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Kommt mein in scheidung lebender Partner an mein vermögen,wenn ich es erst im trennungsjahr erhalte??

gefragt von sebcinsebcin am 17.12.2007 um 23:51 Uhr

ich lebe seit über einem Jahr in scheidung. mein partner weigert sich die scheidung zu vollziehen. jetzt soll ich das elternhaus auf meinen namen geschrieben bekommen. mein ex will dieses dann anfechten, da ich dann das haus verkaufen könnte und ihn auszahlen muss seines erachtens. ist das richtig???


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. Dezember 2007 23:55
4x
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bin zwar kein anwalt, aber was geht deinen alten denn dein erbe an?

erkundige dich schnell bei einem guten anwalt.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:01

danke.. ja das hab ich mir auch schon gedacht, aber der versucht alles um an mein geld zu kommen. deshalb hab ich schon langsam angefangen diesen sch.... zu glauben. ich werde deinen rat befolgen. danke für deine antwort. lg sebcin

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 18. Dezember 2007 00:05

eine beratung beim anwalt ist nicht so teuer und wenn du kein geld hast, holst du dir beim gericht beim rechtspfleger einen beratungsschein für einen anwalt.

mit dem schein kannst du dann zu einem anwalt gehen.

Kommentar von 6ad815166e1c08d5fc69e3c571203184smallpeterhal am 18. Dezember 2007 00:06

Na ja, hier bekommt man alles umsonst. Aber was kostet nichts...
DH!

Kommentar von Bruno am 18. Dezember 2007 01:04
Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 19. Dezember 2007 02:05

Den Ex geht das Erbe gar nichts an, es gehört schlicht nicht zum Zugewinn. Deshalb: DH.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 18. Dezember 2007 00:01
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Wer keinen individuellen Ehevertrag abschließt, tritt mit der Hochzeit in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Bei einer Scheidung wird das Vermögen, das während der Ehezeit erwirtschaftet wurde, zu gleichen Teilen auf die Ehepartner aufgeteilt. Der Ehegatte, der am Ende der Ehe den größeren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss dem anderen einen Ausgleich zahlen. Vermögen, das der Einzelne mit in die Ehe gebracht hat, das er geerbt oder geschenkt bekommen hat, wird nicht geteilt. Nur echte Vermögenswerte werden berücksichtigt, Hausrat spielt keine Rolle. http://www.morgenpost.de/content/2007/12/18/politik/937422.html

So lange Du jetzt alleine als Eigentümer eingetragen wirst, ist und bleibt es DEIN Eigentum, Dein zukünftiger Exmann kann da nicht ran.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 18. Dezember 2007 00:02

Das Zauberwort hierbei ist "erwirtschaftet". Ein Erbe/Geschenk hat damit nichts zu tun.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 18. Dezember 2007 00:05

danke für deine antwort. ich werde trotzdem nochmal mit einem anwalt über dieses problem reden.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 18. Dezember 2007 00:08

Klar. Das würde ich sowieso, wirst ja auch schon einen haben, da Dein Ex so Probleme macht;-(.

Kommentar von 6ad815166e1c08d5fc69e3c571203184smallpeterhal am 18. Dezember 2007 00:09

Solltest trotzdem einen Daumen hoch anklicken.
Mache ich für dich


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. Dezember 2007 02:48
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Ich nehme an, daß es um eine Zuwendung im Hinblick auf das spätere Erbe geht. In diesem Falle wird es nicht in den Zugewinn gerechnet.

Wenn der Scheidungsantrag erst einmal zugestellt ist, ist es ohnehin egal. Dies selbst dann, wenn er Schwierigkeiten macht. Sobald die Scheidung rechtshängig ist, endet auch der Zugewinn.


carlotte
beantwortet von carlotte am 18. Dezember 2007 09:07
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Sebcin, du hast es momentan nicht einfach, gell? Ich bin gerade frisch geschieden und weiss daher, dass die Gütergemeinschaft bis zu dem Tag besteht, an dem der Scheidungsantrag beiden (Noch-)Eheleuten zugestellt wird. Also wenn du irgendwie kannst, dann sieh zu, dass du zuerst den Scheidungsantrag stelltst, warte bis er sicher dem Ex zugestellt ist und mach dann die Geschichte mit dem Haus. Damit bist du auf der sicheren Seite! Mein Ex hat während der Trennung eine riesen Krankenhausrechnung verursacht, nicht versichert, ich bin nicht haftbar. Macht dir das ein bisschen Mut? Den scheinst du zu brauchen! Und eine/n gute/n AnwältIn! Du hast, je nach Verhältnissen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe, scheu dich nicht, die Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen. Kopf hoch!

Kommentar von anjanni am 18. Dezember 2007 09:43

PKH ist wahrscheinlich vorbei, wenn sie erst mal Hausbesitzerin ist. Das sollte auch mit dem Anwalt geklärt werden. Vielleicht kann man ja noch ein Jahr warten mit dem Haus...


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