Habe früher mal drogen konsumiert, und dadurch schulden von 170 euro gemacht! Hatte aber vor wenigen monaten eine gerichtsverhandlung mit meinem ehemaligen dealer gehabt, állerdings war diese nicht wegen drogen! So, nun wurde er verurteilt zu 3,5 jahren haft! heute habe ich erfahren, das er wegen den 170 euro eine konto-pfändung beim gericht durch gekriegt hat! Diese sache kommt mir sehr suspekt vor! Kann da vielleicht was wahres dran sein????

Kann nicht sein. Dein Ex-Dealer macht sich dann ja wieder Strafbar wenn er Drogengeld einfordern will.Was für ein Gericht soll sowas zulassen?

Wer will das wissen? Wenn der eine Kontopfändung durchgesetzt hat, dann wirst Du es leider erst merken, wenn es bei Deiner Bank ist. Dann mußt Du Pfändungsschutz beantragen.
Vermutlich willdich aber nur einer Ärgern und ängstigen. Ich kann mir nicht vorstellen, das bei Gericht Forderungen eines Dealers tituliert.
Ausserdem kann er eine Kontopfändung nur beantragen, wenn er einen Pfändbaren Titel hat und dazu müßtest Du einen Prozeß verloren haben der es muss erst ein Mahnbescheid und dann ein Vollstreckungsbescheid ergangen sein.

das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wäre ja auch ein Witz, wenn die Richter dafür sorgen, dass ein Dealer sein Geld bekommt. Es sei denn, Du hättest wegen anderer Sachen schriftlich bestätigt, dass Du ihm Geld schuldest... mach Dir da erstmal keine Gedanken, bis Du wieder angeschrieben wirst.

Woher weißt Du von einer Pfändung? Hast Du das gelbe Briefchen erhalten? Wurde Dein Konto gepfändet?
Wenn da was dran ist bekommst du von der Bank bescheid das auf deinem Konto eine Pfändug ist.

Also normalerweise soweit ich weiß kann man dir wegen Drogengeld nicht das Konto pfänden lassen! :D
akademikus am 12. November 2008 18:09 nein das nicht, aber der dealer würde post vom finanzamt bekommen und es versteuern... kein witz
Nachtflug am 12. November 2008 18:12 Ja, ein Drogenschmuggler muss auch tatsächlich Zoll zahlen.

Solch einen Unsinn habe ich noch nicht gehört ! Hast Du einen Prozess verloren, schuldest Du ihm deshalb das Geld ? Dann musste er im Besitz eines Titels sein,und im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ! Das Gericht Pfändet nicht, das macht der Gerichtsvollzieher und der Müsste dein Konto pfänden ! Von alledem hättest Du nichts gehört, es wäre Dir bekannt geworden !

Das kann schon sein. Allerdings müssen hier die Freibeträge eingehalten werden und wenn Du weniger verdienst kannst Du Dein Konto wieder freimachen lassen. http://www.schuldnerakuthilfe.com/pfaendung.html
mfg carlos

Für die Pfändung eines Kontos braucht es keinen Titel. Eine Stadt oder das Finanzamt kann das ganz locker ohne. Am besten bei der Bank nachfragen wer es gesperrt hat, dann mit dem Gläubiger reden. Bei einem guten Draht zur Hausbank und einen Aufschub beim Gläubiger aushandeln. Meist ist es ein Teufelskreis, es geht zwar Geld aufs Konto ein, aber man bekommt es nicht aus dem Automaten. Bei Gericht kann man auch eine Nichtsperrung beantragen, damit es nicht wieder passiert. Besser ist aber bestimmte Instanzen sofort zu bezahlen, Miete, Versicherungen, Finanzamt, Strom, Gas, Wasser...

Ruf doch mal bei Deiner Bank an und frag nach. Und erkundige Dich doch gleich, wie Du am besten damit umgehst- Du wärest ja schliesslich nicht der erste, dem das passiert... Informiere Dich doch auch mal, ob es bei Dir im Ort oder in der Nähe eine Rechtsberatung gibt, an die Du Dich wenden kannst, um mehr über Deine Möglichkeiten zu erfahren- und auch darüber, ob eine Kontopfändung bei "Drogengeld" überhaupt möglich ist.

Wenn er einen Titel erwirkt hat, muss er seinen Anspruch belegen und dann bekommst jede Menge Briefe vom Amtsgericht, bevor eine Kontopfändung durchgeführt wird. Wenn Du keine Briefe bekommst, ist das nur ein Gerücht.

wenn du nichts schriftlich hast, also mal nen mahnbescheid oder einen vollstreckunsbescheid bekommen hast, dann ist da nichts dran. immer ruhig bleigen. ausserdem hat er denn deine kontonummer

Frag bei deiner Bank nach, ob das stimmt und lege ggf. Widerspruch ein. Irgendetwas Schriftliches solltest du eigentlich erhalten haben.
Auf einem Schuldschein muss ja nicht "Verwendungszweck Drogen" vermerkt sein.