gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Komme ich unter Umständen auch aus der Unterhaltspflicht wieder raus?

gefragt von Huki17 am 08.10.2008 um 16:17 Uhr

Habe mich von meiner Freundin getrennt die demnächst ein Kind von mir erwartet. Ich soll ab der Geburt dann Unterhalt bezahlen, allerdings räumt mir meine Ex Freundin nur unter unannehmbaren Umständen sehr eingeschränktes Besuchsrecht ein. Ich möchte das nicht auf dem Rücken vom Kind austragen und nur ungern vor Gericht gehen. ZUdem verdient sie viel mehr als ich und erhält auch das Kindergeld allein. Wird das Kindergeld anteilig vom Unterhalt abgezogen? Welche Mittel stehen mir nun zur Verfügung?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.291 Finanzen x 23.751 familie x 9.404 kind x 2.631 unterhalt x 2.071

Qetan
beantwortet von Qetan am 8. Oktober 2008 16:20
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer ein Kind machen kann sollte sich nicht vor der Unterhaltszahlung drücken wollen.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 8. Oktober 2008 16:23
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein das Kindergeld wird nicht vom Unterhalt abgezogen und mal ganz ehrlich, wenn du ein Kind gezeugt hast, musst du auch die Kosten tragen. In deinem Fall ist es der Unterhalt, der dem Kind zusteht.


istie
beantwortet von istie am 9. Oktober 2008 08:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterhalt muss gezahlt werden. Wegen dem Besuchsrecht kannst Du Dich ans Jugendamt wenden. Ein Kind braucht nun mal seinen Vater genauso, wie seine Mutter.


anonym
beantwortet von Gabriele1 am 8. Oktober 2008 16:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn das Kind von dir gezeugt wurde, kommst du leider aus der Nummer nicht mehr raus. Für das Kind ist wichtig das du dich kümmerst, auch wenn deine Ex Zicken macht. Versuch mit ihr zu sprechen, sollte das langfristig nicht klappen kannst du nach der Geburt das Jugendamt um Hilfe bitten. Die Chancen (wenn die Mutter sich querstellt) sind für dich leider nicht gut, da in Deutschland das Recht eher auf der Seite der Mutter ist als auf der des Vaters. Nur mach einen Fehler nicht, dich nicht um dein Kind zu kümmern. Dein Kind wird es dir im Leben nie verzeihen, wenn es erfährt nicht gewollt zu sein und nicht zu wissen woher es stammt. Und überlegt mal: Ist es nicht toll ein Kind zu haben, was vielleicht Ähnlichkeiten mit dir hat? Suche das Gespräch mit deiner Ex und appelliere an ihre Vernunft. Viel Glück.


Sheila5664
beantwortet von Sheila5664 am 8. Oktober 2008 16:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hier, dieser Link sollte Dir helfen, da steht alles drin was Du wissen musst :-) hoffe ich helfe Dir : http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_03.html


Sheila5664
beantwortet von Sheila5664 am 8. Oktober 2008 16:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

erst mal ist es so, das das Kindergeld geteilt wird... dann guckst Du in der Düsseldorfertabelle nach ( unter Abzug des halben Kindergeldes ) wieviel Du zahlen musst...soooo viel kann das bestimmt nicht sein. Ganz wirst Du aus der Sache nicht rauskommen. Ich kann Dich schon verstehen, obwohl ich eine Frau bin...Frauen können Männer ganz schon die Hosen ausziehen, das ist echt fieß...


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 8. Oktober 2008 18:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer Kinder zeugt muss und sollte ohne Murren zahlen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Unter gar keinen Umständen anrufen??

    habe ich als kind recht auf kindergeldzuschlag?

    Uneheliches Kind und Unterhalt

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.