Komme ich ins Internat?

gefragt von philson am 02.02.2009 um 23:19 Uhr

Hallo zusammen,

Ich habe da ein kleines Problem.

Also zuerst war meine Mutter mit meinem Vater zusammen bis ich 6 war. Danach verliess sie ihn und wir zogen zu ihrem neuen Freund. Das ist jetzt schon 9 Jahre her und ich verstehe mich gut mit der Mutter und Stiefvater. Nun hat meine Mutter ihn betrogen und zieht einfach weg obwohl 9 Jahre lang alles gut lief ohne Probleme. Meine Schwestern sind alle volljährig und sind minder betroffen. Ich bin aber nun 15 und hocke allein beim Stiefvater weil ich nicht mit der Mutter gehen wollte. Die Schwester, die noch zuhause wohnt ist auch geblieben. So, nun ist meine Mutter weg und das ändert eigentlich garnix, für mich wird noch gesorgt und gekocht usw. Jedoch vom Stiefvater und Schwester. Das Problem ist nun dass mein Vater schon 9 Jahre um das Sorgerecht kämpft obwohl ich garnicht zu ihm will, da er schon eine neue Frau hat und 2 neue Kinder. Zudem leugnet er dem Gericht vor ein besserer Vater zu sein, wo ich aber ziemlich anderer Meinung bin. Ich mochte ihn überhaupt nie und er versteht dass nicht....

Jetzt will ich aber unbedingt hier bleiben da ich meine Freunde,Freundin,Schule nicht einfach hängen lassen will. Es sind nur noch 2 Jahre bis ich volljährig bin, da wäre es doch kein Problem dass ich noch 2 Jahre ohne Eltern auskomme?

Also aus dieser langen Geschichte resultiert eine Rechtsfrage: Muss ich ins Internat?

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Eltern x 2.612 Internat x 209

MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 2. Februar 2009 23:24
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rede mal mit den jugendamt... du bist alt genug um mitzubestimmen .. auch hast du die möglichkeit ins betreuhte wohnen zu kommen ... wenn du bleiben willst dann frage auch dein stiefvater was er davon hält und wie er das finden würde.. und nein ... du musst nicht dahin...


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 2. Februar 2009 23:28
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Wenn Dein Stiefvater und Deine Schwester möchten, dass Du in deren Haushalt bleibst, solltet ihr euch mal beim Kinderschutzbund informieren. Dort bekommt ihr bestimmt Rat und Unterstützung. So wie ich es lese möchtest Du ja dort bleiben. Drück Dir die Daumen, dass alles so kommt wir ihr es möchtet. LG TawaGirl


DieChrissi
beantwortet von DieChrissi am 2. Februar 2009 23:27
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Ich denke, Du kannst auch bei Deinem Stiefvater bleiben. Kinder koennen doch auch zu Pflegeeltern kommen. Du musst bestimmt nicht zu Deinem Vater, wenn Du nicht willst. Dein Stiefvater muss echt ein toller Mensch sein. Deine Mutter hat ihn betrogen und er steht zu ihren Kindern. Toll!


anonym
beantwortet von Wolff966 am 2. Februar 2009 23:25
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nein eigentlich nicht. trotzdem noch ein paar fragen. wie bist du in der schule? will deine mutter dich nicht? hast du eine enge emotionale bindung zu deinem stiefvater?

Kommentar von philson am 2. Februar 2009 23:31

In der Schule bin gut, habe kein auffälliges Verhalten. Meine Mutter will nur noch den neuen Freund sonst niemanden und ich komme halt am besten mit meinem Stiefvater aus. Zudem habe ich noch andere Beziehungen hier.

Noch was wichtiges: Ich rede hier von Schweizer Justiz

Kommentar von Wolff966 am 2. Februar 2009 23:35

tja wie es dort ist weiss ich nicht.bist du schweizerin oder deutsche? in jedem falle muss alles für das kindswohl getan werden und du wirst definitiv in die entscheidungsfindung einbezogen. übrigens wo kein kläger-auch keine klage. oder meinst du,dass dein vater drauf drängt das du zu ihm kommen sollst?

Kommentar von philson am 2. Februar 2009 23:41

ähm übrigens bin ich männlich

nuja, bin schweizer aber das ich denke schon dass ich auch ein wörtchen mitzureden habe... und mein vater lügt halt dem gericht schön vor dass ich es bei ihm viel schöner hätte. und dass meine mutter jetzt abgehauen ist bestätigt seine klagen leider...

jedoch sind das, wie gesagt, lügen die er auftischt.

Kommentar von Wolff966 am 2. Februar 2009 23:48

sorry..dachte du wärst die tochter,aber in dem fall ja egal.dann musst du aktiv werden!du musst dem jugendamt klarmachen das es für deine entwicklung am besten wäre im gewohnten und vertrauten umfeld zu bleiben!!!ein herausreissen aus der gewohnten lebenssituation hätte für dich emotional erhebliche folgen.in der regel spricht alles dafür das du bleiben kannst.alles unter der voraussetzung das du die wahrheit schreibst.

Kommentar von philson am 2. Februar 2009 23:56

ok vielen dank... ich hoffe dass die justiz richtig handeln wird...

Kommentar von Wolff966 am 3. Februar 2009 00:00

bitte,es wird schon alles gut gehen.ein zwangsverfrachten gegen deinen willen zu deinem vater gibt es eigentlich nicht.zumindest nicht in deinem alter.drücke dir die daumen...


Stoffeline
beantwortet von Stoffeline am 2. Februar 2009 23:27
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In deinem Alter wirst du vom Gericht gehört werden, falls es zum Sorgerechtsstreitfall kommt.


anonym
beantwortet von Attilai am 2. Februar 2009 23:24
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ja der Richter der das Entscheidet muss auch deine Meinung berücksichtigen


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