Der Komplementär einer KG ist ja weder steuerrechtlich noch SV-rechtlich Arbeitnehmer, sondern Unternehmer und seine Vergütung wird als Vorabgewinn behandelt.
Wie sieht es aber mit einem Kommanditisten aus, wenn dieser eine Sperrminorität besitzt und von den Beschränkungen des §164 HGB befreit ist, also auch im Betrieb tätig ist? Ist er Unternehmer oder Angestellter?
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Er ist doch ein angestellter, wenn er in der Firma mitarbeitet! Genaueres Regelt der Gesellschaftsvertrag.
Das ist ja gerade der springende Punkt. Er hat ja keinen Arbeitsvertrag und seine Rechte und Pflichten ergeben sich unmittelbar aus dem Gesellschaftsvertrag.