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Kofferbeschädigung beim Flug. Welche Rechte habe ich?

gefragt von weinkenner am 27.10.2008 um 18:55 Uhr

Mein Koffer wurde beschädigt bei einem Flug aus London. Welche Rechte habe ich gegenüber der Fluggesellschaft?


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anonym
beantwortet von ActionPartyMaus am 27. Oktober 2008 18:57
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Ist uns damals auch passiert, haben noch am Flughafen nachgefragt udn bekamen ein Zettel zum ausfüllen es wurde uns erstattet


sandra885
beantwortet von sandra885 am 27. Oktober 2008 18:57
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naja das weiss ich leider nicht aber ist das den so schlimm? ist doch wichtig das du gut angekommen bist =)


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. Oktober 2008 18:58
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Ich hoffe du hast sofort reklamiert?

Wenn nicht bei der Gesellschaft anrufen und die Regelung klären. Obwohl das hinterher ziemlich schwierig wird wegen des Beweises.

Ich hab anstandslos einen neuen Koffer bekommen, hatte allerdings sofort reklamiert.


mischok
beantwortet von mischok am 27. Oktober 2008 18:58
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wenn du den schaden vor dem austreten aus dem flughafen gemeldet hast, könntest du eine geldgutschrift bekommen . ich weiß nicht wie es ist wenn man dies erst im nachhinein feststellt und meldet


anonym
beantwortet von hochglanz am 27. Oktober 2008 19:00
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Den Schaden bei der Flugesellschaft umgehend melden - ratsam ist vom Schaden ein Foto zu machen. Weiteres Vorgehen wird dir die Fluggesellschaft sagen - habe bisher mit solchen Vorkommnissen immer gute und Kulante Regelungen erfahren


anonym
beantwortet von Lissa am 27. Oktober 2008 19:27
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Ein Schaden am Gepäck muss unverzüglich nach Entdeckung des Schadens binnen sieben Tagen dem Luftfrachtführer schriftlich angezeigt werden. Für die Anzeige einer Beschädigung reicht die Aufgabe eines „Property Irregularity Reports” (P.I.R.) am Flughafen.

Für den Fall einer Verspätung, Zerstörung oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks, sollten Sie eine zusätzliche Gepäckversicherung abschließen, falls der Wert Ihres Reisegepäcks samt Inhalt den Betrag von 1100,00 Euro übersteigt, da die Haftungshöchstgrenze für Gepäckschäden oder -verluste auf 1000 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Reisenden begrenzt wurde, was umgerechnet in etwa 1100,00 Euro entspricht. Die Haftungshöchstgrenze von 1000 SZR gilt bei Anwendung des Montrealer Übereinkommens. Gilt das Warschauer Abkommen berechnet sich die Haftungshöchstgrenze nach dem Gewicht Ihres Gepäckstückes. Mehr dazu lesen Sie unter Ihre Rechte.

Bewahren Sie Belege über Schäden in Folge von verspätetem Reisegepäck auf, um Ihren Schadensersatzanspruch besser durchsetzen zu können.

http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de/gepaeckschadenverlust.html


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