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Konsequenzen für falsche Altersangaben der Kinder bei Reisebuchung

gefragt von oldswedish am 27.12.2008 um 15:43 Uhr

Was können für Strafen verhängt werden? Welche Möglichkeiten gibt es?


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 27. Dezember 2008 15:48
4x
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§ 263 StGB

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

...

dazu kommt noch der Ersatz des entstandenen Schadens


kakadu1000
beantwortet von kakadu1000 am 27. Dezember 2008 15:44
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Weisst du nicht einmal, wie alt deine Kinder sind? Bedenklich!


moon73
beantwortet von moon73 am 27. Dezember 2008 15:45
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Keine? Wenn das Reisebüro keinen Nachweis verlangt, ist es doch selbst Schuld.

Wenn es im Nachhinein rauskommt, dann muß die Differnz zum höheren Preis eben bezahlt werden.


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 27. Dezember 2008 15:45
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Du machst dir Gedanken was für eine Strafe es gibt fürs bescheissen, TU es einfach nicht.....


anonym
beantwortet von sweetymo am 27. Dezember 2008 15:45
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Es kommt darauf an welche Beweggründe hinter der falschen Angabe stehen. Egal ob es vorsätzlich oder fahrlässig war, muss man mit Nachzahlungen rechnen. Oder gar mit Schadensersatz.



tschiggen
beantwortet von tschiggen am 27. Dezember 2008 15:46
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Ein Blick in das Strafgesetzbuch genügt wohl....


hajottka
beantwortet von hajottka am 27. Dezember 2008 15:47
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Lügen haben kurze Beine!


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