Hallo,
ich habe 2 Schuldner, beide haben auch schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Beide liegen mit ihrem Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Kann ich dann trotzdem einen Pfändungs - und Überweisungsbeschluß für eine Kontopfändung beantragen? Oder ist das Konto dann auch Tabu?

Beantragen kannst du immer was, es nur die Frage ob die Pfändung erfolgreich sein kann und du musst immer bedenken, jedesmal, wenn du deinen Titel vollstrecken lassen willst, kostet es Geld für dich

Das sollte schon möglich sein. Aber Du hast es doch schon schwarz auf weiß das nichts mehr zu holen ist außer der Bestätigung von roten Zahlen... Ich denke es ist einfach Sinnlos und nur vergebene Mühe.
Das Konto wird im Minus geführt, ist aber ca. 600 € im Plus, wenn das Gehalt drauf geht. Von daher wäre ja was da. Ist nur die Frage ob das dann Pfändbar ist. Eine Gehaltspfändung ist nicht möglich, weil die beiden zu wenig verdienen.
SandraBerlin am 20. Juli 2008 14:04 Ich denke das liegt dann warscheinlich unter der Pfändungsgrenze.
Aber genau kannst Du es mir nicht sagen? Dann muss ich mich wohl doch beim GV direkt erkundigen.
regideur am 20. Juli 2008 14:39 Warum willst Du eigentlich das Konto und nicht direkt den Lohn pfänden?
Die Kontopfändung ist durchaus ein Weg, immer noch zumindest an einen Teil seines Geldes zu kommen. Es ist nicht tabu. Hier ist die 7-Tage-Frist zu beachten (man muss eben sehen, ob nach 7 Tagen noch Guthaben auf dem Konto ist). Parallel zu den üblichen Vollstreckungsmaßnahmen kann das durchaus sinnvoll sein, zumindest um weiter Druck auszuüben. Sicher, es kostet ein paar Euro Gebühren, aber zumindest bei mir ist das so: Das Gefühl, meinen asozialen Schuldern das Konto dicht machen zu können, war mir diese paar Euro immer wert.
In manchen Fällen kommt es auf die paar Euronen nun auch nicht mehr drauf an. Hauptsache man hat dann noch etwas spaß. Früher oder später bekommt man was man will, entweder durch ein erbe oder sonstigen Reichtum.

wenn ich es richtig verstehe stecken beide Schuldner in der Privatinsolvenz? Haben beide Schuldner die Schulden bei Dir nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht? Oder vorher? Falls nach eröfnung: Dann haben Beide ein Problem! Melde es dem Insoverwalter (Adresse über Amtsgericht erhältlich! Liegt bei Beiden ein Antrag auf Restschuldbefreiung vor? Die kannst Du ihnen dann GRÜNDLICH versauen!! Das tut weh!!!
es ist keine Privatinsolvenz, habe ich das geschrieben? dann Entschuldigung
UweClaes am 20. Juli 2008 16:53 :) nein, war meine Interpretation :) - dann würde ich sagen:"Rann an den Speck!! Mach den Schuldnern das Leben zur Hölle (sorry, ist vielleicht zu hart ausgedrückt aber ich finde schlechte Zahlungsmoral z.K.)"

Natürlich kannst Du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß für die Konten beantragen, wenn Du zuviel Geld hast.
Nachdem die EV getätigt und festgestellt wurde, daß das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, kann der Schuldner auf dem Vollstreckungsgericht einen Antrag gem. §765a ZPO stellen und die Pfändung läuft ins Leere!
Dann heißt es für Dich: Ausser Spesen nichts gewesen!
Ausserdem gibt es in der ZPO noch das "Verbot der fruchtlosen Pfändung", das auch auf Deinen Fall angewendet gilt, da Du ja schon durch die EV weißt, das die Pfändung erfolglos ist.
Die Vor-Schreiber haben absolut Recht. Du kannst aber auch auf Dummfang gehen und darauf hoffen, dass der Schuldner nicht weiss, dass nach Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Deinerseits er 14 Tage Zeit hat, nach § 850 k ZPO beim Vollstreckungsgericht beantragen kann, seine unpfändbaren auf sein Konto eingehenden Einkünfte pfändungsfrei stellen zu lassen.