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Kontopfänung vom FA und Bank stellt sich quer

gefragt von ShukyenShukyen am 18.04.2008 um 14:05 Uhr

Hallo zusammen,

vor 2 Wochen hat das FA mir eine Kontopfändung erwirkt über 307 Euro. Da ein anderes FA aber eine ruhende Pfändung auf meinem Konto hat(UST), wurde dies wieder aktiv. Jetzt möchte ich die kleine Pfändung begleichen, die Bank sagt aber nein, weil das andere FA (UST) zuerst da war. Das diese vorher eine Genehmigung von dem 1. FA brauchen, sagten die mir heute am Telefon, 1 Woche nach Überweisungsauftrag! Dürfen die diese Sache absichtlich hinauszögern?

Desweiteren wurde ich bis heute von der Bank nicht über die Pfändung informiert und lt. FA besteht die Pfändung schon seit 2 Wochen, ohne das ich davon was wusste. Hätte die Bank mich nicht darüber informieren müssen?


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anonym
beantwortet von electrizer27 am 18. April 2008 14:07
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nein, sonst würdest du dein konto erstmal plündern und die hätten nichts mehr zum pfänden. ich glaube aber sowas wie kindergeld und staatliche hilfen dürfen nicht gepfändet werden bzw die kannst du zurück erstattet bekommen

Kommentar von 8b66f7e4cdbe0cb9e4c8a783d447069asmallShukyen am 18. April 2008 14:15

Ich spreche auch nicht davon, mich vorher zu informieren, sondern nur, das eine Pfändung vorliegt. ODer ist es mittlerweile so, das jeder jeden Tag zu seiner Bank muss, um zu schauen, ob eine Pfändung vorliegt?

Die Bank hat mir bis heute noch gar keine Schriftstücke, Emails oder so zukommen lassen.

Ich bin normaler Arbeitnehmer, das Konto ist auch noch nicht auf 0 Euro, aber wenn es auf 0 geht, wer hilft mir dann? Bekomme mein Gehalt immer am 15. des Monats, noch keine Miete, Strom, Telefon, Wasser bezahlt und Kühlschrank ist auch fast leer.

Kommentar von electrizer27 am 18. April 2008 14:22

ich wollte dir auch nicht vorwerfen, dass du dein konto plündern wirst...nur so wird das immer von den gläubigern dargestellt. wenn du einen festen gehalt bekommst, interessiert es die nicht, ob du was zu essen hast oder nicht...schliesslich hattest du auch genügend möglichkeiten, die schulden mit einer ratenvereinbarung zu tilden oder sogar das ganze um bis zu 60% sinken zu lassen....eine kontopfändung wird immer als letzte lösung gesehen...

Kommentar von 8b66f7e4cdbe0cb9e4c8a783d447069asmallShukyen am 18. April 2008 14:29

Mit den FA´s war ich ja eigentlich auch im reinen. Das FA für die UST hatte ein ruhende Pfändung erwirkt, die nur durch die andere Pfändung wieder aktiv wurde. Die andere kann ich aber nicht begleichen, ohne das von dem 1. FA eine Genehmigung bekomme, das die Bank das darf. Mit dem Ämtern ist somit eigentlich alles klar, aber das FA sagte mir heute morgen,da ich über die 2 Wochenfrist bin kann es sein, das am Montag die Bank das Konto leert. Das FA schickt zwar nochmal ein Schreiben an die Pfändungsstelle der Bank, aber da die Bank eh hinterher hängt, bezwifel ich eine Bearbeitung vor der Pfändungsüberweisung.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 19. April 2008 00:01

Angestellter und Umsatzsteuer-Pfändung - wie geht das zusammen?

Kommentar von 8b66f7e4cdbe0cb9e4c8a783d447069asmallShukyen am 19. April 2008 10:57

Ich war vorher mal Selbstständig.


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