Kommt die Polizei für Schäden, die sie verursacht hat, auf?
Ich habe eine SPIEGEL -Dokumentation gesehen über Deutschrapper.
Es handelte in einem Teil von einen Rapper Blockmonster(?) dessen Studio von dem SEK gestürmt wurde und die Eingangstür beschädigt wurde.
Ich frage mich jetzt, ob das SEK oder andere Einheiten der Polizei für den Schaden aufkommen, den sie bei Razzien, Wohnungsdurchsuchungen, etc.
verursachen.
Ich meine bei der Stürmung des Studios war es ja eine Notwendigkeit, oder macht das keinen Unterschied?
Und wie sieht es in den anderen Fällen aus?
4 Antworten
Bei rechtswidrigem Handeln zahlt die Polizei natürlich den Schaden.
Da aber beim Hobeln auch Späne anfallen, muss nicht jeder Schaden von der Polizei gezahlt werden - will sagen, man kann nicht eine Wohnung stürmen und nichts dabei zu Bruch gehen lassen.
Die bei der rechtmäßigen Stürmung einer Wohnung zerstörte Vase wird sicherlich nicht ersetzt.
Bei einem Fehler aber, wird der gesamte Schaden ersetzt (wenn z.B. die falsche Wohnung gestürmt wurde - ist auch schon passiert).
Bei rechtswidrigem Handeln zahlt die Polizei natürlich den Schaden.
die Polizei bestimmt nicht, sondern der Steuerzahler:-)
Siehe hier die Regelungen im Bundespolizeigesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html#BJNR297900994BJNG000900000
So ähnlich sind die Regelungen auch in den Landespolizeigesetzen.
Wobei in dieser Rechtsvorschrift überwiegend andere Sachverhalte als die des Fragesteller geregelt werden. Nur bei rechtswidrigem Handeln wird Schadenersatz gewährt.
Wenn nichts gefunden wurde gibts Schadenersatz.
Ja, das schon, aber ich meinte unabhängig davon wenn etwas kaputt geht.
Z.B. Sie stürmen die Wohnung und ne teure Vase geht kaputt oder so.
Ja mir sind se drafgefahren uns sogar neues auto bekommen