konzern verklagen , wie soll ich vorgehen?

5 Antworten

ich hätte gedacht das ich vor gericht vorweise wie fast wie alle meiner anderen , noch älteren Discs aussehen , und diese beschädigung nicht von mir sein kann , bzw

das ist aber kein Beweis, wer sagt denn, daß die Beschädigung nicht auf dem Transportweg entstanden sind oder sonstwas?

Du mußt den Beweis erbringen, daß tatsächlich Rebuy, die von Dir eingesandte Waren beschädigt hat!

Das dürfte Dir ohne Zeugen schwer fallen. Tatsächlich benötigst Du Zeugen, (aber keine Kumpels) die bestätigen können, daß die Waren ordnungsgemäß funktioniert haben, vor dem Einpacken nicht beschädigt waren, die beim Einpacken der Ware zusehen und dann mit Dir das Paket auf die Post bringen.

Wenn dann das Paket von Rebuy zurückkommt benötigst Du wiederrum Zeugen, beim Annehmen des Pakets (z.B. Postbote), beim Öffnen des Pakets und dann beim erstmaligen überprüfen der Waren auf Beschädigungen.

Wenn Du nur Filme oder Fotos vorlegst, könnte Rebuy einwenden, daß Du das Filmmaterial oder Fotos manipuliert hast, so z.B. daß Du die Waren ausgepackt hast und dann die Beschädigungen selbst herbeigeführt hast, dann das Paket wieder zugeklebt und dann erst beim erneuten öffnen gefilmt hast oder auch ein Paket mit beschädigten Waren zur Post gebracht hast.


ein lustiger zufall , beide sachen hätten recht viel geld gebracht , der Spieleberater rund 10 € und die DVD Box 25 €

Selbst wenn Du 55,-€ als Schadenersatz einklagen könntest, würde Dein Prozeßkostenrisiko bei einem Streitwert von ca. 100,-€ bereits ca. 420,-€ betragen. Diese Summe müßtest Du, falls Du den Fall vor Gericht verlieren müßtest, an Gerichts- und Rechtsanwaltskosten aufbringen.

Schon bei der Klageeinreichung mußt Du einen Gerichtskostenvorschuß von ca. 105,-€ zahlen, damit das Gericht überhaupt in Deiner Sache tätig wird.

Die einklagbare Summe steht also in keinem Verhältnis zum Kostenrisiko.

Hey Rin3432,
gleich vorweg: Wie du reBuy am besten verklagen kannst, das weiß ich leider nicht. Da kenn ich mich wahrscheinlich noch schlechter aus als du :)
Aber wenn du magst, dann schreib doch eine Nachricht mit der Auftragsnummer und den betreffenden Artikeln an socialmedia[at]rebuy.de. Kundenzufriedenheit ist uns bei reBuy sehr wichtig, da dürfen beschädigte Artikel natürlich nicht vorkommen! Daher nehmen wir ein solches Feedback sehr ernst, um uns weiter verbessern zu können.
Ich bin auch sehr zuversichtlich, dass wir dann auch ohne eine Klage noch eine passende Lösung für dich finden und freue mich auf deine Nachricht!
Viele Grüße,
Kristin vom reBuy.de Team

Rein rechtlich gesehen: Nein.

Rebuy übernimmt keine Haftung für beschädigte wahre, Ob sie es waren kannst du nun mal nicht beweisen.

Ich kann mir kaum vorstellen dass die Firma keine Passage in ihren Geschäftsbedingungen hat dass sie keine Haftung übernehmen. Sprich du kannst nur versuchen die Bedingungen anzufechten, was ehrlich gesagt die Mühe und Kosten kaum wert sein dürfte. Meide die Firma einfach in Zukunft.

Mach es doxh einfach mal so : schick dort mal noch etwas hin ... z.b CDs und so.. und Films das ganze .. wie die CDs aussehen und wie du den Karton zuklebst. Und dann wenn sie dir wieder was zurückschicken, wieder filmen wie du den Karton öffnest... und wie die CDs dann aussehen. .. so hast du die besten karten

auch bei den 2 bisher beschädigten waren ? oder nur bei den CD/DvDs ?