Er hat im Trennungsjahr das gesammte Konto aufgelöst und das Geld verschwinden lassen. Er sagt es ist Schmerzensgeld dafür das ich ihn verlassen habe. Was kann ichtun um meine Hälfte wieder zu bekommen?

Liebe Tata, ich lese nun schon eine ganze Weile deine Fragen zu deiner Trennung mit und bedauere auch sehr das alles vorgefallene. Aber bitte nimm dir zur durchsetzung deiner Ansprüche usw. einen Anwalt, da hier für solche Sachen beim besten Willen keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden können, da die Materie viel zu kompliziert ist.. nur ein Anwalt für Familienrecht kann dir helfen alle deine Forderungen durchzusetzen und deine Frage zu beantworten und umsetzen.
LG von Andreas

Die Paxis zeigt, dass man selten mehr als ein Magengeschwür aus so einem Fall herausholt.Dies gilt insbesondere, wenn Vermögen vor der Stellung des Scheidungsantrags beiseite geschafft wird. Etwas anderes kann gelten, wenn noch erhebliches anderes Vermögen vorhanden ist und man ein Zugewinnausgleichsverfahren machen kann, bei dem das beiseite geschaffte Geld als illoyale Vermögensverfügung noch dem Vermögen des Mannes zugerechnet werden kann, als wäre es noch vorhanden gewesen. Das wird dann aber echt kompliziert (auch zum Erklären) und wäre etwas für eine/n Familienrechtsspezialistin/en.

Hmmm ... gemeinsames Konto? Da hilft nur der Rechtsanwalt.
Valve am 24. Februar 2008 11:10 dem stimme ich zu.
da kann ich dir keine großen hoffnungen machen! aus eigener erfahrung weiß ich, dass du da nichts machen kannst. mein anwalt riet mir damals (voriges jahr), alles was mein eigentum ist einfach aus der ehelichen wohnung zu entfernen. denn was weg ist, ist weg. klingt traurig, ist aber leider so. umgekehrt gilt natürlich genau das gleiche!!!!

Da sehe ich auch keine Chancen - auch nicht mit Anwalt! Er wird schon zahlreiche "notwendige Ausgaben" anführen können. Und verpflchtet über alles Buch zu führen oder gar Belege zu sammeln ist er nicht!

Wie schon geschrieben...GEH ZUM ANWALT! DU HÄTTEST VON ANFANG AN ALLES TRENNEN MÜSSEN. BEVOR DU DIE TRENNUNG AUSGESPROCHEN HAST,HAST DU DAS JA SCHON GEWUSST UND HÄTTEST DANN SCHON HANDELN MÜSSEN.JETZT SCHÜZE DAS WAS DU NOCH HAST, GEHE ZUERST ZUM JUGENDAMT, ZWECKS UNTERHALT, DANN GIBT S KARITAS,PRO FAMILIA ETC.. Die können dich in allen Familienangelegenheiten beraten!!!

Such Dir eine verdammt gute Rechtsanwältin.Es wird schwierig werden, wieder an das Geld zu kommen,wenn er es angeblich nicht mehr hat(eigene Erfahrung).
dragon100 am 24. Februar 2008 11:13 Nachtrag:schaff Dir sofort ein eigenes Konto an.

Falls Du oder Er eine Rechtsschutzversicherung hast (Privatbereich) dann lass dich im ersten Schritt beraten.
Das müsste im Leistungsumfang drinnen sein. Nur die Beratung!
Aus dem Bauch herraus halte ich das für nicht rechtsmässig.
Aber einfach wird es bestimmt nicht.
Frag aber auch bei der Bank nach.
andreas48 am 24. Februar 2008 11:22 solche Sachen gehören in die Scheidungsproblematik und sind damit nicht rechtsschutzversicherbar..
Mathias Schulz am 24. Februar 2008 11:43 Das ist nicht richtig!
Scheidungsproblematik ist ein Bereich des Familienrechtes. Nach den ARB steht den versicherten Personen hierzu eine Beratung bei aktuellen Anlass zu. Der Anwalt darf hier Beraten, aber NICHT TÄTIG WERDEN! (Es gibt auch Tarife z.B. DAS Tarif Optimal wo der Anwalt im gewissen Rahmen auch tätig werden darf.) Zudem werden auch von einigen Rechtsschutzversicheren telefonische Rechtsauskünfte über Fachanwälte angeboten. (DAS Rechtsauskunft) Wie gesagt ich Rede hier von einer BERATUNG! Bitte beachte den Unterschied.
Du kannst das ganze gerne auch nachlesen unter www.mathias.schulz.das.de Rechtsschutz -> Privatrechtsschutz -> Tarif OPTIMAL
Sorry für die Werbung, aber hier wurde konkret nachgefragt.
RBMannheim am 24. Februar 2008 11:44 Bei meiner Rechtsschutzversicherung ist der familiäre Bereich mitversichert. Dazu gehört neben z.B. Erbrecht auch das Scheidungsrecht!
andreas, das ist wohl der beste und einzig richtige Rat! DH!
DH ! beste antwort
Gut, Andrea, daß du das endlich mal klar und deutlich gesagt hast. Wir sind doch keine hellseherischen Anwälte! DH!
DH!
:-((( ich habe doch am Ende ein S im Namen ....S-wie Schwä.....und bin keine -Andrea.. (Späßle sagt der Schwabe)