Hallo !
Nun ist es offiziell. Ich bekomme keinen Urlaub obwohl mir dieser gesetzlich zusteht. Ich will meinen Arbeitsgeber daher vor dem Arbeitsgericht verklagen damit ich das Geld bekomme. Welche kosten kommen da auf mich zu. Kann es sein, dass ich verliere und welche Mehrkosten würden dann anfallen ?
Im Vertrag steht:
Dem Arbeitsnehmer wird kein Urlaub gewehrt. Ich bin eine Teilzeitkraft ( 20 Std die Woche )
Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist hauptsächlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Diese Regelung kann vom AG nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers, auch in Teilzeit abgeändert werden.

Es gibt das Bundesurlaubsgesetz , welches Mindeststandards festlegt.Mit deiner Unterschrift kann der Arbeitgeber kein Gesetz außer Kraft setzen.Nimm dir einen Anwalt , du wirst gewinnen und die Anwaltskosten werden der Gegenseite auferlegt.

Wenn das wirklich so im Vertrag drinsteht, dann kannst Du nicht verlieren. Urlaubsanspruch ist gesetzlich festgelegt und kann nicht mit einem Arbeitsvertrag aufgehoben werden (das können nur Gewerkschaften...)
Nellina am 25. Februar 2009 13:26 jetzt bin ich beruhigter! Ich dachte die koennen es!
Also, ich würde Dich nicht einstellen... Den Vertrag hast Du doch VOR Antritt der Arbeitsstelle gelesen und unterzeichnet oder? Warum beschwerst Du Dich HINTERHER? Gesetzmäßig hin oder her, was unterschreibst Du noch alles so? Ne Schuldverschreibung an mich?
mecanoqueen am 25. Februar 2009 13:29 In der Not unterschreibt man auch solche Verträge. Besser, als allen durch Hartz IV auf der Tasche zu liegen, oder?
Man merkt durch deine unbedachte Äusserung, dass du noch nie in so einer Situation warst. Dein Glück, anders kann ich deine Überheblichkeit nicht deuten.
DR
So, meinst Du? Dann ist Deine Art an Probleme zu lösen also folgende: Erstmal Unterschreiben, egal was, dann informieren und dann zum Arbeitsgericht? Und wie lange hat man dann die Stelle noch wenn der Arbeitgeber ein Schreiben vom Anwalt auf dem Tisch hat?

Cool, diese Klausel ist nichtig, da es gegen sämtliche Gesetze verstößt. Ein Anwalt wir dich anfangs ca. 200 € kosten, diese bekommst du aber erstattet, weil der Sieg dein sein wird.

Jetzt bin ich ueberfordert! Seit wann kann eine Teilzeitkraft keinen Urlaub gewaehrt bekommen? HILFE .....
tritt ein eine Gewerkschaft ein, die kosten nur relativ wenig Beitrag. Dort gibt es auch eine Rechtsberatung und im Notfall Rechtsbegleitung vor Gericht. Die können dir wahrscheinlich am kostengünstigsten helfen
Ich bin im Bereich IT Projektmanagement ( Junior ) tätig. Ich wüßte jetzt nicht, dass es für uns/mich eine Gewerkschaft gibt
ErsterSchnee am 25. Februar 2009 13:30 Im Zweifelsfalle ver.di - die sind glaube ich für alles und jeden zuständig. Aber MIR würde eher die Hand abfaulen, als daß ich einer Gewerkschaft beitreten (und dafür auch noch bezahlen) würde!
man kann aber doch kurzfristig beitreten. Rückwirkend für ein Jahr den Beitrag zahlen, Rechtsbeistand holen, Sache durchziehen und dann wieder austreten!
Ich finde das mit dem Klagen ja auch nicht schön. Aber, wenn es mein gutes Recht ist und mein Geld und der AG nicht einwilligt. Man kann ja nicht immer nachgeben.
Ich habe eh eine neue Stelle in den USA erhalten und daher wäre der Urlaub gut für die Planung und das Geld natürlich auch

Als Teilzeikraft hast Du die gleichen Recht wie alle anderen auch. der gesetzliche Mindesturlaub von 18 Werktagen (3 Wochen) steht Dir zu.
Die Kosten sind für Arbeitsgerichtsprozesse sehr gering.
also keine Hemmungen. Sofort zum Gericht, der Prozeß ist ein Selbstläufer.
ich bekomme den Urlaub nicht monatlich ausbezahlt.
Mein Vertrag geht nur noch bis zum 01.07.2009, da ich dann in die USA gehe.
Ich kannte das Gesetz nicht ( Bundesurlaubsgesetz )
Jo, dort wird's noch lustiger... Wappne Dich, da wirst Du wenn's dumm geht schon für ein blödes Grinsen vor die Tür gesetzt. Sofern Du keine unabkömmliche weil unersetzbare Arbeitskraft bist. Die haben noch mehr Arbeitslose als hier, nür zählt sie dort keiner so genau... Viel Glück
es wird die geflügelte Ziege geben...(verklagen ist Kündigungsgrund)
gibt es bei euch keine Stelle ?-so Arbeitnehmerschutz oder so? Bei uns in Ö,gibt es die Arbeiterkammer,nachdem da jeder Arbeitnehmer,ausgenommen Beamte,einzahlt,wird einem dort kostenlos geholfen,...

Warum hast du den Vertrag auch so unterzeichnet? Selber schuld!
Weil es Leute gibt die arbeiten müssen
mecanoqueen am 25. Februar 2009 13:23 Mumpitz und Klugschwätzer.
Vorsichtig! Bekommst du den Urlaub vielleicht monatlich ausbezahlt? Da würde ich mich erst einmal schlau machen, bevor du zum Anwalt gehst. Und du musst auch damit rechnen, den Arbeitsplatz zu verlieren.
mecanoqueen am 25. Februar 2009 13:22 Dann müsste es direkt auf diesen Satz folgen ...
dann hast du keine chance...
mecanoqueen am 25. Februar 2009 13:23 falsch
ErsterSchnee am 25. Februar 2009 13:27 Natürlich hat sie. Wenn im Vertrag steht "der Arbeitnehmer darf ausgebeutet und ausgepeitscht werden", darf der Chef das trotzdem noch lange nicht - einfach weil es gegen geltendes Recht verstößt. Es ist auch egal, ob sie den Vertrag so unterschrieben hat. Verboten ist verboten.
Allerdings glaube ich auch, daß sie danach mit einer Kündigung zu rechnen hat.