kosten: Arbeitgeber verklagen wegen Urlaubgsgeld

gefragt von tomtom83 am 25.02.2009 um 13:19 Uhr

Hallo !

Nun ist es offiziell. Ich bekomme keinen Urlaub obwohl mir dieser gesetzlich zusteht. Ich will meinen Arbeitsgeber daher vor dem Arbeitsgericht verklagen damit ich das Geld bekomme. Welche kosten kommen da auf mich zu. Kann es sein, dass ich verliere und welche Mehrkosten würden dann anfallen ?

Im Vertrag steht:

Dem Arbeitsnehmer wird kein Urlaub gewehrt. Ich bin eine Teilzeitkraft ( 20 Std die Woche )

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Urlaubgsgeld x 1

anonym
beantwortet von Mehamm123 am 25. Februar 2009 13:27
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Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist hauptsächlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Diese Regelung kann vom AG nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers, auch in Teilzeit abgeändert werden.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 25. Februar 2009 13:26
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Es gibt das Bundesurlaubsgesetz , welches Mindeststandards festlegt.Mit deiner Unterschrift kann der Arbeitgeber kein Gesetz außer Kraft setzen.Nimm dir einen Anwalt , du wirst gewinnen und die Anwaltskosten werden der Gegenseite auferlegt.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 25. Februar 2009 13:21
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Wenn das wirklich so im Vertrag drinsteht, dann kannst Du nicht verlieren. Urlaubsanspruch ist gesetzlich festgelegt und kann nicht mit einem Arbeitsvertrag aufgehoben werden (das können nur Gewerkschaften...)

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 25. Februar 2009 13:26

jetzt bin ich beruhigter! Ich dachte die koennen es!


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 25. Februar 2009 13:23
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Also, ich würde Dich nicht einstellen... Den Vertrag hast Du doch VOR Antritt der Arbeitsstelle gelesen und unterzeichnet oder? Warum beschwerst Du Dich HINTERHER? Gesetzmäßig hin oder her, was unterschreibst Du noch alles so? Ne Schuldverschreibung an mich?

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 25. Februar 2009 13:29

In der Not unterschreibt man auch solche Verträge. Besser, als allen durch Hartz IV auf der Tasche zu liegen, oder?

Man merkt durch deine unbedachte Äusserung, dass du noch nie in so einer Situation warst. Dein Glück, anders kann ich deine Überheblichkeit nicht deuten.

DR

Kommentar von Krabbenkutter am 25. Februar 2009 13:34

So, meinst Du? Dann ist Deine Art an Probleme zu lösen also folgende: Erstmal Unterschreiben, egal was, dann informieren und dann zum Arbeitsgericht? Und wie lange hat man dann die Stelle noch wenn der Arbeitgeber ein Schreiben vom Anwalt auf dem Tisch hat?


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 25. Februar 2009 13:21
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Cool, diese Klausel ist nichtig, da es gegen sämtliche Gesetze verstößt. Ein Anwalt wir dich anfangs ca. 200 € kosten, diese bekommst du aber erstattet, weil der Sieg dein sein wird.


Nellina
beantwortet von Nellina am 25. Februar 2009 13:21
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Jetzt bin ich ueberfordert! Seit wann kann eine Teilzeitkraft keinen Urlaub gewaehrt bekommen? HILFE .....


anonym
beantwortet von tergenna am 25. Februar 2009 13:24
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tritt ein eine Gewerkschaft ein, die kosten nur relativ wenig Beitrag. Dort gibt es auch eine Rechtsberatung und im Notfall Rechtsbegleitung vor Gericht. Die können dir wahrscheinlich am kostengünstigsten helfen

Kommentar von tomtom83 am 25. Februar 2009 13:26

Ich bin im Bereich IT Projektmanagement ( Junior ) tätig. Ich wüßte jetzt nicht, dass es für uns/mich eine Gewerkschaft gibt

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 25. Februar 2009 13:30

Im Zweifelsfalle ver.di - die sind glaube ich für alles und jeden zuständig. Aber MIR würde eher die Hand abfaulen, als daß ich einer Gewerkschaft beitreten (und dafür auch noch bezahlen) würde!

Kommentar von tergenna am 25. Februar 2009 13:31

man kann aber doch kurzfristig beitreten. Rückwirkend für ein Jahr den Beitrag zahlen, Rechtsbeistand holen, Sache durchziehen und dann wieder austreten!

Kommentar von tomtom83 am 25. Februar 2009 13:40

Ich finde das mit dem Klagen ja auch nicht schön. Aber, wenn es mein gutes Recht ist und mein Geld und der AG nicht einwilligt. Man kann ja nicht immer nachgeben.

Ich habe eh eine neue Stelle in den USA erhalten und daher wäre der Urlaub gut für die Planung und das Geld natürlich auch


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 25. Februar 2009 13:23
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Als Teilzeikraft hast Du die gleichen Recht wie alle anderen auch. der gesetzliche Mindesturlaub von 18 Werktagen (3 Wochen) steht Dir zu.

Die Kosten sind für Arbeitsgerichtsprozesse sehr gering.

also keine Hemmungen. Sofort zum Gericht, der Prozeß ist ein Selbstläufer.


anonym
beantwortet von tomtom83 am 25. Februar 2009 13:23
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ich bekomme den Urlaub nicht monatlich ausbezahlt.

Mein Vertrag geht nur noch bis zum 01.07.2009, da ich dann in die USA gehe.

Ich kannte das Gesetz nicht ( Bundesurlaubsgesetz )

Kommentar von Krabbenkutter am 25. Februar 2009 13:28

Jo, dort wird's noch lustiger... Wappne Dich, da wirst Du wenn's dumm geht schon für ein blödes Grinsen vor die Tür gesetzt. Sofern Du keine unabkömmliche weil unersetzbare Arbeitskraft bist. Die haben noch mehr Arbeitslose als hier, nür zählt sie dort keiner so genau... Viel Glück


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 25. Februar 2009 13:22
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es wird die geflügelte Ziege geben...(verklagen ist Kündigungsgrund)


anonym
beantwortet von doris11 am 25. Februar 2009 13:21
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gibt es bei euch keine Stelle ?-so Arbeitnehmerschutz oder so? Bei uns in Ö,gibt es die Arbeiterkammer,nachdem da jeder Arbeitnehmer,ausgenommen Beamte,einzahlt,wird einem dort kostenlos geholfen,...


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 25. Februar 2009 13:21
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Warum hast du den Vertrag auch so unterzeichnet? Selber schuld!

Kommentar von tomtom83 am 25. Februar 2009 13:22

Weil es Leute gibt die arbeiten müssen

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 25. Februar 2009 13:23

Mumpitz und Klugschwätzer.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 25. Februar 2009 13:20
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Vorsichtig! Bekommst du den Urlaub vielleicht monatlich ausbezahlt? Da würde ich mich erst einmal schlau machen, bevor du zum Anwalt gehst. Und du musst auch damit rechnen, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 25. Februar 2009 13:22

Dann müsste es direkt auf diesen Satz folgen ...


anonym
beantwortet von trine000 am 25. Februar 2009 13:20
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dann hast du keine chance...

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 25. Februar 2009 13:23

falsch

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 25. Februar 2009 13:27

Natürlich hat sie. Wenn im Vertrag steht "der Arbeitnehmer darf ausgebeutet und ausgepeitscht werden", darf der Chef das trotzdem noch lange nicht - einfach weil es gegen geltendes Recht verstößt. Es ist auch egal, ob sie den Vertrag so unterschrieben hat. Verboten ist verboten.

Allerdings glaube ich auch, daß sie danach mit einer Kündigung zu rechnen hat.


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