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Kontopfändung und Gläubiger

gefragt von bubuanbubuan am 01.11.2009 um 10:36 Uhr

auf dem konto meiner freundin wurde eine pfändung verfügt. kurzum ihr wurde das konto gesperrt. ist es ratsam sich mit dem gläubiger auf ratenzahlungen zu einigen?? sie lag jetzt längere zeit im krankenhaus wegen krebs und erhält noch krankengeld. würde dann unter solchen umständen nicht jeder gläubiger nen auge zudrücken

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mask1
beantwortet von mask1 am 1. November 2009 10:37
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das ist sicher ratsam! möglichst schnell


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anonym
beantwortet von eliag am 1. November 2009 10:38
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Situation erklären, Ratenzahlung anbieten. Da gehen die drauf ein. Allein schon deswegen, weil sie wissen, dass es unter den Umständen schwierig ist, was zu holen.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 1. November 2009 10:37
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Es ist ratsam, sollte aber schnell passieren.


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 1. November 2009 10:50
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Mach n anderes Konto, bei ner anderen Bank.-Da lässt man dann Geld hiinüberweisen.-


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 1. November 2009 10:47
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Moin,-- wenn ne Kontopfändung vorliegt, ist die Forderung auch tituliert (rechtskräftig).-- Sozialleistungen kann man innerhalb v. 1 Woche nach Gutschrift auf dem Konto abräumen, die Bank MUSS das auszahlen.-Krankengeld zählt aber nicht dazu.--Pfändungsschutz bei Gericht beantragen, und dann mit dem Gläubiger ne Ratenvereinbarung treffen.-Aber NUR wenn der dann die Vollstreckung aussetzt.--


italianlady0
beantwortet von italianlady0 am 1. November 2009 10:43
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Ja das sollte sie sogar sehr schnell tun, sonst könnte ihr sogar die Bank kündigen


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 1. November 2009 10:38
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Nö, warum ? Von Mitleid kann Niemand sein Personal bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar4smallbubuan am 1. November 2009 10:40

kein bissle herzlos was?

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 1. November 2009 10:43

und was ist mit dem Firmeninhaber der seinen Angestellten keinen Lohn zahlen kann ???? Deren Kinder KEIN schönes Weihnachtsfest haben ?? ....bissle herzlos, oder ???

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 1. November 2009 11:00

Na @bubuan, denkst Du nach oder war Dein Kommentar alles ?

Kommentar von Simple_avatar4smallbubuan am 3. November 2009 15:36

ich denke da nicht nach, aber ich glaube sterben ist schlimmer als sich gedanken über die AN zu machen ( die können zum Arebitsamt ggff.) wenn du im sterben liegst wer hilft dir dann????


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 1. November 2009 10:38
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Sie muss sofort bei Ihrer Bank bescheid geben und einen Freistellungsauftrag beantragen, sonst ist das Geld nach 14 tagen (solange ist die Frist) beim Gläubiger auf dem Konto.

Kommentar von Meinereiner67 am 1. November 2009 10:41

Moin, das heißt nicht Freistellungsauftrag, und man kann dann auch n nix mit der Bank vereinbaren.-Die haben den Pfändungsbeschluss v. Gericht und da MUSS sich die Bank dran halten.

Kommentar von 54451c4cb40abcc88533287df21c903csmallLotta1 am 1. November 2009 10:48

Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind. Quelle: www.meine-schulden.de


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