Ist das rechlich zulässig? Wie kann man sich dagegen wehren?

Ich denke man kann sich nicht wehren. So wahr dass vor kurzem bei uns auch. Hatten Glück dass es dann doch nicht gemacht wurde.
Widerspruch gegen die Bescheide einlegen. Achtung, denn die Frist muss gewahrt werden. Am besten mit anderen Betroffenen eine Klagegemeinschaft bilden.
Wolfi0410 am 27. September 2009 14:15 Und wogegen willst du dann klagen?
Gegen die in der Gemeindesatzung festgesetzte Höhe der Anliegerbeteiligung am Strassenausbau?
Mann bildet eine Klagegemeinschaft, bezahlt einen teuren Rechtsanwalt (Höhe des Streitwertes ist Berechnungsgrundlage seines Honorars) um dann ein paar Euro weniger zu bezahlen und dem RA Tausende hinterher zu schmeissen.
Ich lach mich schlapp.
crazyrat am 21. November 2009 20:08 Das sind meistens nicht nur "ein paar Euro". Die Höhe hängt von der Länge des Grundstücks an der Straße und die Gesamtkosten zusammen, da kommen aber oftmals mehrere tausende Euros zusammen. Beim Eckhaus kann das ganze dann mal schnell das doppelte betragen.
Das ist rechtlich und man kann nichts dagegen tun.
(Eigene leidvolle Erfahrung).
Zunächst überprüfen, ob das laut Gemeindesatzung überhaupt zulässig ist.
Im Zweifelsfall einen Fachanwalt für öffentliches Recht den Bescheid prüfen lassen. Das ist eventuell immer noch kostengünstiger, als eine unberechtigte Forderung zu zahlen.

Laut den Kommunalen Finanzierungsgesetzen ist der Anwohner an den Renovierungsarbeiten an einer Straße zu beteiligen.
Da gilt das gleiche wie bei einer Wohnungssanierung. Wenn dein Vermieter Geld in deine Wohnung steckt, wird deine Miete sicherlich auch höher werden, wenn die Renovierung vorbei ist.
Es gibt aber eine Frist, in der Euch die "Rechnung" zugestellt werden muss.
Es gibt einen Rechtsstreit, in dem eine Straße nach knapp 40 Jahren durch einen Neubau ersetzt wurde, und die neue Trassenführung über ein anderes Grundstück der Stadt wurde dann nach der Eröffnung der Umleitung plötzlich auf die Anlieger umgelegt. Soweit ich weiss, war das dann nicht mehr rechtens. Aber erst nach langem Weg durch die Instanzen.