Wegen eines Hirntumores lag meine Freundin seit Mai 2009 in diversen Kliniken. Sie hat niemanden weiter hier und ist nun seit 2 wochen wieder zu hause. Nun kam heute bei ihr ein schreiben ihrer bank, das ihr konto durch den Wasseranbieter ( Wasser abwasserzweckverband) wegen zu hoher außenstände gesperrt wurde.
Was kann sie tun??

Das Konto kann nicht ohne einen Gerichtsbeschluß gepfändet werden. Der muß der Bank vorliegen und den hat Sie dem Kontoinhaber auch auszuhändigen (bzw.Kopie). Soziale Leistungen, dazu gehört auch Kindergelt sind nicht pfändbar. Am besten mit dem Pfändungsbeschluß sofort zum Amtsgericht und die Wiederaufhebung des Beschlußes beantragen, damit Du an Dein Geld kommst.

Sachlage unbedingt aufklären und alle Bescheinigungen vom Krankenhaus als Beweis bereit halten!Einspruch MUSS sie auch einlegen!Auf jeden Fall muss sie reagieren!
schon klar das sie regieren muss. aber hat sie überhaupt eine chance. dadurch das sie ja krankgeschrieben war und im KH bekommt sie ja auch keinen lohn, somit kann sie sicher ihre schulden bei diesem wasserdingsbums nicht in einer summe zahlen!
TwoSteps4Ward am 30. Oktober 2009 17:12 Wenn man den Sachverhalt schildert und Beweise vorlegen kann, dürfte aus Kulanz eine Ratenzahlung möglich sein!
Und was soll das bringen? Sofern die Abrechnungen korrekt und formgerecht zugestellt wurden, ist die Pfändung juristisch einwandfrei. Abhilfe kann hier nur auf dem Kulanzweg im gespräch mit dem Gläubiger (dem Abwasserzweckverband) geschaffen werden (Härtefall).
TwoSteps4Ward am 30. Oktober 2009 17:11 Eben drum sage ich ja, sie MUSS reagieren!Kulanz sollte bei solchen Fällen schon gegeben sein!
Amtsgericht - Freigabe eines gewissen Betrages erwirken (da gibbet n Antrag für). Funktioniert allerdings nicht, wenn das FA pfändet.
http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung vielleicht ist was dabei
Sich möglichst schnell mit dem Wasserverband und der Bank zu Gesprächen zusammensetzen. Vielleicht kann man Ratenzahlung vereinbaren und die geben das Konto wieder frei.

zum Amtsgericht einstweilige Verfügung holen das die Bank das Konto wieder öffnet. Und mit dem Wasseranbieter telefonieren. Also Krankenhaus hin oder her - einer muss sich doch dann trotzdem um Post, Bank, Miete etc. kümmern. Also jetzt kannst du doch auch für deine Freundin hier fragen - dann öffne doch nächstes mal für sie ihre Post. Und lass dir eine Vollmacht geben.