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Komme ich aus dem Kaufvertrag? (Auto)

gefragt von dieMeike am 30.07.2009 um 20:24 Uhr

Hallo,

mein Freund hat am 1. März ein Wagen von privat gekauft - voraussichtler Liefertermin (der Verkäufer wartet auf ein Neufahrzeug) Mitte Mai. Ende April rief der Verkäufer an und teilte mit das das Auto erst Mitte/Ende Juli geliefert werden könnte. Mein Freund wollte nicht so lange warten da sein Auto kein TÜV mehr hatte, also wollte ich den Wagen nehmen und habe 300 Euro angezahlt. Laut Kaufvertrag vom 21.06.9 wurde der Liefertermin auf den 15. Julia datiert. Ende Juli schrieb der Verkäufer mir eine Email in der er den Liefertermin wieder verschob auf die 1. Augustwoche aber "aufjedenfall bis Mitte August". Ich ärgerte mich, aber konnte damit leben.

Heute am eine Email wo er mir sagt 26. August +/- 3 Tage. In dem Vertrag steht (dieser Vertrag gilt bis zum 01.09.2009). Ist eine solche Klausel auch rechtskräftig wenn die Liefertermine nicht eingehalten und sogar zwei mal verschoben wurden? Der Verkäufer will mir meine Anzahlung nicht wieder geben und sein Auto will ich nun ganz bestimmt nicht mehr.

Was kann ich tun?


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anonym
beantwortet von Ruedi am 31. Juli 2009 11:15
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Du kannst ihm sagen, dass Ihr einen Vertrag habt, in dem ein fester Übergabetermin vereinbart wurde. Sollte er sich nicht daran halten, würdest Du ihn auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (kleiner Mietwagen z.B.).

Auf den Wagen kannst Du übrigens nicht so ohne Weiteres verzichten. Der Vertrag ist unter Dach und Fach.

Aber warum kaufst Du für deinen Freund ein Auto? Das ist - mit Verlaub - dumm!



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