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Körperverletzung auf bewährung

gefragt von derdatedoktor am 25.06.2009 um 16:11 Uhr

Hey Leute habe da ein Problem unzwar,

War am 28.5 wegen Betrgu vor Gericht !!! Habe 2 Jahre auf bewährung bekommen, und habe 80 Sozialstunden bekommen, heute in der Shcule hatten wir Vertretungsunterricht in Mathematik, so da gitb es einen Jungen in der Klasse der heißt Max und dem habe ich einen ,,Nackenklatscher´´ verpasst, WAS SEHR SCHEIßE VON MIR WAR, und in der Klasse mobben den auch alle, jetzt meinte ein Freund von ihm erwolle mich Anzeigen Mit der Person selber habe och gesprochen und gesagt ich wolle mit ihm zur Streitschlichtung gehen und alles klären , und ihm vor weiteren Mobberein helfen DAS MEINTE ICH IM ERNST, Was kann mich bei einer Tatsächlichen Anzeige erwarten ?? Direkt Gefängnis ???? ICH HABE SOLCHE ANGST


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Django80
beantwortet von Django80 am 25. Juni 2009 16:12
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ja dies kann dir passieren... Allerdings sollte dir klar sein, dass du wenn, dann nicht zu unrecht verurteilt wirst


anonym
beantwortet von newcomer am 25. Juni 2009 16:13
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informiere deinen Bewährungshelfer


Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 25. Juni 2009 16:15
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Es kann sein, dass du ins Gefängnis kommst.

Versuch dich doch zu entschuldigen. Kannste auch per Brief machen.

Du hast doch bestimmt einen Bewährungshelfer. Der kann dir helfen.

Außerdem solltest du Leute die gemobbt werden in Schutz nehmen. Gemobbt zu werden ist extrem grausam.


anonym
beantwortet von doris11 am 25. Juni 2009 16:12
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Angst brauchst du keine haben,...du mußt dich nur daran gewöhnen....und..wußtest du übrigends das Mobbing strafbar ist?


anonym
beantwortet von NougartPudding am 25. Juni 2009 16:13
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Keine angst da du in der schule bist kommst du in einen Knast für jugendliche ^^ Aber wegen eines "Nackenklatschers" wird das verfahren mit 90 prozentiger wahrscheinlichkeit sowieso eingestellt. Mit solchen lapalien befasst sich das deutsche rechtssystem nicht, wenn du schon jemanden haust dann musst du ihn schon blutig schlagen das der staat mal seinen ar2ch bewegt

Kommentar von D58301607e274712f52c3e1269c7b78dsmallDjango80 am 25. Juni 2009 16:14

da stimme ich nicht zu, denn er ist auf Bewährung und sollte da wieder ne Anzeige einflattern, kann es sehr wohl sein, dass er verurteilt wird.

Kommentar von Lemmine am 25. Juni 2009 16:28

Der Staat bewegt seinen Hintern! Der notiert fleißig die Anzeigen und nicht nur die Verurteilungen. Und wenn man kein "Unbekannter" ist, dann kann so ein "kleiner" Nackenklatscher auch mal große Auswirkungen haben.


anonym
beantwortet von LonoMisa am 25. Juni 2009 16:15
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Ab ins Loch! Weißt du, früher lernten die Kinder noch "Sinnsprüche", einer davon hieß: Was du nicht willst, daß es dir geschieht, das tu auch einem anderen nicht. Was hältst du davon? Könnte das für dich ein Lebensmotto werden?


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 25. Juni 2009 16:16
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"Ich habe solche Angst":Dann sollte man sich vorher überlegen,was man macht oder sagt.


anonym
beantwortet von Martin1111 am 25. Juni 2009 16:24
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Man kann nur hoffen, dass Betrüger und Schläger mal wenigstens ein Jährchen und oder zwei in der Haftanstalt etwas über ihre Taten nachdenken.


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