Kontoauszüge aufbewahren?
Wie lange muss man seine Kontoauszüge aufbewahren?
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Vorsichtshalber bis zur Scheidung. Dann läßt sich das Anfangsvermögen nachweisen und du hast möglicherweise keinen Zugewinn, den du ausgleichen musst
Ansonsten - es gibt keine Vorschrift für Privatpersonen
Im Geschäftsbereich 10 Jahre
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Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben.
Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können.
Darauf weist der Bundesverband deutscher Bank hin. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.
Eine Ausnahme gilt allerdings für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden.
In diesen Fällen sind Privatpersonen seit dem 1. August 2004 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren.
Grund dafür sind verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
(http://www.banktip.de/News/17210/Kontoauszuege-drei-Jahre-aufbewahren.html)
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gar nicht, weil die bank ohnehin verpflichtet ist, 10 Jahre aufzubewahren
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Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften sondern lediglich Empfehlungen. 3 Jahre sind dabei die Regel. Gründe dafür sind beispielsweise Verjährungsfristen, steuerrechtliche Ursachen etc. Man sollte in der Lage sein, beispielsweise beim Finanzamt entsprechende Ein- oder Abgänge nachweisen zu können etc. Länger macht keinen Sinn und staut unnöttig Papier. Die vernichtung sollte allerdings beispielsweise durch die Bank oder Ähnliches erfolgen (also nicht einfach in den Müll werfen!!!).
@dietotenhosen2: Die 5 Euro sind nicht überall gleich. Die Gebühr für die Nachbestellung von Kontoauszügen oder sonstigen Dokumenten ist von Bank zu Bank unterschiedlich.
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Wenn man auch mit der Kontokarte bezahlt, sollte man die Auszüge schon ausreichend lange aufbewahren. Sie könnten einmal wichtig sein als Zahlungsbeleg und für evtl. Garantien. 5 Jahre würde ich sie aufbewahren.
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ich bewahre immer 2 Jahre + das laufende auf - ob das reicht weiss ich aber nicht, habe aber noch nie ältere benötigt
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Nach neuesten regeln 7 jahre
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3 jahre
yoa aber wenn du dir dann einen auszug drucken lässt kostet dat schweine viel geld
Das stimmt....!
Ja, das Anfordern kann aber Geld kosten.
Ja, aber es kostest Gebühr und das nicht wenig, abgesehen davon, dass es dauern kann.
es kostet 5 euro...also bitte nicht so übertreiben ;)