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komme ich Arbeitslosengeld, wenn Chef mich nach 1 Jahr Elternzeit kündigt?

gefragt von honeybee1987honeybee1987 am 06.11.2009 um 12:08 Uhr

Kann mich meine Chef nach einem Jahr Elternzeit, das ich angegeben habe kündigen? Würde ich da Arbeitslosengeld bekommen?

Bitte nur beantworten, wer es genau weiß!


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bitmap
beantwortet von bitmap am 6. November 2009 12:09
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''Kann mich meine Chef nach einem Jahr Elternzeit, das ich angegeben habe kündigen? ''

Kommt auf die Mitarbeiterzahl der Firma an.


Sascher
beantwortet von Sascher am 6. November 2009 12:10
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Ja, das kann er, während der Elternzeit geniesst Du Kündigungsschutz, nach Ablauf der Elternzeit bist Du wieder ein ganz normaler Mitarbeiter.

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 6. November 2009 12:11

Hier noch ein Link dazu:

http://short4u.de/4af404554c207

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2009 12:25

''nach Ablauf der Elternzeit bist Du wieder ein ganz normaler Mitarbeiter.''

Dann hat sie aber evtl. wieder Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 6. November 2009 12:30

Ja, aber der grundlegende Unterschied ist, dass sie während der Elternzeit kompletten Kündigungsschutz geniesst, und danach den selben, wie jeder andere Mitarbeiter auch.


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 6. November 2009 12:11
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immer noch...wenn du zusammenhängend 12 Monate gearbeitet hast,(egal ob Elternzeit)bekommst du 68%ALG1!!!und diese Kündigung ist auch rechtens!


goldelse
beantwortet von goldelse am 6. November 2009 12:12
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Wenn er Dich gekündigt hat,bekommst Du Arbeitslosengeld.


anonym
beantwortet von GhastlyGherkinG am 6. November 2009 12:13
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es gibt während der Elternzeit ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Es gilt unabhängig von der Dauer der Elternzeit und für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen.

Verboten ist dem Arbeitgeber die Kündigung ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Elternzeit, höchstens jedoch ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Der Kündigungsschutz endet mit dem Ende der Elternzeit. Nach Ablauf der Elternzeit kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen, einzelvertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Kündigungsfrist kündigen.

Das Kündigungsverbot während der Elternzeit gilt nur dann nicht, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Arbeitgebers die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt.

Eine Kündigung während der Elternzeit kann dann beispielsweise zulässig sein, wenn der Betrieb oder die Abteilung, in der die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer beschäftigt waren, stillgelegt wird.

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Weiterlesen Quelle:

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An deiner Stelle würde ich mich umfassend beim Arbeitsamt beraten lassen.


Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 6. November 2009 12:16

Ich habe die Quelle gekürzt...

Link siehe oben...


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