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Kontoauszüge aufbewahren?

gefragt von kiaora am 23.03.2009 um 14:23 Uhr

Wie lange muss man seine Kontoauszüge aufbewahren?

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. März 2009 14:27
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Vorsichtshalber bis zur Scheidung. Dann läßt sich das Anfangsvermögen nachweisen und du hast möglicherweise keinen Zugewinn, den du ausgleichen musst

Ansonsten - es gibt keine Vorschrift für Privatpersonen

Im Geschäftsbereich 10 Jahre


anonym
beantwortet von Auskunft am 23. März 2009 14:26
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Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben.

Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können.

Darauf weist der Bundesverband deutscher Bank hin. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.

Eine Ausnahme gilt allerdings für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden.

In diesen Fällen sind Privatpersonen seit dem 1. August 2004 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren.

Grund dafür sind verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

(http://www.banktip.de/News/17210/Kontoauszuege-drei-Jahre-aufbewahren.html)


Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. März 2009 14:24
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gar nicht, weil die bank ohnehin verpflichtet ist, 10 Jahre aufzubewahren

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 23. März 2009 14:25

yoa aber wenn du dir dann einen auszug drucken lässt kostet dat schweine viel geld

Kommentar von manidepa am 23. März 2009 14:26

Das stimmt....!

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 23. März 2009 14:26

Ja, das Anfordern kann aber Geld kosten.

Kommentar von TanteBertha am 23. März 2009 14:27

Ja, aber es kostest Gebühr und das nicht wenig, abgesehen davon, dass es dauern kann.

Kommentar von Simple_avatar4smalldietotenhosen2 am 23. März 2009 14:32

es kostet 5 euro...also bitte nicht so übertreiben ;)


sarrex
beantwortet von sarrex am 23. März 2009 14:23
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3jahre


KUJEY
beantwortet von KUJEY am 23. März 2009 15:45
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Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften sondern lediglich Empfehlungen. 3 Jahre sind dabei die Regel. Gründe dafür sind beispielsweise Verjährungsfristen, steuerrechtliche Ursachen etc. Man sollte in der Lage sein, beispielsweise beim Finanzamt entsprechende Ein- oder Abgänge nachweisen zu können etc. Länger macht keinen Sinn und staut unnöttig Papier. Die vernichtung sollte allerdings beispielsweise durch die Bank oder Ähnliches erfolgen (also nicht einfach in den Müll werfen!!!).

@dietotenhosen2: Die 5 Euro sind nicht überall gleich. Die Gebühr für die Nachbestellung von Kontoauszügen oder sonstigen Dokumenten ist von Bank zu Bank unterschiedlich.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 23. März 2009 14:26
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Wenn man auch mit der Kontokarte bezahlt, sollte man die Auszüge schon ausreichend lange aufbewahren. Sie könnten einmal wichtig sein als Zahlungsbeleg und für evtl. Garantien. 5 Jahre würde ich sie aufbewahren.


moewie
beantwortet von moewie am 23. März 2009 14:24
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ich bewahre immer 2 Jahre + das laufende auf - ob das reicht weiss ich aber nicht, habe aber noch nie ältere benötigt


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 23. März 2009 14:24
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Nach neuesten regeln 7 jahre


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 23. März 2009 14:24
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3 jahre


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