Babsi82 am 23.04.2009 um 13:51 Uhr
Mein Anwalt hat meiner ehemaligen Chefin eine Kontopfändung aufs Auge gedrückt. Soweit bin ich ganz froh, damit habe ich ja noch Anspruch auf den ausstehenden Lohn. Nur ist meine Frage jetzt wie das abläuft, sie hat schon Pfändungen von der Krankenkasse etc. auf diese, Konto. Bekomme ich dann überhaupt noch was von diesem Geld?
Sozialbeiträge gehen vor, dann Lohn, dann der Rest.

Dann sei mal weiter froh und "schaue in die Röhre"!
Babsi82 am 23. April 2009 14:04 ich bin froh weil ich davon ausgegangen bin das sie unbekannt verzogen ist, so ist wenigstens etwas zu holen was mir zusteht. Aber kein Neid, in die Röhre schauen muss ich nicht, darauf angewiesen bin ich nicht

liegen bereits Kontopfändungen vor, egal von wem, dann gehen diese vor; kommen danach Kontopfändungen egal von wem´, dann gehen diese nach; weder Krankenkassen noch Finanzämter haben bei Kontopfändungen irgendwelche Vorrechte; aus´schlaggebend ist allein der Rang der Pfändung; also wer zuerst kommt mahlt zuerst.
Wenn nichts auf dem Konto ist, kann ich auch nicht pfänden. Habe ich aber einen berechtigten Titel kann ich jederzeit pfänden lassen. Sogar Taschenpfändungen vornehmen lassen, wenn ich den Schuldner unterwegs treffe. Dabei muss der Pfändungsfreibetrag berücksichtigt werden. Auch Schmuck und Wertsachen kann ich pfänden lassen um mein Geld zu bekommen.Auch vom Arbeitgeber.

Dann hat dein Anwalt dir auch das weitere Prozedere gesagt. Dein Lohn/Gehalt kommt immer vor dem Finanzamt, und Sozialversicherungen.
Hat er was von "vorsorglich" gesagt, das bedeutet das deine Ansprüche angemeldet sind,aber "noch lange nicht" das du sie Morgen auf dem Konto hast.
Babsi82 am 23. April 2009 16:48 Nun, davon gehe ich nicht aus, ich warte schon ein halbes Jahr, auf das nächste kommst auch nich an. Aber wie schon oben genannt habe ich auch einen Titel..