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Kontopfändungen was nun!

gefragt von bubuanbubuan am 30.10.2009 um 16:54 Uhr

Wegen eines Hirntumores lag meine Freundin seit Mai 2009 in diversen Kliniken. Sie hat niemanden weiter hier und ist nun seit 2 wochen wieder zu hause. Nun kam heute bei ihr ein schreiben ihrer bank, das ihr konto durch den Wasseranbieter ( Wasser abwasserzweckverband) wegen zu hoher außenstände gesperrt wurde.

Was kann sie tun??


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Chiccio
beantwortet von Chiccio am 30. Oktober 2009 16:56
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Hilfreichste Antwort

Das Konto kann nicht ohne einen Gerichtsbeschluß gepfändet werden. Der muß der Bank vorliegen und den hat Sie dem Kontoinhaber auch auszuhändigen (bzw.Kopie). Soziale Leistungen, dazu gehört auch Kindergelt sind nicht pfändbar. Am besten mit dem Pfändungsbeschluß sofort zum Amtsgericht und die Wiederaufhebung des Beschlußes beantragen, damit Du an Dein Geld kommst.


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TwoSteps4Ward
beantwortet von TwoSteps4Ward am 30. Oktober 2009 16:55
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Sachlage unbedingt aufklären und alle Bescheinigungen vom Krankenhaus als Beweis bereit halten!Einspruch MUSS sie auch einlegen!Auf jeden Fall muss sie reagieren!

Kommentar von Simple_avatar4smallbubuan am 30. Oktober 2009 16:56

schon klar das sie regieren muss. aber hat sie überhaupt eine chance. dadurch das sie ja krankgeschrieben war und im KH bekommt sie ja auch keinen lohn, somit kann sie sicher ihre schulden bei diesem wasserdingsbums nicht in einer summe zahlen!

Kommentar von 0c3c56792619db7bc1e0f85b8eaa494asmallTwoSteps4Ward am 30. Oktober 2009 17:12

Wenn man den Sachverhalt schildert und Beweise vorlegen kann, dürfte aus Kulanz eine Ratenzahlung möglich sein!

Kommentar von FordPrefect am 30. Oktober 2009 16:58

Und was soll das bringen? Sofern die Abrechnungen korrekt und formgerecht zugestellt wurden, ist die Pfändung juristisch einwandfrei. Abhilfe kann hier nur auf dem Kulanzweg im gespräch mit dem Gläubiger (dem Abwasserzweckverband) geschaffen werden (Härtefall).

Kommentar von 0c3c56792619db7bc1e0f85b8eaa494asmallTwoSteps4Ward am 30. Oktober 2009 17:11

Eben drum sage ich ja, sie MUSS reagieren!Kulanz sollte bei solchen Fällen schon gegeben sein!


anonym
beantwortet von DerCo am 30. Oktober 2009 16:56
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Amtsgericht - Freigabe eines gewissen Betrages erwirken (da gibbet n Antrag für). Funktioniert allerdings nicht, wenn das FA pfändet.


anonym
beantwortet von eliag am 30. Oktober 2009 16:56
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anonym
beantwortet von seefrank am 30. Oktober 2009 16:56
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Sich möglichst schnell mit dem Wasserverband und der Bank zu Gesprächen zusammensetzen. Vielleicht kann man Ratenzahlung vereinbaren und die geben das Konto wieder frei.


Jackolino
beantwortet von Jackolino am 30. Oktober 2009 16:56
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zum Amtsgericht einstweilige Verfügung holen das die Bank das Konto wieder öffnet. Und mit dem Wasseranbieter telefonieren. Also Krankenhaus hin oder her - einer muss sich doch dann trotzdem um Post, Bank, Miete etc. kümmern. Also jetzt kannst du doch auch für deine Freundin hier fragen - dann öffne doch nächstes mal für sie ihre Post. Und lass dir eine Vollmacht geben.

Kommentar von Simple_avatar4smallbubuan am 30. Oktober 2009 16:57

nein wer denn ihre eltern sind vor 6 jahren bei einem unfall ums leben gekommen und sie ist zwar ne freundin von mir aber darum kümmere ich mich auch nicht

Kommentar von 55bd0af340b635bf6574fe60bef30a40smallJackolino am 30. Oktober 2009 17:00

toll - solche Freunde braucht man...


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