Wenn man eine Sicherheitskopie machen darf, dann jawohl von allen Datenträgern. Welches Recht nehmen sich denn eigentlich einige hersteller heraus um die Privatkopie zu verhindern? Also, wie umgehe ich diesen Kopierschutz, will ein Album fü meine Freundin brennen!?

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13.9.2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
Ich lese daraus das du von kopiergeschützten Programmen KEINE Kopie machen darfst. Habe ich auch erst kürzlich so im Fernsehen gehört. Lass lieber deine Finger davon.
Ich bin da jetzt mal pingelig: Wenn Du ein Album für Deine Freundin brennst, ist das keine Sicherungskopie, das ist geklaut!
Zander1961 am 16. Januar 2008 08:59 Das darf er. Aber nur wenn kein Kopierschutz auf der CD ist!
Andi3000 am 17. Januar 2008 19:39 Richtig, Zander, er darf Kopien anfertigen. Er darf nur nicht den Kopierschutz umgehen == knacken. Er darf so viele Kopien davon anfertigen wie er will, aber er darf sich nicht daran bereichern (also tauschen gegen irgendeinen Gegenwert, und wenn es nur eine andere CD ist...) Fazit: Spielt Eure Original-CDs ab und nehmt sie wieder auf. Das ist keine Kopie! Andi
Strabahner am 3. Mai 2009 23:15 Max. 5!!!
Der Kopierschutz von AudioCDs besteht häufig nur daraus, dass die Silberlinge nicht mehr normkonform sind und Computerlaufwerke verwirren (sollen). Es gibt (ganz legale) Programme, mit denen man Musik von beschädigten oder anderweitig schlecht lesbaren CDs auslesen kann, z.B. ExactAudioCopy. Wenn man damit die Daten ausliest und sich an deren Nutzungsbedingungen hält, kann man Dir eigentlich nichts mehr vorwerfen. Und von den ausgelesenen Daten eine AudioCD zu brennen ist ein leichtes.
Die Privatkopie ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge. Das versteht man sofort, wenn man weiß, wozu man das Recht hat: von jeder legalen Kopie kann man für sich und seine Freunde wieder Kopien machen, die dann auch ganz legale Kopien sind, von denen man für sich und seine Freunde ...
Übrigens gilt für Privatkopien -noch- eine Bagatellklausel, die dich straffrei stellt. Das befreit dich allerdings nicht von kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen durch die Rechteinhaber. Das ist Zivil- und nicht Strafrecht.
Im Allgemeinen gilt hier natürlich: rechtliche Auskünfte von Laien sind nicht rechtsverbidlich
Meines Wissens gibt es aber noch Programme, mit denen man Musik abspielen kann und nebenbei aufnimmt, so kann man legal die Musik kopieren. Google einfach mal danach.

Bis zu 7 Kopien sind schon erlaubt für die private Sicherung, allerdings sollte das nicht dazu dienen deine Freunde zu bedienen...
Wenn schon pingelig dann richtig pingelig: Katho und besonders Andi3000. "Er darf nur nicht den Kopierschutz umgehen" (Dein Zitat) FALSCH ! Er darf nur keinen WIRKSAMEN Kopierschutz umgehen ! So und nicht anders steht es im Gesetz !Diese Formulierung ist so schwammig, und erlaubt wieder alles. Denn wenn jemand den Kopierschutz brechen konnte, war er ja garnicht wirksam ! Also darf er ihn umgehen ! War der Kopierschutz WIRKSAM, konnte derjenige ihn sowieso nicht umgehen ! Was ist schon ein offiziell wirksamer Kopierschutz für einen technischen Student im höheren Semester ?
WIRKSAME(!) technische Maßnahmen !
Der DVD Kopierschutz CSS ist schon seit fast 10 Jahren vollständig ausgehebelt und zählt nicht mehr als WIRKSAMER Kopierschutz, weil das Umgehen zum Allgemeinwissen gehört, und weil es sehr viele "one-Klick" Tools als Freeware im Internet gibt, die praktisch jeder Bedienen kann. Das wäre so wie man verhindern wollte, daß jemand von Musiknoten sich privat Kopien zieht. Geht auch nicht, weil Kopierer zu hunderttausend rumstehen. Das ist einfach unmöglich, weil jeder das Wissen einfach erwerben kann.