gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

12 

Konsequenzen einer Samenspende?

gefragt von demosthenesdemosthenes am 23.11.2008 um 16:45 Uhr

Heute haben ja "Kinder", die mithilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurden, das Recht, nach ihrem 18. Geburtstag Informationen über den Spender zu bekommen.

So weit, so gut, aber hat das eigentlich auch erbrechtliche Konsequenzen?

Werden sie hier den möglicherweise vorhandenen "eigenen" Kindern des Spenders gleichgestellt und haben Anspruch auf einen entsprechenden Pflichtteil?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

erbrecht (556)
pflichtteil (128)
samenspende (15)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. November 2008 17:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nach deutschem Recht sind Erb- und auch unterhaltsrechtliche Ansprüche gegenüber dem erkannten biologischen Vater - also auch Samenspender - möglich. Die Frage des Unterhalts ließe sich noch im Rahmen einer möglichen Überleitung bzw. eines möglichen Regresses auf den Träger der Samenbank regeln, aber die erbrechtlichen Ansprüche sind problematisch.

Als Lösung bleibt hier nur die Anonymisierung - die in Hinblick auf das Recht des Kindes, seine Abstammung zu kennen, durchaus auch problematisch ist. - Aber in der Praxis eher handhabbar.


Weitere gute Antworten


critter
beantwortet von critter am 23. November 2008 16:46
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

demosthenes lebt! LG critter

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 23. November 2008 16:51

http://www.ra-kotz.de/vaterschaftsanfechtung8.htm

Demnach gibt es hier kein Erbrecht.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. November 2008 17:04

@critter:

Danke für die Blumen!

Der Link passt hier aber nicht zum Thema, denn hier geht es nicht um den Spender, sondern um einen Streit über die "Ehelichkeit" bei einvernehmlicher heterologer Insemination.


anonym
beantwortet von verwirrt am 23. November 2008 16:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist eine gute frage, würde mich auch interessieren. bekommst nen punkt von mir.


anonym
beantwortet von tigeroli am 23. November 2008 16:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein! Du hast als Samenspender nicht zu befürchten, dass sich daraus rechtliche Konsequenzen ergeben. Eine Samenspende ist ein medizinischer kein zwischenmenschlicher Vorgang. Außerdem liegt es nicht in Deinem Ermessen, für wen und wie oft Deine Gene vererbt werden. Also kannst Du auch nicht verantwortlich gemacht werden.

Daran wird sich auch nichts ändern. Und wenn, dann wird und muss es eine Übergangsregelung geben. Für Dich gelten jedoch die Regeln, unter denen Du eine solche Spende abgegeben hast.

Den Kindern soll nur ermöglicht werden, herauszufinden, wer der biologische Erzeuger ist. Und dafür muss es in diesem Fall einen trifftigen Grund geben, z.B. eine Krankheit. So ist jedenfalls die gängige Rechtsprechung.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. November 2008 17:11

@tigeroli:

Zitat aus den AGB einer Organisation zur Vermittlung von Samenspendern (habe ich gerade eben gelesen):

Nach der heutigen Rechtslage ist der Spender nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes geschützt (Erbanspruch).

Das widerspricht wohl Deiner Auffassung.


Baiana
beantwortet von Baiana am 23. November 2008 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist eine Frage, die häufig auch in den FAQs der verschiedenen Samenbanken auftaucht. Wenn ich mich richtig erinnere, dann können die "Spenderkinder" tatsächlich theoretisch einen Pflichtteil einfordern. Auf den Seiten der Samenbanken wird dann immer fein abgewiegelt, dass dies bisher noch nicht vorgekommen sei ...

.

Schön, Dich mal wieder hier zu lesen! :-)
Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 23. November 2008 16:49
Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. November 2008 17:09

@Baiana:

In dem Link stehen ja auch nur einige gummiähnliche Formulierungen zum Thema:

Nach der heutigen Rechtslage ist der Spender nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes geschützt (Erbanspruch).

Und in München läuft z.Zt. ein Prozess, in dem die Eltern den behandelnden Arzt auf Schadensersatz verklagen, weil er den Namen des Spenders nicht nennen kann oder will - Ausgang ungewiss.

Kommentar von Simple_avatar5smallLover1991 am 23. November 2008 19:20

Du kennst dich aber aus ... ;-)


regideur
beantwortet von regideur am 23. November 2008 16:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es sollte gar nicht möglich sein als Kind den tatsächlichen Vater zu finden. Nicht umsonst ist es ja auch eine anonyme Spende. Wenn es aber dennoch herauskommen sollte hat das bestimmt umfangreiche rechtliche Folgen.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. November 2008 17:00

@regideur:

Auf Grund eines Bundesverfassungsgerichts-Urteils haben solche "Spenderkinder" sehr wohl Anspruch auf Kenntnis des genetischen Vaters - deshalb ja meine Frage.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. November 2008 17:16

Du hast sicher Recht. Kinder dürfen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach dem tatsächlichen Vater suchen. Von der Samenbank dürften sie aber keine tatsächliche Namen sondern einen anonymisierten bekommen zum Beispiel eine Spendernummer.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Erbrecht Pflichtteil

    Erbrecht und Pflichtteil

    Pflichtteil einklagen obwohl die Mutter noch lebt ? Lohnt sich das überhaupt ?!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.