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Kontopfändung,Lohn auf ein anderes Konto??

gefragt von AnonymePersonAnonymePerson am 26.02.2008 um 16:13 Uhr

Mein Konto wurde gefändet,ich habe kurzerhand bei meinem Arbeitgeber die Kontodaten meines Lebensgefährten angegeben. Heute habe ich von der Bank bescheid bekommen,das es nicht rechtens sei und dieses sofort geändert werden müsste. Was bleiben mir nun für möglichkeiten,an meinen Lohn zu kommen??


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Reply


Luise
beantwortet von Luise am 26. Februar 2008 16:15
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Du kommst ja an Deinen Lohn, aber Du hast ihn schon ausgegeben. Deshalb ist er wieder weg.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 26. Februar 2008 16:19

Tolle Antwort - DH

Kommentar von Simple_avatar8smallmerkertpeter am 26. Februar 2008 16:23

Simmt aber !!!!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 26. Februar 2008 16:34

Jou!!!!!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 27. Februar 2008 00:19

und noch ein DH


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 26. Februar 2008 16:21
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Wie komme ich bei einer Kontopfändung an mein Geld?

Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und nicht kopflos zu handeln.

Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden.

Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind.

http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung


anonym
beantwortet von supermax am 26. Februar 2008 16:16
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gar keine. die frage ist ja, warum man dir deinen lohn gepfändet hat. du scheinst schulden zu haben, die eingefordert werden. diese musst du wohl leider zahlen und kannst deinen lohn nicht verstecken. allerdings steht dir ein teil von deinem lohn zu, damit auch du leben kannst. das ganze hört sich jetzt so an, als würde man dir einfach so deinen lohn pfänden, aber sorry, das nehme ich dir nicht ab. setze dich mit derjenigen behörde auseinander, der du geld schuldest und einige dich auf eine angemessene rückzahlrate.

Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 26. Februar 2008 16:18

Es ist ja keine Lohn-sondern eine Kontopfändung

Trotzdem danke :o)

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 26. Februar 2008 16:38

Es ist eine Kontopfändung, weil sich der Gläubiger von dieser Art der Pfändung am meisten versprochen hat! Die Entscheidung, den Gerichtsvollzieher bei Dir zu Hause vorbeizuschicken, Deinen Lohn zu pfänden, oder Dein Konto zu pfänden, obliegt dem Gläubiger, der einen Titel hat. Und den hat er, weil Du schon länger mit der Zahlung in Verzug bist.

Bevor man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ausstellen läßt, passieren sooooooo viele andere Dinge, daß Du Dich nun wirklich nicht wundern mußt, wenn die Leute hier nicht gnädig mit Dir umgehen.


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 26. Februar 2008 16:16
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gehts noch?
wer schulden macht, sollte auch alles dafür tun, dass er davon runterkommt...

Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 26. Februar 2008 16:19

Ich liebe diese Antworten,wie ich oben schon erwähnt habe,stehe ich dafür gerade,also bitte nicht urteilen,wenn man nichts genaueres weiss!!

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 26. Februar 2008 16:27

wie bitte?
ich weiss, dass hier jemand die zahlung seiner schulden verhindern will und zu diesem zweck unrechtmässigerweise sein gehalt auf ein drittkonto überweisen lässt!
also schmier dir den kommentar aufs brot, okay!

Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 26. Februar 2008 17:43

Da spricht einer,der wahrscheinlich kein bisschen besser ist!!

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 26. Februar 2008 17:50

vorsichtig, du schnorrer, ich habe noch nie was "gekauft" und dann nicht bezahlen wollen...

Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 26. Februar 2008 17:51

So und nu lies Dir mal durch,was Du da geschrieben hast! Schon mal dran gedacht,das man nicht unbedingt was "kaufen" muss,um in so eine Lage zu kommen??

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 26. Februar 2008 17:59

dann wäre es hilfreich, wenn du ausführlicher wirst, bevor du hier leute beleidigst!

Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 26. Februar 2008 18:03

Alle anderen scheinen mich verstanden zu haben,ich wollte Ratschläge zu der Allgemeinsituation und die habe ich bekommen. Ich wollte hier niemanden beleidigen,wenn es so rüber kam,tut es mir leid. Ich kann es nur nicht leiden,wenn man meint,über irgendwas urteilen zu müssen,ohne zu wissen,um welche Hintergründe es geht und das hast Du jawohl getan!!

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 27. Februar 2008 19:44

schon gut, klär die hintergründe das nächste mal im vorfeld und gut is!

Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 27. Februar 2008 22:09

Ja ja ja...mal besser genau lesen,nachdenken und dann los meckern,wenn man es auch verstanden hat!!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. Februar 2008 16:25
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Wer hat denn die Kontopfändung durch geführt. Auf jeden Fall geht das nicht. Dir steht der Pfändungsfreie Betrag zu. Das sind, wenn du keine Unterhaltsberechtigten Personen zu versorgen hast, glaube ich 930,- oder 980,- €. Erkundige dich unbedingt bei einem Anwalt, der in deine Geschichte involviert ist. Oder googel doch mal den Begriff Kontopfändung. Da findest du bestimmt was. Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.




Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 26. Februar 2008 17:44

Ja sehr,danke schön :o)


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 26. Februar 2008 16:15
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ähm, du bist ja gut, bist offenbar so verschuldet, daß man Geld direkt vom Konto fändet. Und du willst nun auch noch umgehen, daß du das Geld doch irgendwie einkassieren kannst.

Kommentar von Simple_avatar4smallAnonymePerson am 26. Februar 2008 16:17

Sehr hilfreich...!! Wer spricht denn vom einkassieren?? Nur weil man verschuldet ist,will man noch einkassieren?? Damit es Dich beruhigt,ich stehe für meine Schulden gerade,zwar erst seit kurzem aber immerhin....!!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Februar 2008 16:17
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Eine gerichtliche Pfändung ist ein starkes juristisches Rechtsmittel. Du brauchst unbedingt einen Anwalt, um dagegen ggf. eine Beschwerde einzulegen, die möglichst kurzfristig beschieden werden sollte. Alleine wirst Du nicht unbedingt ernst genommen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Februar 2008 16:23

Alternativ kannst Du den Arbeitgeber um eine Barauszahlung bitten. Er darf das aber nicht, sofern ihm ein Pfändungsbeschluß vorliegt. Allerdings hat jedermann auch eine Pfändungsfreigrenze, die ihm belassen werden muss.


curafe
beantwortet von curafe am 26. Februar 2008 16:24
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Stimmt............ als erstes solltest du dich mit demjenigen in verbindung setzen der die pfändung eingeleitet hat! Nach einigung z.b. durch ratenzahlung, kann die pfändung wieder aufgehoben werden ansonsten bleibt dir nur der weg zum anwalt oder schuldenberatungsstelle dort hilft man dir weiter!!!


Strolschi
beantwortet von Strolschi am 26. Februar 2008 16:37
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Es gibt in jeder Stadt eine Pfändungsstelle, da solltest du als erstes hin. Diese gibt dir schriftlich was dir als Freiberag zum Leben bleiben muss. Das hat sich erhöht, dieses Schreiben musst du deiner Bank zukommen lassen, dieser Betrag wird dann frei gegeben und du musst es innerhalb einer bestimmten Frist abholen. Ich glaub 10 Werktage. Alles was darüber ist bekommt der Gläubiger. Setz dich mit den Gläubiger in verbindung, vielleicht kannst du etwas Aushandeln, meist geben sie dann das Konto wieder frei. Viel Erfolg


anonym
beantwortet von Auskunft am 28. Februar 2008 16:38
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Auch auf dem "Tarn"- Konto ist Dein Geld nicht sicher, denn vielleicht kennt der Gläubiger folgenden Sachverhalt und holt sich sein Geld "kurzerhand" von dort runter:

  • Tipps gegen Schuldnertricks:

Der Schuldner lässt für ihn bestimmte Gelder auf das Konto einer anderen Person, zum Beispiel seiner Frau oder Freundin, überweisen.

Sein eigenes Konto weist demzufolge kein pfändbares Guthaben auf. Eine Pfändung in das schuldnerfremde (Tarn-) Konto scheidet aus.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen die Kontoinhaberin ("Kontoverleiherin"), die als Treuhänderin des Schuldners anzusehen ist, zu pfänden (LG Stuttgart, Der deutsche Rechtspfleger 1997, 175).

(http://www.adf-inkasso.de/news/040316.htm)


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Februar 2008 16:15
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Das ist wohl nicht korrekt, aber auch nicht ungesetzlich. Die Bank muss sich bei einer Pfändung eh an deinen Arbeitgeber wenden und der muss dann den pfändbaren Teil des Lohnes an die Bank abführen!

Kommentar von Rippie am 26. Februar 2008 16:17

nicht bei einer Kontopfändung, nur bei einer Lohnpfändung wäre dies der Fall. Damit hat die Bank aber im Normalfall wenig zu tun.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 26. Februar 2008 18:53

Klar, aber der logische Weg, gerade bei einer Bank, ist doch an die "Quelle" des Einkommens zu gehen! Sein Konto zu wechseln kann ihm schließlich niemand verbieten!


anonym
beantwortet von Rippie am 26. Februar 2008 16:16
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Solange es keine Lohnpfändung ist, ist es eigentlich jedem seine Sache wohin er das Geld überweisen lässt. Kenn mich aber mit den Pfändungsgestzen nicht so aus.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 26. Februar 2008 16:21
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Also bis man eine Lohnpfändung reingedrückt bekommt musst Du auf eiige Aufforderungen Deine Schulden zu bezahlen nicht reagiert haben.Eine Ratenzahlung werden die bestimmt nicht machen. Geld auf ein anderes Konto geht nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Februar 2008 16:29

Bitte genau lesen. Es handelt sich um eine Kontopfändung, nicht um eine Lohnpfäändung.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 26. Februar 2008 16:37

Es ist eine Kontopfändung, weil sich der Gläubiger von dieser Art der Pfändung am meisten versprochen hat! Die Entscheidung, den Gerichtsvollzieher bei Dir zu Hause vorbeizuschicken, Deinen Lohn zu pfänden, oder Dein Konto zu pfänden, obliegt dem Gläubiger, der einen Titel hat. Und den hat er, weil Du schon länger mit der Zahlung in Verzug bist.

Bevor man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ausstellen läßt, passieren sooooooo viele andere Dinge, daß Du Dich nun wirklich nicht wundern mußt, wenn die Leute hier nicht gnädig mit Dir umgehen.


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 26. Februar 2008 17:07
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Da es sich ja um eine Kontopfändung handelt, kannst du natürlich dein Gehalt ersteinmal sichern und es auf ein anderes Konto überweisen.Es ist in soweit nicht verboten, dass du Geldeingänge auf dein gepfändetes Konto verhinderst. Auf jeden Fall mußt du bei Gericht eine Freigabe deines Kontos beantragen. Und zar innerhalb ersten 14 Tage. Informationen dazu findest du unter:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Viel Erfolg!




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