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komme ich aus der künigungsfrist mit einer krankmeldung raus habe fristlos gekündigt und gehe heute

gefragt von Ines FuchsInes Fuchs am 20.03.2008 um 8:50 Uhr

meine firma hat heute angerufen da ich seit dienstag nicht da bin in dem objekt wo ich reinige ! habe der firma gesagt , das ich kündige und sie sagten mir das ich 2 wochen künigungsfrist einhalten muss ! kann ich mich für die 2 wochen krank schreiben lasen ? ohne das das rest gehalt zurückbehalten wird oder werde ich eine strafe zahlen müssen ? müssen sie die krankmeldung hin nehmen ? habe kündigung mit sofortiger wirckung heute raus geschickt bitte helft mir möchte dort auf keinen fall mehr hin die 2 wochen noch arbeiten !


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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 20. März 2008 08:53
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Wenn Du krank bist und ein Arzt Dir das attestiert, kannst Du nicht arbeiten. Wie sonst auch.

Kommentar von Simple_avatar8smallInes Fuchs am 20. März 2008 08:57

danke kabak ! die von der firma sagte mir eben am telefon das das so nicht ginge und sie war ziehmlich sauer da ich in der firma nicht bescheid gesagt habe ! aber ich hatte gestern mit meinem vorarbeiter telefoniert und im mitgeteilt das ich kündige er sagte nur bitte bitte fahren sie doch weiter hin ! das sagt er aber nur weil er nimanden anderst findet ! habe angst das ich richtig stress jetzt bekomme

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 20. März 2008 08:59

Du brauchst keine Angst haben, erst recht nicht wegen 2Wochen, warum willst du den daraus??? Wegen Mobbing?! Wegen sowas kann man sich auch krank schreiben lassen!

Kommentar von Simple_avatar8smallInes Fuchs am 20. März 2008 09:08

ja wegen bobing ich halte das da einfach nicht mehr aus leide schon unterangst zu ständen ! reval8 habe trotzdem angst weil sie sehr wütend war ich versteh das irgendwie nicht mit sofort gekündigt aber muss die 2 wochen kündigungsfrist einhalten naja muss um 10 uhr erstmal zum arzt !


Süßzahn
beantwortet von Süßzahn am 20. März 2008 08:54
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kündigungfristen müßen eingehalten werden...sonst gibt es kein geld...mit dem krankschreiben...naja wenn du einen arzt findest der das einfach so macht...oder mußt schauspielern...is aber nicht die feine engliche art...zieh einfach die 2 wochen noch durch und gut is...viel glück


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 20. März 2008 09:00
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Ich finde die Einstellung einfach zum k...

Kündigu´ngsfrist muss natürlich eingehalten werden, da ich aus der Beschreibung keinen Grund für eine fristlose Kündigung finde. Wenn Du Dich jetzt krankschreiben lässt, ist das schon sehr verdächtig und jeder halbwegs intelligenter AG wird dieser Sache nachgehen.

Also, kneiff' den Hintern zusammen und ziehe die beiden Wochen durch, dann hast Du Dir nichts vorzuwerfen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 20. März 2008 09:00
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Aus der Kündigunsfrist kommst Du mit Krankheit nicht raus Du brauchst bloß wegen der Krankheit nicht mehr zu arbeiten. Falls ein Grund für eine fristlose Kündigung vorlag hat sich das mit 2 Wochen kündigungsfrist (wegen fristlos) von sich aus erledigt.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 20. März 2008 09:09
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Fristlose Kündigung geht nur, wenn etwas vorgefallen ist, wodurch das Vertrauensverhältnis zum AG massiv gestört wird, z.B. sexuelle Übergriffe und/oder Gewalt, die dein Chef nicht verhindert, die Aufforderung deines Chefs zu einer Straftat, massive Beleidigungen durch deinen Chef... Dann steht dir aber auch ab Beginn der Kündigung keinerlei Entgelt mehr zu.

Ansonsten ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Natürlich "überbrücken" viele Mitarbeiter diese Zeit mit einem Krankenschein. Solange dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du garnicht wirklich krank bist, gilt die Regelung: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ob ich das gutheiße, wird hier Gott sei Dank nicht gefragt.





reveal8
beantwortet von reveal8 am 20. März 2008 08:54
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Du kannst dich krankmelden, das einzige was die jetzt noch machen können st deine Krankheit anzweifeln(das wisen die meisten allerdings nicht) und dann mpsstest du zu einem vorgeschriebenen Arzt, der diese dann einfach bestätigt. Lohn können sie nicht vorbehalten, den müssen sie dir komplett auszahlen auch evtl. Resturlaubstage!!!

Kommentar von Simple_avatar8smallInes Fuchs am 20. März 2008 09:19

hallo reval8 ich bekomme krankheit nicht bezahlt und habe auch kein urlaubsanspruch weil ich ert seit 2 einhalb monaten dort gearbeitet habe für alle anderen ja ich bin krank habe magen schmerzen überlkeit und kriege kaum was runter beim essen und dazu noch meine angst zu stände

Kommentar von Simple_avatar8smallInes Fuchs am 20. März 2008 11:14

was heist MD ????? SFOR2000


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 20. März 2008 08:56
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Wenn Du per heute fristlos gekündigt hast, brauchst Du da keine Krankmeldung mehr hinschicken! Allerdings brauchen auch Arbeitnehmer einen trifftigen Grund für eine fristlose Kündigung! Einfach so wegen "keine Lust mehr" geht nicht! Wenn Dein Arbeitgeber jetzt z.B. das Objekt verliert, weil es seit Dienstag nicht mehr gereinigt wurde, kann er dich in Regress nehmen, weil Dein Verhalten böswillig war! Du hättest die Firma in jedem Falle irgendwie informieren müssen! Einfach wegbleiben, ohne daß der AG etwas davon weiß, geht keinesfalls!

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 20. März 2008 09:01

Aber sie hat doch fristgerecht gekündigt, der AG sagte doch selbst 2wochen!!!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 20. März 2008 09:44

Zunächst war sie ja wohl seit Dienstag nicht bei der Arbeit, ohne irgendjemandem etwas mitzuteilen, sonst hätte der AG ja nicht angerufen. Dann schreibt sie ja in der Überschrift, sie hätte "fristlos" gekündigt! Und ohne Grund geht das halt nicht!

Kommentar von Simple_avatar8smallInes Fuchs am 20. März 2008 11:25

RBMannheim ich habe in meine kündigung einen grund reingeschrieben und zwar aus gesundheitlichen gründen ! und meine ärztin hat mich gesehen wie fertig ich aussehe sonst würde sie mich ja nicht krankschreiben bis die 2 wochen küngigungsfrist rum sind !!


anonym
beantwortet von Auskunft am 20. März 2008 09:10
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In Deiner Frage lese ich nichts davon, dass Du krank bist. Bei Dir und auch bei einigen anderen scheint die Meinung zu herrschen, Ärzte seien dazu da, irgendwelches Fehlverhalten mit einem getürkten Attest aus der Welt zu schaffen. Dem ist nicht so !! Ich glaube und hoffe, dass Du in den Arztpraxen damit nicht nicht durchkommst.

Kommentar von enfield303 am 20. März 2008 10:15

Doch sie kommt durch, leider. Lese mal Ihre Frage von gestern, erst durch einen anderen User ist sie auf die Idee mit der Krankheit gekommen. Auch ich kriege das K......


anonym
beantwortet von SFOR2000 am 20. März 2008 09:53
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Wenn dich ein Arzt Krank schreibt, schreibt er dich Arbeitsunfähig! So viel mal als erstes. Wenn du eine AU bescheinigung beim Arbeitgeber einreichst heißt das erst mal das du nicht arbeite kannst. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit über deine Krankenkasse den Medizinischen Dienst zu beauftragen das zu Prüfen. Stellt dieser fest das du nicht Arbeitsunfähig bist musst du wieder auf die Arbeit. Das dauert aber in der Regel auch einige Tage. Da jetzt auch noch Ostern kommt wird das wahrscheinlich nichts mehr mit dem MD.


Ines Fuchs
beantwortet von Ines Fuchs am 20. März 2008 11:22
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BIN IS ZUM 28:3 krankgeschrieben und da meine ärztin selber gesehen hat wie fertig ich aussehe schreibt sie mich dann noch wieter krank bis ich die 2 wochen rum habe ! also brauche ich gott sei dank da nicht wieder hin !

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 20. März 2008 11:38

Herzlichen Glückwunsch! Hast du es dann doch geschafft...! So wie ich das gelesen hatte, warst du gerade mal 2 Monate in dieser Firma angestellt? Hättest Du nicht schon in Deiner Probezeit sagen können das diese Arbeit nix für Dich ist??? Dann hättest du auch keine Arbeit mit den Ärzten. Und die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt meistens 14 Tage! Viel Glück bei Deiner neuen Jobsuche und als Hartz4 Empfängerin!!!

Kommentar von enfield303 am 20. März 2008 12:00

Na Bravo, die Allgemeinheit bezahlt mal wieder. Sch. S. Z.

Kommentar von Simple_avatar8smallInes Fuchs am 20. März 2008 16:22

hallo steffiHobbylos BIn keine hartzvier empfängerin habe noch einen minijob und bekomme unterhalt von meinem getrent lebenden mann sonst bekomme ich nichts vom amt !


Ines Fuchs
beantwortet von Ines Fuchs am 20. März 2008 16:28
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hallo ihr lieben wollte mal eins klarstellen ich beziehe kein hartzvier ich bekomme garnichts vom amt da stehe ich auch nicht drauf habe nämlich noch einen job und der macht auch super viel spass also warum die ganze aufregung verstehe ich nicht !




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