Der Fall ist so, mein Exmann mit dem ich ein sehr gutes Verhältnis hatte ist vor zwei Jahren im Ausland tötlich verunglückt. Er hat unserem Sohn eine Unfallversicherung vererbt. Bei dieser erhält unser Sohn mit 18 Jahren 40.ooo Euro. Die Versicherung benötigt für die weitere Abwicklung den Unfallbericht. Dieser ist seit einem halben Jahr bei meinen Ex-Schwiegereltern. Nun habe ich Gestern erfahren, dass sie den Bericht der Versicherung nicht vorlegen weil sie anzweifeln, dass ich das Geld nicht mündelgerecht verwalte. Was soll ich tun. Bin total enttäuscht, dass sie mir das zutrauen da sie absolut keinen Grund haben.

Wenn ein sachliches und klärendes Gespräch nichts mehr bringt, dann bleibt Dir wohl leider nur der Weg über einen Anwalt, so traurig das ist. Vor Allem gerade dann, wenn sich die Fronten verhärten und die psychische Belastung gewaltig ansteigt.
Du kannst ja eine Treuhänder als Verwalter einsetzen.
Aber ich würde schon hinterfragen, wieso solche Vermutung aufkommen kann.

Dir bleibt nur eins, geh zu einem Rechtsanwalt.
moon73 am 28. März 2008 11:11 DH! Bitte deine Schwiegermutter letztmalig um Herausgabe des Unfallberichtes , setze ihr eine Frist und kündige den weiteren Weg über den Anwalt an.Und dann auf jeden Fall alles weitere über einen Anwalt laufen lassen! Eventuell kann dir auch deine Versicherung weiterhelfen.
Du kannst eine Kopie oder Abschrift des fraglichen Dokumentes be der Ausstellenden Stelle b ekommen. Das sollte am einfachsten sein.

Das Geld steht dem Kind definitiv zu. Da wirst Du wohl vor Gericht ziehen müssen, denn meistens verschärfen sich solche Aktivitäten (seitens der Ex-Schwiegereltern) noch. Klage auf Herausgabe des Unfallberichts. Ich würde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, denn es könnte schon sehr kompliziert werden. Und das steht man meistens psychisch nicht durch!

Deine ExSchwiegereltern verweigern die Herausgabe (aufgrund einer Unterstellung!) wichtiger Dokumente an die Versicherung ihres Enkels. Teile der Versicherung mit, wer im Besitz der Unterlagen Deines Kindes ist (Name und Anschrift) und bitte sie, diese dort anzufordern. Verläuft dies fruchtlos, ist ein Rechtsanwalt einzuschalten.
Der Versicherunsmann weiß darüber Bescheid. Heut findet wohl noch eine Gespräch mit dem Bruder statt und wenn er den Bericht nicht bekommt soll ich zum Anwalt gehen.
tradaix am 28. März 2008 11:50 Indy72's Antwort 28.03.2008 11:21 zeigt nach einem fruchtlosen Gespräch die kostengünstigere Alternative vor einem Anwalt auf. Zudem sollten Dritte mit Opa und Oma Deines Sohnes reden, damit sich die Situation für alle Seiten entkrampft.
Wenn Du das Sorgerecht hast dürfen sie die Versicherungsabwicklung nicht behindern. Ich würde über die Versicherung versuchen eine Zweitschrift des Unfallberichtes zu bekommen. Ansonsten läuft es wohl auf einen Rechtsstreit hinaus.

Das ist übel, sorry wenn ich das so sage!
Sie verhindern damit, dass das Geld ausgezahlt und zinsbringend angelegt wird. Sie verhindern damit einen Teil des letzten Willens deines Ehemanns.
Gibt es nicht irgendeine andere Möglichkeit, an den Unfallbericht zu kommen? Du bist schliesslich die Ehefrau.
Ich würde zuerst diesen Weg gehen, bevr auf Herausgabe geklagt wird.
auchmama am 28. März 2008 12:44 DH.....@Raimund1: ....leider EX-Frau, dann wird´s komplizierter...seufz...
vollyhn am 28. März 2008 13:27 Sie ist Mutter und gesetzliche Vertreterin des Kindes des Verungückten. In dieser Eigenschaft müßte sie bei der Staatsanwaltschaft bzw ermittelnden Behörde auch im Ausland den Unfallbericht anfordern können.
Letzmalig schriftliche Aufforderung, die Unterlagen heraus zu geben, mit Androhung einen Rechtsanwalt ein zu schalten. Setze ihnen eine Frist von 14 Tagen. Dann mußt du zum Anwalt. Wenn sie dir nicht zutrauen, daß du es naständig verwaltest, gibt es auch keinen Grund es ihnen zu zu trauen.
Als erstes mal an dich die Frage, woher du diese Information hast? Wenn sie denn tatsächlich zutrifft, suche ein Gespräch mit deinen Schwiegereltern bevor du an den Besuch eines Rechtsanwaltes denkst und befrage sie selbst zu diesem Sachverhalt. Erinnere sie in diesem Gespräch auch daran, dass sie die Großeltern deines Sohnes sind!!! Du bist definitiv auf der sicheren Seite, da du ja -wie ich vermute- die alleinige Erziehungsberechtigte deines Sohnes bist. Also bitte zuerst den gütlichen Weg suchen, bevor du härtere Geschütze auffährst. Vielleicht ist es Weg aufeinander zu. Viel Glück für dich und deinen Sohn
Mein Versicherungsmann hat mich darüber aufgeklärt dass alles von dieser Seite blockiert wird. Auch sein Bruder mit dem er keinen Kontakt hatte mischt sich ein. Der hat wohl auch die Unterlagen über die Versicherung. Ist alles ziemlich traurig.
Ja - das liest sich wirklich so. Wenn du keine Möglichkeit des direkten Gespräches siehst, bleibt dir der Gang zum Rechtbeistand nicht aus

Schlage ihr doch vor, sie sollen es verwalten!
Wäre schade, wenn Dein Sohn darum umfallen würde!

Sprich doch mal das Jugendamt an. Das wäre doch eine neutrale Stelle, die vieleicht vermitteln könnte. Dein Sohn ist doch noch Minderjährig, vieleicht gibt es die Möglichkeit einer Beistandschaft oder ähnliches. Das wäre für dich auch nicht so teuer, wie der Gang zum Rechtsanwalt....viel Glück LG