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Kollege öffnet einfach fremde Gehaltsabrechnung

gefragt von FridaGT am 28.05.2008 um 22:08 Uhr

Ein Kollege hat einfach ohne zu fragen die Gehaltsabrechnung eines anderen Kollegen geöffnet und erzählt jetzt überall rum, wieviel der verdient. Kann der Kollege, dessen Abrechnung einfach geöffnet wurde, vom Chef verlangen, den dreisten Mitarbeiter abzumahnen?

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Recht x 35.061 Arbeit x 14.448 Arbeitsrecht x 2.169 Gehalt x 1.465 gehaltsabrechnung x 33

schurke
beantwortet von schurke am 28. Mai 2008 22:10
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Ja, das kann er verlangen.

Für mich wäre das sogar ein Kündigungsgrund.

Allerdings hat derjenige, der die Gehaltsabrechnung nicht dem Kollegen persönlich zustellte eine Mitschuld.

Kommentar von FridaGT am 28. Mai 2008 22:13

Die Gehaltsabrechnungen werden bei uns verteilt und der Kollege, dessen Abrechnung geöffnet wurde, war krank. Und da lag der Umschlag wohl rum (was vom Chef auch nicht ok war).

Kommentar von opderberg am 28. Mai 2008 23:59

Die Gehaltsabrechnung hat einen Empfänger. Wer diese und ohne schriftliche Erlaubnis des Empfänger öffnet, handelt vorsätzlich zu gegen mehrere Rechtsnormen. Brief und Postgeheimnis, Arbeitsrecht, Persönlichkeitsrecht ect.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. Mai 2008 22:11
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Selbstverständlich, das Vergehen rechtfertigt eine Abmahnung. Und ich würde ihn sogar wegen Störung des Betriebsfriedens kündigen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Mai 2008 22:10
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Und ob er das kann. Das ist eine Unverschämtheit sondergleichen und außerdem eine Verletzung des Briefgeheimnisses.


anonym
beantwortet von opderberg am 28. Mai 2008 22:58
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Das ist sogar ein Verhalten das ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. Weiter liegt ein Verstoss gegen das Brief und Postgeheimnis vor, das durchaus bei vorsätzlicher Wiederholung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Zudem verstösst derjenige gegen gehen mehrere unterschiedliche Rechtsbelange, die unterschiedlich betrachtet werden zu mehreren Verurteilungen führen (wünschenswert) können. Im Ergebnis führt das zum Einen zum Verlust des Arbeitsplatz und zum Anderen zu erheblichen Geldstrafen. Ich empfehle auch den Arbeitgeber aufzufordern einzuschreiten und parallel verschiedene Strafanzeigen zu stellen. Wichtig ist die Beweisführung. Sollte die noch nicht geschehen sein, bitte ein Protokoll anlegen. Datum, Uhrzeit, Anwesende, Betroffene und Betreff über 3 Monate protokollieren. Die Zeit solltest Du Dir noch nehmen, dann steht einer fristlosen Kündigung und weiterer Strafanzeigen nichts mehr im Wege.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 28. Mai 2008 22:53
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Das ist eine Straftat http://kuerzer.de/bjv2sPQqx und sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung. Hatte mit so einem Fall schon zu tun und die fristlose Kündigung wude vom Arbeitsgericht als zulässig angesehen.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 28. Mai 2008 22:14
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Das ist eine Unverschämtheit und ein Kündigungsgrund.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. Mai 2008 22:11
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Das sollte der Chef schon von sich aus machen. Tut er es nicht, kann er sogar den Chef abmahnen, denn hier liegt ein grober Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.

LG

Wieselchen


FrueckstuecksMacher
beantwortet von FrueckstuecksMacher am 28. Mai 2008 22:10
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Ja, das ist ein Abmahnungsgrund. Und es gibt auch so etwas, wie das Briefgeheimnis.


vivaldi1969
beantwortet von vivaldi1969 am 28. Mai 2008 22:10
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Eine Unverschämtheit, das geht gar nicht. Abmahnung wäre wohl angebracht.

Kommentar von FridaGT am 28. Mai 2008 22:11

Das denke ich auch, aber kann man das rechtlich von seinem Chef verlangen, oder kann man ihn nur drum bitten?

Kommentar von Cc61e10db38ae6dbab0ed55a83163d6esmallvivaldi1969 am 28. Mai 2008 22:20

Ich würde das auf jeden Fall ansprechen, was letztendlich dein Chef macht, ist seine Sache. Rechtlich kenne ich mich da nicht aus, aber vielleicht das Arbeitsgericht?

Kommentar von opderberg am 28. Mai 2008 23:52

Man verpflichtet den Chef zu handeln. Handelt er nicht, macht der Chef oder Vorgesetzte sich mitschuldig.


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