Frage von Moversclips 28.12.2012

Kontosperrung wegen Bürgschaft

  • Hilfreichste Antwort von Aleben 28.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    NEIN!

    Die Bank kann von dem Bürgen jederzeit (ohne Einrede der Vorausklage- siehe BGB § 771) Zahlung verlangen.

    Das heißt man wird den Bürgen auffordern Zahlung zu leisten. Der Bürge tritt (im übertragenen Sinn) an die Stelle des Kreditschuldners. Er sollte dann unverzüglich ins Gespräch mit der Bank kommen, um Bedingungen für die Rückzahlung der Schuld auszuhandeln. In seltensten Fällen wird die Bank gleich Klage erheben und die Forderung gerichtlich geltend machen. Erst dann kann sie die Konten pfänden.

    Vorher kannst du ohne Sorge über deine Konten verfügen. Nur mit einem Gerichtsbeschlusss hat die Bank Zugriff auf deine Konten.

    Übrigens kannst du dir das Geld von dem insolventen UG wiederholen (Regress nennt man das) Sinnvoll ist dann aber auch ein Urteil und die Beratung durch einen Anwalt.

  • Antwort von waltghaupt 28.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die Bank greift dort zu, wo Geld verfügbar ist und das ist nach der Insolvenz nur noch der Bürge. Warum soll sie denn da noch vorher fragen???

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