Der eine sagt ,, ja ", ein anderer wieder ,, nein " . Ist das so, oder nicht ? Ich brauche wirklich nur klare ,,Ja" oder ,,Nein " Antworten. Danke schonmal

die Arge will nur alle 3 Monate die Kontoauszüge und davon nicht alle, es reicht der mit dem neueren Datum. Bei erstmaliger Antragstellung muss man jedoch alle Auszüge von 3 Monaten vorlegen.
Es wurde dieses Jahr ein Gesetz verabschiedet, dass das Amt (ob aus berechtigten Gründen oder auch keine Gründe vorliegen müssen) Stichproben machen kann und somit Konteneinsicht von den Banken erhalten darf. Insofern würdest Du das gar nicht mitbekommen. Ob das Amt die Zeit hat, ständig zu kontrollieren, ist ne andere Frage.

Nein
Danke
Ja, jedenfalls in Kassel ist es so!
Ach so . Ja , ist einleuchtend. Danke
Warum hast Du deine Antwort geändert ?
Siam1 am 21. Mai 2009 15:02 nicht nur in Kassel ist das so, in anderen Städten ist es auch so.
Sorry, bin mir nicht sicher, ob es halbjährlich oder jährlich ist, und bevor ich eine falsche Antwort gebe, habe ich sie lieber gelöscht!

du wirst huiier immer nur etnweder JA und Nein erhalten. Sorry. Ex ist nun mal kein Fachmännischer Ratgeber. Fachmännischen Rat bekommst du bei der ARGE Aber wenn du nichts zu verbergen hast, können die doch kontrollieren?

Da kann man kein klares Ja oder Nein geben.Wenn die Arge einen begründetet Verdacht hat wird sie die Auszüge verlangen.Und irgendwann kommt der Tag an dem du einen neuen Antrag oder Folge Antrag stellen mußt da wollen sie dann auch immer Kontoauszüge sehen. Kannst dich auch hier erkundigen http://www.elo-forum.org/
die Arge bekommt überall auch andere staatliche Ämter auf Banken usw. Auskunft, sie können jederzeit Kontoauszüge verlangen, immer 1/2 jährlich müssen die Anträge verlängert werden, mußt alles auch Kontoauszüge usw. vorlegen ob sie alles genau lesen ist eine andere Sache in BW sind sie sehr genau und je nach alter darf man ein bischen erspart haben wenn PKW vorhanden ist darf der keinen Zeitwert über 3000.- € haben sonst mußt ihn verkaufen...so ist es nun mal
Anmerkung: bei erstmaliger Anmeldung dürfen die Kontoauszüge bis längstens 6 Monate zurückreichen. Aber nicht jede Arge macht davon Gebrauch. Manche geben sich bei der Antragstellung schon mit 3 Monaten zufrieden.
http://www.sovd-bbg.de/alg.html Konteneinsicht für ALG II(20.09.2008)
http://tinyurl.com/pfkwyr
Seit dem 01.08.2005 ist der Datenschutz für Erwerbslose abgeschafft worden. Für die Aufgabe der Datenverwaltung ist eine neue Software entwickelt worden. Das "A2LL"
Mit der Software A2LL in den Arbeitsagenturen werden datenverwalterische Techniken verwendet, die bisher nur in der Terroristenbekämpfung umgesetzt wurden (Rasterabgleich) aus http://abseits.heim.at
Eine Zusammenfassung hat der BigBrotherAward unter>http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov/ und die Landesdatenschutzbeauftragten unter>
http://www.datenschutzzentrum.de/download/alg2.pdf gegeben
wenn Link nicht aufgeht die HTML Version > http://tinyurl.com/pfkwyr !! das steht alles drin
aus>>>http://www.google.de/search?q=site%3Adatenschutzzentrum.de+www.datenschutzzentrum.de+Arge+Kontoauszug&btnG=Suche&hl=de&rlz=1T4GZAZ_deDE272DE272&sa=2 (wenn Link nicht aufgeht in Google >site:datenschutzzentrum.de www.datenschutzzentrum.de Arge Kontoauszug< eingeben)