heckym am 04.11.2008 um 22:57 Uhr
Der Fahrer eines Wagens muß den für das Auto gültigen Kfz-Schein dabeihaben. Wenn jetzt zwei oder mehr Personen diesen Wagen regelmäßig nutzen, könnte man den Schein immer im Auto aufbewahren, was ja ein Risiko bei Diebstahl wäre, oder nur einer hat das Original in der Brieftasche und alle Anderen haben Kopien. Ist das zulässig? Oder welche Lösungen gibt es noch, ohne das der eine Schein ständig hin und her gereicht wird? Vielen Dank

Kopien sind nicht zulässig, das kann ein Ordnungsgeld von 40 Euro ausmachen...

Eine "Kopie" ist nicht zulässig !! >Vielleicht ist er verloren gegangen und Du mußt einen neuen austellen lassen ;-)
heckym am 4. November 2008 23:04 Dank auch hier. Aber nein, es geht nur um 2 personen , die aber beide nur ein Auto fahren.
sunpoint am 4. November 2008 23:08 Du hast es nicht verstanden !! Einfach angeben das der KFZ-Schein verloren gegangen ist. Dann bekommst Du einen "Neuen" und nun hat "jeder" einen.

den schein im fahrzeug zu belassen stellt kein risiko dar. der brief ist das ausschlaggebene und den hat man zu hause...
heckym am 4. November 2008 23:03 danke dir und DH, wir machen es auch so, aber Bekannte meinten eben die andere Variante wäre besser.
Eine Kopie ist nicht zulässig, das das Eigentum am Brief hängt, somit keine Verlustgefahr besteht.
Deshalb auch nie Brief mitführen.
Jedoch habe ich selbst nur eine Kopie im Auto, falls doch mal was ist. Hatt bisher nie Ärger bekommen, auch kein Bußgeld.
Rchtensist es jedoch nicht, aber man drückt normal ein Auge zu.
Aber: IM AUSLAND IMMER ORIGINAL-SCHEIN MITFÜHRENv !!!
Doch das war früher mal zulässig. Da musste aber die Kopie von der Zulassungsstelle beglaubigt werden. Erkundige Dich mal bei Deiner Zulassungsstelle ob so was noch geht.
heckym am 4. November 2008 23:07 danke für den Tipp, interessiert mich jetzt doch mal, wie man es am besten regelt.
Danke, und DH, ich dachte evtl mit Beglaubigung, wenn es denn sowas noch gibt.
naja, DH für eine normale Antwort!!! Vollkommen richtig!!