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Koppelvertrag Kfz-Versicherung und Unfallversicherung?

gefragt von Roomster am 16.06.2008 um 14:06 Uhr

Vor 2 Jahren habe ich eine neue Kfz-Haftpflichtvers. bei einer neuen Gesellschaft abgeschlossen. Bekam für die üblichen Dinge einen Rabatt, z.B. Selbstfahrerrabatt usw. Der Vertreter der Firma hat mir dann noch ein Angebot gemacht, dass meine Prämie um ca. 55 Euro niedriger ausfällt, wenn ich gleichzeitig eine Unfallvers. zum gleichen Betrag bei der Tochterfirma der Vers. abschließe. Habe ich gemacht, da es mir zum damaligen Zeitpunkt ja egal war, der Endbetrag war ja der gleiche. Jetzt ist mir die Kfz-Haftpflichtvers. zu teuer + will zum Jahresende wechseln. Das ist möglich - kein Problem. Aber die Unfallvers. weigert sich den Vertrag vor 2011 zu beende


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Reply


anonym
beantwortet von dolabella am 16. Juni 2008 14:11
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Auch das ist möglich. Viele Versicherungen sind dazu übergegangen Verträge - gegen entsprechenden Rabatt - über mehrere Jahre abzuschließen. Das scheint ein 5-Jahres-Vertrag gewesen zu sein.

Kommentar von Roomster am 16. Juni 2008 14:15

Ja, es ist ein 5-Jahres-Vertrag. Die Kfz-Haftpflicht ist zu kündigen möglich zum Jahresende oder bei Fahrzeugaufgabe, bzw. Wechsel. Aber die Unfallversicherung läuft dann bis 2011 weiter? Kann man das nicht als Koppelgeschäft ansehen?

Kommentar von dolabella am 16. Juni 2008 14:21

Nicht in dem Sinn, den der Gesetzgeber verboten hat. Sie hätten Dir die Kfz-Versicherung ja auch ohne Privathaftpflicht verkauft, den Rabatt durften sie Dir gewähren. Ärgerlich, dass Dein Versicherungsvertreter Dir direkt die 5-Jahres-Version verkauft hat, die mit der normalen Kündigungsfrist hätte es auch getan.

Kommentar von Roomster am 16. Juni 2008 14:36

Danke für die gute Antwort. Ist ja jetzt kein Beinbruch - bleibe ich halt bei der Versicherung bis 2011.


Seehuhn
beantwortet von Seehuhn am 16. Juni 2008 14:12
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Da es zwei unterschiedliche Verträge sind, haben die auch unterschiedliche Abläufe. Du hast ja sicherlich für die Unfallversicherung eine Police bekommen. 5Jahres Vertrag ist normal. Genau mit solchen Leuten machen die einfach ihr Geschäft - du hättest damals einfach die Bedingungen lesen sollen.


anonym
beantwortet von Roomster am 16. Juni 2008 14:07
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Ist das kein Koppelgeschäft?


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 16. Juni 2008 14:08
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Es kommt immer darauf an was in welcher Versicherung drin steht für eine Laufzeit.


Quandt
beantwortet von Quandt am 16. Juni 2008 14:08
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Das darf dieser leider, sind zwei von einander unabhängige Verträge.





Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 16. Juni 2008 14:45
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Seit 1.1.2008 dürfen laut VVG Versicherungsgesellschaften nur noch 3-Jahres-verträge abschliesen. Neue Verträge mit längerer Laufzeit können dann bereits nach 3 Jahren gekündigt werden. Für Bestandsverträge greift dieses Gesetz ab dem 1.1.2009, d.h. Du kannst Deine Unfallversicherung zum 31.12.2009 kündigen.




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