Wie kann ich das verhindern? Wenn ich etwas da verkaufe, werden meine Bilder oft kopiert und ich sehe die bei anderen Auktionen. Soll ich ein kaum-sichtbares Wasserzeichen einfügen? Und wenn Wasserzeichen, dann welcher Text? Meinen Ebaynamen oder meinen richtigen Namen nehmen? Also wie soll ich vorgehen, damit ich später beim rechtswidreigen Kopieren rechtlich vorgehen kann?
DaNkE! ;-)

Du hast doch das Original und kannst es beweisen. Das ist Verletzung des Urheberrechts. Du kannst das zur Anzeige bringen !!!

Füge Deinen Ebay - Name als Wasserzeichen ein, denn das Problem kenne ich nur zu gut. L G

schau hier nach: http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm
dort kannst du erstmal kostenlos deine rechte am bild überprüfen lassen.

Hallo juckdusch2 ,
wenn DU die Bilder aufgenommen hast, besitzt Du das Copyright, sofern dort keine anderen Personen zu sehen sind. Mit Ebay kenne ich mich nicht so gut aus, wenn mal beim Hochladen der Fotos allerdings bestätigen muss, dass man keine Rechte verletzt (durch Haken) ist das eine Form der Raubkopie. Würde diese Leute einfach mal anschreiben. Das zu beweisen ist schwer, aber deine Idee ist nicht schlecht. ;-)
und was wenn der Typ mach eine Kopie vom Bild und sag: ICH HABE DAS ORIGINAL. Die Bilder sind dann identisch
TeandeM am 19. März 2009 21:17 bilder bei ebay bekommen automatisch unten rechts einen kleinen fotoapparat als wasserzeichen. wer nun das selbe bild ohne wasserzeichen (nebenbei mit höherer auflösung) vorweist gilt vor gericht als der urheber. bei zivilklage gilt die beweislastumkehr und der andere MUSS beweissen das er der urheber des bildes ist. deswegen nochmal der link: http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm
und was ist, wenn ich NICHT bei Ebay bilder hochlade, sondern bei z.B. ImageShack und die Bilder in HTML Code in Ebay Auktion einfüge. Denn da bekommen die Bilder so ein zeichen nicht.
TeandeM am 20. März 2009 09:32 das weiss ich nicht. ich stell die bilder immer bei ebay über bilder upload rein und weiss das es dann dort so ist. zu dem anderen kann ich nix sagen. urheber der fotos bist du aber trotzdem.

Ich benutze das kostenfreie Programm "Anticopy":
http://www.wortfilter.de/News/news2088.html

Egal welcher Name, aber Ebay Name ist gut. Für das kopieren gab es schon sehr hohe Strafen.
Wie kann ich meine Bilder auf eBay schützen? Wenn Sie den eBay-Bilderservice nutzen, können Sie Ihre Bilder mit dem eBay-Bilderservice-Logo kennzeichnen. Wenn Sie den eBay-Bildermanager nutzen, können Sie Ihre Bilder auch mit Ihrem Mitgliedsnamen in Form eines Wasserzeichens schützen. Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass meine Bilder von anderen Mitgliedern genutzt werden? Wenn Sie feststellen, dass ein anderes eBay-Mitglied Ihre selbst erstellten Bilder verwendet, empfehlen wir Ihnen, mit diesem Mitglied in Kontakt zu treten. Weisen Sie das Mitglied darauf hin, dass Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis benutzt wurden. In den meisten Fällen sind die Mitglieder sofort bereit, das Angebot zu beenden oder das Bild zu entfernen, sofern Ihnen das möglich ist und die Beanstandung zu Recht erfolgt.
Ist das nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen das Mitglied vorzugehen.
Jeder Veranstalter einer Online-Auktion möchte natürlich den größtmöglichen Gewinn für sein Angebot erzielen. Um die Attraktivität der Ware zu erhöhen, werden die meisten Produkte in Ergänzung zur Beschreibung mit einem Foto versehen.
Allerdings darf nicht jedes beliebige Foto des Produkts verwendet werden; vielmehr müssen die Rechte an den eingestellten Bildern dem Anbieter zustehen. Somit dürfen beispielsweise keine fremden Fotos aus dem Internet unberechtigt übernommen werden. Berechtigt sind nur der Urheber (also der „Schöpfer“ des Bildes), ggf. Miturheber, sowie diejenigen, denen der Urheber ein Nutzungsrecht an dem Bild eingeräumt hat.
Verwendet der eBay-Nutzer fremde Bilder, macht er sich gegenüber dem Urheber nach § 97 Abs. 1 UrhG schadensersatzpflichtig.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 03.02.09, Az. 6 U 58/08) verurteilte ein eBay-Mitglied, das ein Produktfoto unberechtigt von einer fremden Homepage kopiert hatte, zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.
Grundsätzlich kann die Berechnung des Schadensersatzes auf drei Arten erfolgen.
Der geschädigte Urheber kann:
Gefahr droht auch bei der Abbildung von Personen ohne ihre Einwilligung – zumal zu Werbezwecken.
Anzumerken ist noch, dass seit 1. September 2008 die Abmahngebühr bei unerheblichen und nicht gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen maximal 100 Euro betragen darf.
Fazit:
Eine schnelle Recherche im Internet ist keinesfalls geeignet, um Bilder für die eigene Verwendung zu beschaffen.
Dringend abzuraten ist auch von der Einbindung eines nicht-lizensierten Stadtplanausschnitts auf der eigenen Homepage. Auch hier kann es aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zu kostspieligen Abmahnungen kommen.