Konsequenz bei Selbstanzeige Schwarzarbeit

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum gleich losrennen und eine Selbstanzeige starten?

Schreib dem guten "Nachbarn" eine Rechnung (natürlich ohne MwSt). Setz ihm ein Zahlungsziel und mach eine Aufstellung Deiner geleisteten Arbeit.

Am Jahresende gibts Du diese Rechnung bei der Einkommenssteuer als zusätzliche Einnahme mit an (beim FiAmt mal nachfragen, wie das genau geht) und gut is. Dann machst Du Dich auch nicht der Steuerhinterziehung schuldig.

Falls der liebe Herr nicht zahlen will, kannst Du über die Rechnung einen Mahnbescheid ausstellen lassen.

Wenn du sog. Nachbarschaftshilfe geleistet hast, für die ein Entgeld vereinbart wurde, welches du dann nicht bekommst, würde eine Selbstanzeige helfen. Das wird zwar als Schwarzarbeit betraft. Du wirst allerdings weit geringer bestraft, durch deine Selbstanzeige, als der Auftraggeber. Höhe der Strafe hängt von der finanziellen Vereinbarung ab. Der Auftraggeber muss zahlen, auch bei Schwarzarbeit, darauf hast du einen Anspruch. Er wird für das Endgeld Steuern, ect. bezahlen müssen und bekommt zusätzlich eine Geldstrafe. Für den Auftraggeber wird das jedenfalls keine spassige Angelegenheit, wenn du eine Selbstanzeige erstattest. Nur so kommst du an dein Geld. Kannst die vereinbarte Summe auch einklagen. Offenbar versucht der Auftraggeber, deine Leistung kostenlos zu bekommen, weil er davon ausgeht, dass du nichts unternimmst.

selbstanzeige zur aufdeckung einer straftat wird sehr milde bis gar nicht bestraft -- für den nachbarn könnte es sehr unangenehm werden, insbesondere wenn er dich nicht durch anmeldung bei der berufsgenossenschaft gegen unfallrisiken versichert hat -- das käme dann noch zu der schearzarbeit hinzu -- am besten du erstattest die anzeige bei der polizei, denn dann wird sofort die staatsanwaltschaft eingeschaltet und der nachbar bekommt eine entsprechende vorladung

bei schwarzarbeit ist auch derjenige "dran", der sie vergeben hat - - du kannst "nachbarschaftshilfe" geleistet haben, die ist nicht strafbar.

In Deinem Fall jedoch lässt man sich eine anzahlung geben und r zwischendurch einen abschlag (nicht quitteiren). das ist ein geschäft auf gegenseitigem vertrauen. schwarzarbeit kann unangenehm werden - für auftragnehmer und auftraggeber, besser auf geraden pfaden gehen...

Hej ... im Ernst ... die Anzeige wird dir nichts nützen. Die Sache ist ärgerlich, klar! Du wurdest ausgenutzt. Aber du soltest es als Lehrgeld betrachten und diesen "Freund" oder "guten Nachbanr" von deiner Liste streichen. ER hat sich mies verhalten (unterste Schublade) und ist nun der A ... Laß es dabei und reibe dich nicht unnötig auf. ... So Gott will ... sieht man sich immer zweimal im Leben und DANN lachst du!... Nimm deine Kraft für schöne Dinge und für Menschen,die es wert sind ... :)