demosthenes am 23.11.2008 um 16:45 Uhr
Heute haben ja "Kinder", die mithilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurden, das Recht, nach ihrem 18. Geburtstag Informationen über den Spender zu bekommen.
So weit, so gut, aber hat das eigentlich auch erbrechtliche Konsequenzen?
Werden sie hier den möglicherweise vorhandenen "eigenen" Kindern des Spenders gleichgestellt und haben Anspruch auf einen entsprechenden Pflichtteil?
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Nach deutschem Recht sind Erb- und auch unterhaltsrechtliche Ansprüche gegenüber dem erkannten biologischen Vater - also auch Samenspender - möglich. Die Frage des Unterhalts ließe sich noch im Rahmen einer möglichen Überleitung bzw. eines möglichen Regresses auf den Träger der Samenbank regeln, aber die erbrechtlichen Ansprüche sind problematisch.
Als Lösung bleibt hier nur die Anonymisierung - die in Hinblick auf das Recht des Kindes, seine Abstammung zu kennen, durchaus auch problematisch ist. - Aber in der Praxis eher handhabbar.

demosthenes lebt! LG critter
critter am 23. November 2008 16:51 http://www.ra-kotz.de/vaterschaftsanfechtung8.htm
Demnach gibt es hier kein Erbrecht.
demosthenes am 23. November 2008 17:04 @critter:
Danke für die Blumen!
Der Link passt hier aber nicht zum Thema, denn hier geht es nicht um den Spender, sondern um einen Streit über die "Ehelichkeit" bei einvernehmlicher heterologer Insemination.
das ist eine gute frage, würde mich auch interessieren. bekommst nen punkt von mir.
Nein! Du hast als Samenspender nicht zu befürchten, dass sich daraus rechtliche Konsequenzen ergeben. Eine Samenspende ist ein medizinischer kein zwischenmenschlicher Vorgang. Außerdem liegt es nicht in Deinem Ermessen, für wen und wie oft Deine Gene vererbt werden. Also kannst Du auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Daran wird sich auch nichts ändern. Und wenn, dann wird und muss es eine Übergangsregelung geben. Für Dich gelten jedoch die Regeln, unter denen Du eine solche Spende abgegeben hast.
Den Kindern soll nur ermöglicht werden, herauszufinden, wer der biologische Erzeuger ist. Und dafür muss es in diesem Fall einen trifftigen Grund geben, z.B. eine Krankheit. So ist jedenfalls die gängige Rechtsprechung.
demosthenes am 23. November 2008 17:11 @tigeroli:
Zitat aus den AGB einer Organisation zur Vermittlung von Samenspendern (habe ich gerade eben gelesen):
Nach der heutigen Rechtslage ist der Spender nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes geschützt (Erbanspruch).
Das widerspricht wohl Deiner Auffassung.

Das ist eine Frage, die häufig auch in den FAQs der verschiedenen Samenbanken auftaucht. Wenn ich mich richtig erinnere, dann können die "Spenderkinder" tatsächlich theoretisch einen Pflichtteil einfordern. Auf den Seiten der Samenbanken wird dann immer fein abgewiegelt, dass dies bisher noch nicht vorgekommen sei ...
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Baiana am 23. November 2008 16:49 Hier steht einiges dazu: http://www.berliner-samenbank.de/spender/rechtliche-situation.html
demosthenes am 23. November 2008 17:09 @Baiana:
In dem Link stehen ja auch nur einige gummiähnliche Formulierungen zum Thema:
Nach der heutigen Rechtslage ist der Spender nicht vollständig vor möglichen Ansprüchen eines von seiner Samenspende abstammenden Kindes geschützt (Erbanspruch).
Und in München läuft z.Zt. ein Prozess, in dem die Eltern den behandelnden Arzt auf Schadensersatz verklagen, weil er den Namen des Spenders nicht nennen kann oder will - Ausgang ungewiss.
Du kennst dich aber aus ... ;-)

Es sollte gar nicht möglich sein als Kind den tatsächlichen Vater zu finden. Nicht umsonst ist es ja auch eine anonyme Spende. Wenn es aber dennoch herauskommen sollte hat das bestimmt umfangreiche rechtliche Folgen.
demosthenes am 23. November 2008 17:00 @regideur:
Auf Grund eines Bundesverfassungsgerichts-Urteils haben solche "Spenderkinder" sehr wohl Anspruch auf Kenntnis des genetischen Vaters - deshalb ja meine Frage.
regideur am 23. November 2008 17:16 Du hast sicher Recht. Kinder dürfen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach dem tatsächlichen Vater suchen. Von der Samenbank dürften sie aber keine tatsächliche Namen sondern einen anonymisierten bekommen zum Beispiel eine Spendernummer.