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Komplette Rechtsschutzversicherung - wie ist der Anteil "Rechtsschutz Beruf" von der Steuer abzusetzen?

gefragt von warrenbuffetwarrenbuffet am 01.10.2007 um 20:07 Uhr

Ich habe eine komplette Rechtsschutzversicherung mit den üblichen Elementen (Verkehr, Privat+Familie und Beruf). Soweit ich weiß, ist nur der Part Beruf absetzbar. Der ist aber nicht getrennt ausgewiesen. Kann man den fiktiven Teilbetrag trotzdem steuerlich geltend machen? Wenn ja, nach welchem Verteilungsschlüssel? Vielen Dank für die Hilfe


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Reply


Robert seb. Grafetstetter
beantwortet von Robert seb. Grafetstetter am 2. Oktober 2007 07:47
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Hallo.

Ein kurzer Anruf bei Deinem RS-Versicherer kann Dir die genaue Zahl benennen.

Gruß justii


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Oktober 2007 20:11
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für den Berufsrechtsschutz kann man ca. 20 Prozent veranschlagen, das wird auch von den Finanzämtern so anerkannt, ansonsten sind auch die RS-Versicherer sehr gerne bereit dazu eine formelle Auskunft zu geben


traeumeleben
beantwortet von traeumeleben am 2. Oktober 2007 09:56
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ich lasse mir jedes jahr eine bescheinigung für das finanzamt ausstellen und dort wird genau aufgelistet, wieviel % für den jeweiligen bereich bezahlt werden


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