Kontopfändung ohne vorherige Mahnung - ist das erlaubt?
Eine Bank bei der ich ein Darlehen habe, hat ohne mir auch nur eine einzige Mahnung zu schicken einfach mein Konto gepfändet. Ist das erlaubt ? Müsste ich nicht erst mindestens einmal zur Zahlung aufgefordert werden ?
4 Antworten
Karlheinz:
Die Konten-Räumung wäre zu befürchten, wenn der leistungsrückständige Schuldner erst gemahnt und die auf die vertragl. vereinbarte Möglichkeit der Verrechung mit seinem Guthaben hinzuweisen wäre.
Die Forderung der Bank ist auch ohne Mahnung fällig und die Verrechnunsgmöglichkeit ergibt sich aus den Bedingungen.
Welche Rechte hast Du denn der Bank bei der Einräumung des Darlehens eingeräumt? Welche Zahlungsart wurde vereinbart? Meistens handelt es sich ja um eine Einzugsermächtigung und wenn diese dann nicht durchführbar ist, dann sollte es Dir schon auffallen. Sehe Dir den Vertrag und lese bitte auch ganz genau die recht kleingedruckten Passagen und dann hast Du hoffentlich auch noch das nötige Wissen bzw. Verständnis, um es zu begreifen, was die Dir da nun so auferlegen.
Doch nicht immer sind die vom Vertragspartner aufgeführten Bedingungen auch rechtswirksam und man kann dann klagen, wenn man über den nötigen Atem und das entsprechende Kleingeld verfügt oder man hat eine ausgezeichnete Rechtsschutzversicherung.
Um welche Beträge handelt es sich, wie lange bist du im Rückstand und wofür war das Darlehen und was dient als Sicherheit?
Wenn Sie die Darlehenforderung nicht erfüllen, beantragt die Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei Gericht und dann ist das Konto halt dicht!
Bis dahin kann die Bank auch vom durch Sie bei der Kontoeröffnung und auch bei der Darlehensvereinbarung anerkannten AGB-Pfandrecht Gebrauch machen und Auszahlungen bis zur Begleichung der offenen Schuld verweigern.
Haben Sie denn immer vereinbarungsgemäß gezahlt, so dass kein Anlaß für solche Maßnahmen der Bank gegeben waren?
Bevor von einem Konto gepfändet werden darf, muss ein vollstreckbarer Titel beziehungsweise eine Forderung vorliegen. Diese bekommt der Schuldner auf jeden Fall wenn ein Mahnbescheid los gesendet wurde, und wenn der Schuldner dann keinen Widerspruch eingelegt hat, kann man pfänden.
Du musst also vorher irgendwann in einer Eskalationsstufe eine Information in Form eines Briefes erhalten haben, der dich über die Gefahr einer Pfändung aufgeklärt hat.
Wenn du dann darauf nicht reagiert hast, kann man ohne weitere Aufforderung pfänden.
Schon vorher kann die Bank vom AGB-Pfandrecht, das der Kunde bei der Kontoeröffnung und auch bei der Kreditvergabe anerkannt hat, Gebrauch machen und das Konto des Schuldners bis zu einer abschließenden Klärung einstweilen einfrieren!
oder so. Danke für die Info!