warrenbuffet am 01.10.2007 um 20:07 Uhr
Ich habe eine komplette Rechtsschutzversicherung mit den üblichen Elementen (Verkehr, Privat+Familie und Beruf). Soweit ich weiß, ist nur der Part Beruf absetzbar. Der ist aber nicht getrennt ausgewiesen. Kann man den fiktiven Teilbetrag trotzdem steuerlich geltend machen? Wenn ja, nach welchem Verteilungsschlüssel? Vielen Dank für die Hilfe
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Hallo.
Ein kurzer Anruf bei Deinem RS-Versicherer kann Dir die genaue Zahl benennen.
Gruß justii

für den Berufsrechtsschutz kann man ca. 20 Prozent veranschlagen, das wird auch von den Finanzämtern so anerkannt, ansonsten sind auch die RS-Versicherer sehr gerne bereit dazu eine formelle Auskunft zu geben
ich lasse mir jedes jahr eine bescheinigung für das finanzamt ausstellen und dort wird genau aufgelistet, wieviel % für den jeweiligen bereich bezahlt werden