Guten Abend, ich bin so was von enttäuscht und entsetzt von der deutschen Justiz und brauche dringend euren Rat. Also es geht um folgendes: Mein Partner wurde vor einigen Wochen von einem Araber zuammengeschlagen. Er kam mit einem blauen zugeschwollenem Auge und einer blutenden schiefen Nase nach Hause. (Ihr könnt euch sicher vorstellen, was das für ein Schock für mich war). Als wir zum Krankenhaus gegangen sind wurde festgestellt das er eine gebrochene Nase, gebrochenen Kieferknochen, und ein gebrochenes Jochbein hatte!!! Er musste gleich am nächsten Tag operiert werden , an den ganzen Stellen die gebrochen waren! Er lag 5 Tage im Krankenhaus. Als er raus kam haben wir gleich (trotz einer Drohung des Täters) Anzeige erstattet. Heute kam ein Brief der Staatsanwaltschaft, dass sie die Verfolgung des Vergehens, wegen mangel am öffentlichen Interesse nich nachgehen. Kurz gesagt, dieses Axxxx kommt ungeschoren davon, es sei denn wir machen eine Privatklage. Nur dazu fehlt uns das nötige Geld, wir haben ja auch noch 2 kl. Kinder. Kann mir bitte jemand sagen warum die sowas machen? Und habt ihr Tips, wie der Täter trotzdem zu seiner gerechten Strafe kommt? Vielen dank

Ja, erhebt gegen den Beschluß des Staatsanwaltes eine Beschwerde und beantragt das Klageerzwingungsverfahren!
Gesetzlich geregelt ist das Klageerzwingungsverfahren in § 172 StPO.

ZiTat:
[...]vor einigen Wochen von einem Araber zuammengeschlagen[...]
Wieso musst du erwähnen das es ein Araber war ?
wärs n Italiener hätt ich auch Italiener gesagt , und Deutscher usw....
Alphaboy789 am 6. November 2009 21:45 Ja und wieso ist es Wichtig welche Herkunft die Person hat ?
Es ist nicht wichtig, aber Südländer sind bei uns meißt brutaler. (ich bin selber eine und hab auch nix gegen Ausländer, ausser gegen die, die jeden zusammenschlagen

Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen und dennoch privat klagen.
naja, das mit dem deutschen strafrecht ist halt so eine sache, wenn der staatsanwalt überarbeitet ist interessieren ihn im zweifelsfall mehr finanzvergehen.
finanzvergehen werden in deutschland tendenziel stärker bestraft als körpervergehen.
ist traurig, aber wahr.
ich denk "in sofern" könntet ihr euch ein stück gerechtigkeit erhoffen, als dass diese anzeige zumindest in seinen akten vermerkt werden dürfte, obzwar sie nicht verfolgt wird.
also wird beim nächsten vergehen von dem darauf denke ich schon rücksicht genommen.
da möcht ich meine hand allerdings nicht für ins feuer legen, ich denke lediglich dass es so ist.
Der ist aber sogar schon vorbestraft gewesen
hmmmm sowas is mir mal passiert, da kam zurück "aufgrund einer derzeit laufenden strafe ist beim beschuldigten besserung zu erwarten" deswegen wurde von einer verfolgung abgesehen. ich hab mich damit abgefunden und es runtergeschluckt (mir hatte jemand die autoscheibe eingeschlagen, ohne triftigen grund)

Ist mir nicht ganz neu.
Das ganze sieht nur anders aus wenn ein Deutscher einen Araber krankenhausreif schlägt.
Das ist Justiz.
Ja.

Total bescheurt total unfair die deutsche politik is genauso scheise! die machen auch nix! die reden nur und gehen klerien sachen aus dem weg! aber was willste machen ? am besten immer schlagstock tränengas oder messer fals sowas passiert muss ja nnet eingesetzt werden aber zur drohung i denke viele laufen dann schon weg! ;)
Tastoom am 6. November 2009 21:50 Glaub ich nicht, das da ein Araber wegläuft wenn Du Pfefferspray hervor zeigst.
''Guck mal Du böser Araber ich hab hier Pfefferspray.''
Ich habe da eher die Befürchtung, das Du das Krankenhaus nicht mehr erreichst.
danke für den Tipp