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Konto geplündert

gefragt von Tata2810Tata2810 am 24.02.2008 um 11:10 Uhr

Er hat im Trennungsjahr das gesammte Konto aufgelöst und das Geld verschwinden lassen. Er sagt es ist Schmerzensgeld dafür das ich ihn verlassen habe. Was kann ichtun um meine Hälfte wieder zu bekommen?


Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Februar 2008 11:18
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Liebe Tata, ich lese nun schon eine ganze Weile deine Fragen zu deiner Trennung mit und bedauere auch sehr das alles vorgefallene. Aber bitte nimm dir zur durchsetzung deiner Ansprüche usw. einen Anwalt, da hier für solche Sachen beim besten Willen keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden können, da die Materie viel zu kompliziert ist.. nur ein Anwalt für Familienrecht kann dir helfen alle deine Forderungen durchzusetzen und deine Frage zu beantworten und umsetzen.

LG von Andreas

Kommentar von Simple_avatar10smallWhisper08 am 24. Februar 2008 11:21

andreas, das ist wohl der beste und einzig richtige Rat! DH!

Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmallspackenmann am 24. Februar 2008 11:34

DH ! beste antwort

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 24. Februar 2008 11:55

Gut, Andrea, daß du das endlich mal klar und deutlich gesagt hast. Wir sind doch keine hellseherischen Anwälte! DH!

Kommentar von pascual am 24. Februar 2008 12:02

DH!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 24. Februar 2008 12:43

:-((( ich habe doch am Ende ein S im Namen ....S-wie Schwä.....und bin keine -Andrea.. (Späßle sagt der Schwabe)


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. Februar 2008 11:25
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Die Paxis zeigt, dass man selten mehr als ein Magengeschwür aus so einem Fall herausholt.Dies gilt insbesondere, wenn Vermögen vor der Stellung des Scheidungsantrags beiseite geschafft wird. Etwas anderes kann gelten, wenn noch erhebliches anderes Vermögen vorhanden ist und man ein Zugewinnausgleichsverfahren machen kann, bei dem das beiseite geschaffte Geld als illoyale Vermögensverfügung noch dem Vermögen des Mannes zugerechnet werden kann, als wäre es noch vorhanden gewesen. Das wird dann aber echt kompliziert (auch zum Erklären) und wäre etwas für eine/n Familienrechtsspezialistin/en.


Bellator
beantwortet von Bellator am 24. Februar 2008 11:11
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Hmmm ... gemeinsames Konto? Da hilft nur der Rechtsanwalt.

Kommentar von 07e67e04f55b415433476183300c2ba5small Valve am 24. Februar 2008 11:10

dem stimme ich zu.


Manu Manu
beantwortet von Manu Manu am 24. Februar 2008 11:15
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da kann ich dir keine großen hoffnungen machen! aus eigener erfahrung weiß ich, dass du da nichts machen kannst. mein anwalt riet mir damals (voriges jahr), alles was mein eigentum ist einfach aus der ehelichen wohnung zu entfernen. denn was weg ist, ist weg. klingt traurig, ist aber leider so. umgekehrt gilt natürlich genau das gleiche!!!!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. Februar 2008 11:17
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Da sehe ich auch keine Chancen - auch nicht mit Anwalt! Er wird schon zahlreiche "notwendige Ausgaben" anführen können. Und verpflchtet über alles Buch zu führen oder gar Belege zu sammeln ist er nicht!





fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 24. Februar 2008 11:30
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Wie schon geschrieben...GEH ZUM ANWALT! DU HÄTTEST VON ANFANG AN ALLES TRENNEN MÜSSEN. BEVOR DU DIE TRENNUNG AUSGESPROCHEN HAST,HAST DU DAS JA SCHON GEWUSST UND HÄTTEST DANN SCHON HANDELN MÜSSEN.JETZT SCHÜZE DAS WAS DU NOCH HAST, GEHE ZUERST ZUM JUGENDAMT, ZWECKS UNTERHALT, DANN GIBT S KARITAS,PRO FAMILIA ETC.. Die können dich in allen Familienangelegenheiten beraten!!!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 24. Februar 2008 11:09
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Dir kann nur ein Anwalt helfen.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 24. Februar 2008 11:11
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Such Dir eine verdammt gute Rechtsanwältin.Es wird schwierig werden, wieder an das Geld zu kommen,wenn er es angeblich nicht mehr hat(eigene Erfahrung).

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 24. Februar 2008 11:13

Nachtrag:schaff Dir sofort ein eigenes Konto an.


Mathias Schulz
beantwortet von Mathias Schulz am 24. Februar 2008 11:16
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Falls Du oder Er eine Rechtsschutzversicherung hast (Privatbereich) dann lass dich im ersten Schritt beraten.

Das müsste im Leistungsumfang drinnen sein. Nur die Beratung!

Aus dem Bauch herraus halte ich das für nicht rechtsmässig.

Aber einfach wird es bestimmt nicht.

Frag aber auch bei der Bank nach.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 24. Februar 2008 11:22

solche Sachen gehören in die Scheidungsproblematik und sind damit nicht rechtsschutzversicherbar..

Kommentar von 7c9ed71fc6727c6f6ed3f5c2429391c7smallMathias Schulz am 24. Februar 2008 11:43

Das ist nicht richtig!

Scheidungsproblematik ist ein Bereich des Familienrechtes. Nach den ARB steht den versicherten Personen hierzu eine Beratung bei aktuellen Anlass zu. Der Anwalt darf hier Beraten, aber NICHT TÄTIG WERDEN! (Es gibt auch Tarife z.B. DAS Tarif Optimal wo der Anwalt im gewissen Rahmen auch tätig werden darf.) Zudem werden auch von einigen Rechtsschutzversicheren telefonische Rechtsauskünfte über Fachanwälte angeboten. (DAS Rechtsauskunft) Wie gesagt ich Rede hier von einer BERATUNG! Bitte beachte den Unterschied.

Du kannst das ganze gerne auch nachlesen unter www.mathias.schulz.das.de Rechtsschutz -> Privatrechtsschutz -> Tarif OPTIMAL

Sorry für die Werbung, aber hier wurde konkret nachgefragt.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 24. Februar 2008 11:44

Bei meiner Rechtsschutzversicherung ist der familiäre Bereich mitversichert. Dazu gehört neben z.B. Erbrecht auch das Scheidungsrecht!




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