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Köperverletzung Strafrecht

gefragt von Stardusty am 06.11.2009 um 21:41 Uhr

Guten Abend, ich bin so was von enttäuscht und entsetzt von der deutschen Justiz und brauche dringend euren Rat. Also es geht um folgendes: Mein Partner wurde vor einigen Wochen von einem Araber zuammengeschlagen. Er kam mit einem blauen zugeschwollenem Auge und einer blutenden schiefen Nase nach Hause. (Ihr könnt euch sicher vorstellen, was das für ein Schock für mich war). Als wir zum Krankenhaus gegangen sind wurde festgestellt das er eine gebrochene Nase, gebrochenen Kieferknochen, und ein gebrochenes Jochbein hatte!!! Er musste gleich am nächsten Tag operiert werden , an den ganzen Stellen die gebrochen waren! Er lag 5 Tage im Krankenhaus. Als er raus kam haben wir gleich (trotz einer Drohung des Täters) Anzeige erstattet. Heute kam ein Brief der Staatsanwaltschaft, dass sie die Verfolgung des Vergehens, wegen mangel am öffentlichen Interesse nich nachgehen. Kurz gesagt, dieses Axxxx kommt ungeschoren davon, es sei denn wir machen eine Privatklage. Nur dazu fehlt uns das nötige Geld, wir haben ja auch noch 2 kl. Kinder. Kann mir bitte jemand sagen warum die sowas machen? Und habt ihr Tips, wie der Täter trotzdem zu seiner gerechten Strafe kommt? Vielen dank


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 6. November 2009 21:45
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Ja, erhebt gegen den Beschluß des Staatsanwaltes eine Beschwerde und beantragt das Klageerzwingungsverfahren!

Gesetzlich geregelt ist das Klageerzwingungsverfahren in § 172 StPO.

Kommentar von Stardusty am 6. November 2009 21:55

danke für den Tipp


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 6. November 2009 21:42
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ich glaube Dir nicht

Kommentar von Stardusty am 6. November 2009 21:57

Ach und wieso? Weil das sooo abwägig ist oder was? Unglaublich....

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 6. November 2009 22:03

genau, abwegig


Alphaboy789
beantwortet von Alphaboy789 am 6. November 2009 21:42
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ZiTat:

[...]vor einigen Wochen von einem Araber zuammengeschlagen[...]

Wieso musst du erwähnen das es ein Araber war ?

Kommentar von Stardusty am 6. November 2009 21:44

wärs n Italiener hätt ich auch Italiener gesagt , und Deutscher usw....

Kommentar von 6a85b14cd61d951bab1bd675d795da5dsmallAlphaboy789 am 6. November 2009 21:45

Ja und wieso ist es Wichtig welche Herkunft die Person hat ?

Kommentar von Stardusty am 6. November 2009 21:54

Es ist nicht wichtig, aber Südländer sind bei uns meißt brutaler. (ich bin selber eine und hab auch nix gegen Ausländer, ausser gegen die, die jeden zusammenschlagen


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 6. November 2009 21:44
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Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen und dennoch privat klagen.


anonym
beantwortet von Boganji am 6. November 2009 21:42
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naja, das mit dem deutschen strafrecht ist halt so eine sache, wenn der staatsanwalt überarbeitet ist interessieren ihn im zweifelsfall mehr finanzvergehen.

finanzvergehen werden in deutschland tendenziel stärker bestraft als körpervergehen.

ist traurig, aber wahr.

ich denk "in sofern" könntet ihr euch ein stück gerechtigkeit erhoffen, als dass diese anzeige zumindest in seinen akten vermerkt werden dürfte, obzwar sie nicht verfolgt wird.

also wird beim nächsten vergehen von dem darauf denke ich schon rücksicht genommen.

da möcht ich meine hand allerdings nicht für ins feuer legen, ich denke lediglich dass es so ist.

Kommentar von Stardusty am 6. November 2009 21:48

Der ist aber sogar schon vorbestraft gewesen

Kommentar von Boganji am 6. November 2009 21:50

hmmmm sowas is mir mal passiert, da kam zurück "aufgrund einer derzeit laufenden strafe ist beim beschuldigten besserung zu erwarten" deswegen wurde von einer verfolgung abgesehen. ich hab mich damit abgefunden und es runtergeschluckt (mir hatte jemand die autoscheibe eingeschlagen, ohne triftigen grund)


anonym
beantwortet von kaffeepulver am 6. November 2009 21:43
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Lasst euch ggf. von einem Anwalt beraten.


Streetcat666
beantwortet von Streetcat666 am 6. November 2009 21:43
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da geht nur privatklage


Tastoom
beantwortet von Tastoom am 6. November 2009 21:44
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Ist mir nicht ganz neu.

Das ganze sieht nur anders aus wenn ein Deutscher einen Araber krankenhausreif schlägt.

Das ist Justiz.

Ja.


MrMultitasking
beantwortet von MrMultitasking am 6. November 2009 21:44
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Total bescheurt total unfair die deutsche politik is genauso scheise! die machen auch nix! die reden nur und gehen klerien sachen aus dem weg! aber was willste machen ? am besten immer schlagstock tränengas oder messer fals sowas passiert muss ja nnet eingesetzt werden aber zur drohung i denke viele laufen dann schon weg! ;)

Kommentar von 2fcad96ea34b6c9efc31ae352e9559c8smallTastoom am 6. November 2009 21:50

Glaub ich nicht, das da ein Araber wegläuft wenn Du Pfefferspray hervor zeigst.

''Guck mal Du böser Araber ich hab hier Pfefferspray.''

Ich habe da eher die Befürchtung, das Du das Krankenhaus nicht mehr erreichst.


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