Engel82 am 27.05.2009 um 13:39 Uhr
Hallo, meine beste Freundin hat ein Problem und bat mich mal hier zu schreiben. Also sie hatte ein Bankkonto, welches die Bank aber geschlossen hat, da sie ihr den Dispo gekündigt haben. Sie kann sich auf der Bankseite nicht mehr online anmelden, da kommt eine Fehlermeldung, die Daten wären nicht korrekt. Nun hat aber ihre Firma auf das Konto das Gehalt überwiesen. Die Frage ist ja nun, kommt das Geld zurück zur Firma oder wird die Bank es evtl behalten, wegen dem Dispo, obwohl es das Konto anscheinend nicht mehr gibt?! Danke im voraus!

das eingehende Geld wird dazu verwendet, um den Kontostand im Soll auszugleichen; allerdings kann "die Freundin" einen Antrag stellen, dass ihr der unpfändbare Teil des Einkommens belassen wird; eine Forderung ist nur insoweit der Pfändung unterworfen, als sie auch übertragbar ist; der nicht pfändbare Teil des Einkommens muss der Freundin verbleiben, da sie sonst sozialhilfeberechtigt werden würde und es nicht Sinn der Sache sein kann, dass der Gläubiger das Geld behält und sie zum Sozialamt gehen muss um sich den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern, da diese Ausgaben für Sozialhilfe nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen dürfen und auf der anderen Seite die Bank das Geld zu ihren Gunsten behalten darf. Gang zum Amtsgericht erforderlich.

Das Konto gibt es schon noch. Schließlich hat deine Freundin ja Schulden bei der Bank und die wird evtl das Geld behalten.
Engel82 am 27. Mai 2009 13:46 Gibt es nicht einen Mindestsatz, den die nicht einbehalten dürfen? Vorigen Monat hatte sie das schon, da war der Dispo gestrichen und das Konto halt überzogen, aber einen gewissen Teil musste die Bank immer auszahlen.
Roxanne77 am 27. Mai 2009 14:01 Es gibt ne Pfändungssatz. Aber der wird in deinem Fall nichts zu tun haben. Sorry,das weiß ich eben nicht so genau.
Die Bank kann das eingegangene Geld bis auf den Pfändungsfreibetrag behalten. Den Rest muss die aber zur Abholung freigeben.

Die Bank wird das Geld behalten
Engel82 am 27. Mai 2009 13:46 Gibt es nicht einen Mindestsatz, den die nicht einbehalten dürfen? Vorigen Monat hatte sie das schon, da war der Dispo gestrichen und das Konto halt überzogen, aber einen gewissen Teil musste die Bank immer auszahlen.
Wenn das Konto nur geschlossen wurde existiert es ja noch... wäre es komplett gelöscht würde das Geld wieder zurück zur Firma. Deine Freundin sollte sich da vielleicht mal an ihre Bank wenden.
Engel82 am 27. Mai 2009 13:46 Das sag ich schon seit längerem, danke
Ich denke mal es geht zurück, im Normalfall. Bist du nicht zufällig deine Freundin?;o)
Engel82 am 27. Mai 2009 13:47 Öhm, nein, dann würd ich dazu stehen ;) Und schon längst mit meiner Bank telefoniert haben

Ich würde tippen das das Geld zurück überwiesen wird, da die Bank erst einmal einen Titel erwicken müsste um das Geld einzubehalten...
Guppy194 am 27. Mai 2009 13:45 nun ja, wenn der Dispo gekündigt ist, dann besteht ja wohl schon ein Kontostand im Soll und somit braucht die Bank keinen Titel um das eingehende Geld behalten zu können; es wird einfach auf das Minus im Konto angerechnet.
Engel82 am 27. Mai 2009 13:52 Gibt es nicht einen Mindestsatz, den die nicht einbehalten dürfen? Vorigen Monat hatte sie das schon, da war der Dispo gestrichen und das Konto halt überzogen, aber einen gewissen Teil musste die Bank immer auszahlen.
cobrix am 27. Mai 2009 13:58 Ich meine auch das sie einen Mindestsatz dann zumindest zur Auszahlung zur Verfügung stellen müssen, da man ja auch seinen anderen Verpflichtungen nachkommen muss. Das Dispo wird dann bis es ausgeglichen ist, Stufenweise herunter gesetzt. Aber frag am Besten mal bei Deiner (bzw ihrer) Bank nach.

Wenn die Bank gekündigt hat, wird sie das Gehalt zur Tilgung des Dispokredites vielleicht einziehen...
Engel82 am 27. Mai 2009 13:47 Gibt es nicht einen Mindestsatz, den die nicht einbehalten dürfen? Vorigen Monat hatte sie das schon, da war der Dispo gestrichen und das Konto halt überzogen, aber einen gewissen Teil musste die Bank immer auszahlen.
Alles Spekulation hier! Auch heute arbeiten noch Menschen in einer Bank - die haben Telefon und können Auskunft aus erster Hand geben.
Guppy194 am 27. Mai 2009 13:51 können schon aber meistwollen die nicht; ein Kunde mit dem man nicht "Geld verdienen" kann, ist uninteressant und wird auf öffentliche Sparkassen und Raiffeisenbanken abgeschoben; nur die machen es langsam genauso; dann halt Konto weg; was schert das Schicksal des Einzelnen den Aktionär?
Also aus meiner Sicht ist das Konto wegen eines sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geschlossen worden. D.h. es existiert ein sogenannter Schuldtitel. Die Bank muss den sog. Pfändungsfreibetrag Deiner Freundin zukommen lassen. Das hiese sich mit der Bank und den anderen Gläubigern auseinanderzusetzen. Der Arbeitgeber muss auf das Konto überweisen, da der sog. Pfüb. siehe oben, dazu führt dass Dein Arbeitgeber, wenn er Dir das Geld bar gibt, es noch einmal an die Bank zahlen muss.
LG
völlig richtige Antwort.
Also muss sie zusehen, dass sie zum Amtsgericht geht, wenn das Geld nicht zurückkommt?
so isses