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Körperverletzung was tun?? was zu befürchten?

gefragt von DavidA am 21.01.2008 um 17:08 Uhr

Hallo! Ich hab ein riesiges Problem: Vor ein paar monaten waren ein freund und ich unterwegs in unserer heimatsstadt wien. Wir waren an dem Abend kurz in einem lokal um eine freundin zu besuchen die dort arbeitet. Kurz danach sind wir zur tankstelle in der nähe gegangen, und haben uns jeder ein bier gekauft, und uns gleich in der nähe(c.a.20m) hingesetzt und getrunken. Nach kurzer Zeit kamen Polieibeamte und beschuldigten uns der Körperverletzung und nahmen uns mit aufs revier, wir haben einen dummen fehler gemacht, und zwar, als wir blaulicht sahen, standen wir auf und gingen ein paar schritte weg, bis wir gerufen wurden. Wir haben dann unsere aussage gemacht.


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 21. Januar 2008 18:03
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Euch muss die Straftat nachgewiesen werden. Weglaufen ist maximal ein winziges Indiz, aber noch lange kein Beweis. Es dürfte ja auch ein Opfer geben, welches Euch erstmal als Täter indentifiziert müsste ...


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 21. Januar 2008 17:12
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Ja und was möchtst Du jetzt für einen Rat? Was Du erzählst ist völliger Quatsch. Wo entsteht da Körperverletzung. Oder haben Dir die Polizisten auf den Kopf gehauen?


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 21. Januar 2008 17:14
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Ich denke, Du hast den entscheidenen Teil der Geschichte ausgelassen, so dass man Deine Frage nicht versteht - ich auch nicht!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 21. Januar 2008 17:11
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Was ist das denn für ein Problem? Wer unschuldig angeklagt wird holt sich Rat bei einem Anwalt.


anonym
beantwortet von DavidA am 21. Januar 2008 17:21
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ja die haben uns dann gesagt, dass wir angebelich vor 15minuten wen zusammengeschlagen haben, und jetz läuft ein verfahren. soll ich mich wirklich an einen anwanlt wenden? ich habe genau null geld... kann das gut ausgehen, oder ist unser "alibi" zu wenig aussagekräftig.. die freundin in der bar würde doch als zeugin wo wir waren auch in frage kommen oder?




Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 21. Januar 2008 17:24

Geh' zum Anwalt.

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 21. Januar 2008 17:29

Genau - und dann ggf. Prozesskostenhilfe beantragen, sobald Du etwas vom gericht hörst, aber das erklärt Dir dein Anwalt

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Januar 2008 17:40

Prozesskostenhilfe? Gibts die in Österreich auch?


Marvello
beantwortet von Marvello am 21. Januar 2008 17:23
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dann gebt zu was ihr gemacht habt, dann habts a paar Übernachtungen mit Frühstück und gut is. Man, ihr seids do no jung. Das steckts doch locka weg, viel Spaß !!!

Kommentar von DavidA am 21. Januar 2008 17:37

wir haben nichts gemacht -.- waren nicht mal in de rnähe zu tatzeit.. aber die glauben uns nicht.


Taraa
beantwortet von Taraa am 23. Januar 2008 16:14
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GEH ZU EINEM ANWALT MIT FACHRICHTUNG STRAFRECHT!!! DAS IHR EINE AUSSAGE BEI DER POLIZEI GEMACHT HABT OHNE VORHERIGEN ANWALTLICHEN RAT WAR NICHT GUT! GEHT ZUM ANWALT!!!!




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